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Videoüberwachung von Autobahnen: Parlamentarische Anfrage geplant

Anfragen Landtag Wirtschaft und Verkehr

Seit einiger Zeit sind auf der Autobahn A7 ab Hamburg in Richtung Norden bis zur Ausfahrt Quickborn und im weiteren Verlauf kurz vor der Abzweigung der A215 Richtung Kiel rechts vom Standstreifen an Masten Videokameras installiert. Mit Hilfe dieser Kameras kontrolliert die Autobahnmeisterei Neumünster den Zustand des Standstreifens vor der unmittelbaren Freigabe als dritte Fahrspur. Eine Freigabe darf nur erfolgen, wenn der Standstreifen frei von Hindernissen (z. B. liegengebliebene Fahrzeuge oder Gegenstände auf der Fahrbahn) ist. Eine Aufzeichnung der Videobilder erfolgt nicht. Die Kameras dürfen auch nicht zu Zwecken der straßenverkehrsbehördlichen Verkehrsüberwachung genutzt werden.
Dennoch bleiben Fragen bezüglich der Erforderlichkeit dieser Videoüberwachung offen, die ich der Landesregierung stellen will:

Autobahnüberwachung

1. Auf die Seitenstreifen schleswig-holsteinischer Autobahnen sind teilweise Videokameras ausgerichtet. Werden von diesen Kameras auch andere Fahrstreifen erfasst?

2. Bilden diese Kameras die gesamte Länge des Seitenstreifens von Beginn zum Ende der freigebbaren Strecke ab?

3. Sind die Kameras dauerhaft in Betrieb oder wird die Übertragung nur vor einer Freigabe des Seitenstreifens kurzzeitig eingeschaltet?

4. Gibt oder gab es an anderen Autobahnen elektronische Anlagen zur Freigabe von Seitenstreifen, ohne dass Überwachungskameras zum Einsatz kommen? Wenn ja, wo und welche Erfahrungen wurden damit gemacht? Gibt es eine Auswertung der Unfallzahlen auf freigebbaren Seitenstreifen in Abhängigkeit des Einsatzes von Überwachungskameras?

5. Wann (Datum und Uhrzeit) sind im ersten Halbjahr 2013 Seitenstreifen freigegeben worden?

6. Warum sind anstelle von Überwachungskameras nicht Sensoren im Einsatz, die ohne Bildübertragung Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen erkennen?

7. Wer ist verantwortliche Stelle für die Videoüberwachung?

8. Gibt es Pläne für weitere Überwachungskameras an Straßen in Schleswig-Holstein?

Der Entwurf der Anfrage kann hier verändert, ergänzt oder kommentiert werden, bevor die Anfrage in einigen Tagen eingereicht wird. Die Antwort wird in einigen Wochen im Informationssystem abrufbar sein.

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