Change language: Deutsch
Teilen:

Video: Konsequenzen aus Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag Pressemitteilungen (SH)

In einer von uns Piraten anberaumten Aktuellen Stunde beriet der Schleswig-Holsteinische Landtag letzten Mittwoch über die Konsequenzen für Schleswig-Holstein aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung. Hier meine Rede:

Der Europäische Gerichtshof hat gestern ein wegweisendes Urteil über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gefällt: Er hat die EU-Vorgaben zur verdachtslosen Sammlung von Informationen über jedes Telefonat, jede SMS/E-Mail, jede Internetverbindung in Europa für unvereinbar mit Grundrechten und für insgesamt ungültig erklärt. Der gestrige Tag war eine Stern- und Feierstunde für uns Piraten, für diesen Landtag und vor allem für die Menschen in unserem Land.
Eine verdachtslose Erfassung unserer gesamten Telekommunikation erzeugt dem Urteil zufolge bei den Betroffenen das Gefühl, “dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist”. Eine Vorratsdatenspeicherung greife in die Grundrechte “praktisch der gesamten europäischen Bevölkerung ein.” Erfasst werden sollten “sämtliche Personen, elektronische Kommunikationsmittel und Verkehrsdaten” ­ selbst dann, wenn “keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte.”
Diese Aussagen sind eine klare Absage an Massenüberwachung a la NSA. Der Europäische Gerichtshof hat aus den skandalösen Enthüllungen Edward Snowdens gelernt. Er kritisiert ganz grundsätzlich, eine Vorratsdatenspeicherung sei nicht beschränkt auf einen bestimmten Zeitraum oder einen “bestimmten Personenkreis, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte”.
Wenn diese Worte von Innenminister Breitner mit den Worten kommentiert werden, der Weg für die Vorratsdatenspeicherung bleibe “grundsätzlich frei”, hat er sich komplett von der Lebenswirklichkeit und den politischen Zielen unseres Landes abgekoppelt. Herr Innenminister, wenn sich der von Ihnen unterzeichnete Koalitionsvertrag gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung ausspricht, wenn der Landtag sie mit verfassungsändernder Mehrheit ablehnt, wenn zwei Drittel der Bevölkerung sie nicht wollen, wenn das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kippt und der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie – was braucht es noch, um Sie zur Einsicht zu bewegen? Warten Sie darauf, dass auch noch der Seegerichtshof in Hamburg oder das Amtsgericht Rendsburg so entscheidet?
Dieser Innenminister ist offensichtlich aussichtsloser Fall. Da hilft nur eins: Herr Ministerpräsident Albig, machen Sie Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung zur Chefsache! Entziehen Sie Ihrem Innenminister die Zuständigkeit dafür und nehmen Sie selbst das Ruder in die Hand! Jetzt, wo die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag auf Bundesebene entfallen ist und in der SPD ganz neu über die Verhältnismäßigkeit einer Vorratsspeicherung diskutiert wird, stehen Sie in der Verantwortung: Kommen Sie Ihrem Auftrag aus dem schleswig-holsteinischen Koalitionsvertrag und aus diesem Haus nach, sich im Bund gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Fordern Sie noch heute in diesem Haus die Bundesregierung und Ihre Parteifreunde in Berlin auf, sich endgültig von allen Überlegungen einer wahllosen Informationssammlung über die Telekommunikation der gesamten Bevölkerung zu verabschieden! Wir wollen keine verdachtslose Vorratsdatenspeicherung, lassen Sie sie uns gemeinsam stoppen!

Kommentare

0 Kommentare

Kommentar schreiben:

Alle Angaben sind freiwillig. Die Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.