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Ausmaß elektronischer Überwachung durch den Verfassungsschutz – Anfrage geplant

Anfragen Landtag

Vorbemerkung:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat aus Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht abgeleitet, öffentlichen Zugang zu der Zahl der Bürger zu erhalten, die Ziel elektronischer Überwachung durch einen Nachrichtendienst gewesen sind (Urteil vom 25.06.2013, Az. 48135/06). Er hat die Einschätzung des Informationsfreiheitsbeauftragten aufrecht erhalten, wonach staatliche Geheimhaltungsinteressen hinter den öffentlichen Anspruch auf Informationszugang zurück stehen müssten. Auch in Deutschland werden auf Bundesebene Zahlen über die elektronische Überwachung durch Nachrichtendienste offengelegt.
Dies vorausgeschickt frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Personen sind in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 jeweils Gegenstand elektronischer Überwachungsmaßnahmen des Verfassungsschutzes, also davon betroffen gewesen?
Mit “elektronischer Überwachung” ist gemeint die Erhebung von Daten über das Verhalten von Personen unter Verwendung elektronischer Hilfsmittel.
2. Wie viele Maßnahmen der folgenden Art mit wie vielen Betroffenen hat der Verfassungsschutz in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 jeweils veranlasst (falls möglich nach Maßnahme aufgeschlüsselt, andernfalls summiert beantworten): das heimliche Aufklären des Internets die Anfertigung verdeckter Bildaufnahmen oder -aufzeichnungen das Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel der Einsatz sonstiger besonderer, für Observationszwecke bestimmter, technischer Mittel zur Erforschung des Sachverhaltes oder zur Ermittlung des Aufenthaltsortes der Zielperson der Einsatz technischer Mittel zur Ermittlung
a) der Geräte- und Kartennummer eines Mobilfunkendgerätes
sowie b) des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes (Ausfindigmachen eines Mobilfunkendgerätes), die Postüberwachung die Fernmeldeüberwachung?
3. Laut Drucksache 18/1800 speicherte der Verfassungsschutz mit Stichtag am 6. Januar 2014 in der Datei NADIS WN Informationen zu 23.096 Personen, davon 2.982 Personen mit Extremismusbezug und “knapp 20.000” aufgrund § 5 Abs. 2 LVerfSchG. Es verbleibt ein Rest von mindestens 114 Personen. Um wie viele Personen handelt es sich bei diesem Rest und zu welchem Zweck sowie auf welcher Rechtsgrundlage werden Informationen über sie gespeichert?

 
Der Entwurf der Anfrage kann gerne im Pad direkt bearbeitet, ergänzt und kommentiert werden.
Die Anfrage soll dann in einigen Wochen eingereicht werden. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden im Landtagsinformationssystem sichtbar sein.

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