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Sind Gefahrengebiete Geheimsache? Gefahrengebietsanordnungen aus dem Netz gelöscht [ergänzt am 28.07.2017]

Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches Landtag

Heute musste ich leider einige polizeiliche Anordnungen zur Einrichtung von Gefahrengebieten wieder aus dem Internet löschen.
Der Hintergrund: Im Vorfeld der Landtagsdebatte über unseren Gesetzentwurf zur Abschaffung von Gefahrengebieten in Schleswig-Holstein hatte ich die bisherigen Anordnungen vom Innenministerium erhalten und veröffentlicht. Heute bin ich darauf hingewiesen worden, dass die Anordnungen der Gefahrengebiete teilweise die Kennzeichnung als “NfD”, also “Nur für den Dienstgebrauch”, enthalten. Da ich solche Dokumente nach der Geheimschutzordnung des Landtags 30 Jahre lang nicht veröffentlichen darf, habe ich sie wieder aus der veröffentlichten pdf-Datei gelöscht. Die Kennzeichnung eines Teils der Dokumente als “NfD” hatte ich übersehen. Aus den Unterlagen ist die Einstuftung auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Auch das Ministerium hat bei der Übersendung nicht darauf hingewiesen, dass ein Teil der Dokumente eingestuft ist. Im Nachhinein fällt mir allerdings auf, dass

  • nur einige der Gefahrengebietsanordnungen als Verschlusssachen eingestuft worden sind, andere aber nicht, ohne dass die unterschiedliche Handhabung einen ersichtlichen Grund hätte,
  • die nicht eingestuften Dokumente (z.B. Verlängerungsanträge an Gerichte und Richterbeschlüsse) ebenso detaillierte Informationen enthalten wie die geheimen Anordnungen,
  • die Verschlusssachen nicht vorschriftsgemäß gekennzeichnet sind; der Geheimhaltungsgrad hätte “am oberen Rand jeder beschriebenen Seite angebracht” und in das Geschäftszeichen aufgenommen werden müssen (§ 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VSA-SH), was nicht geschehen ist. Die Kennzeichnung war nur auf der ersten Seite der Dokumente unterhalb der Überschrift angebracht.

Ich habe das Innenministerium nun um Prüfung gebeten, ob die Voraussetzungen der Einstufung als Verschlusssache überhaupt vorliegen. Voraussetzung für die Einstufung eines Dokuments als “Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch” ist, dass “die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann” (§ 7 VSA-SH). Ich kann ein Risiko von Nachteilen durch Veröffentlichung der Gefahrengebietsanordnungen nicht erkennen, zumal diese teilweise abgeschlossene Sachverhalte betreffen (z.B. Vergewaltigungsserie vor einem Jahr) und nichts enthalten, dessen Schutzbedürfnis über die nicht eingestuften Dokumente hinaus gehen würde. Laut Verschlusssachenanordnung kommt eine Einstufung in VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH z. B. in Frage für Fahndungsunterlagen aus den Bereichen Terrorismus/Extremismus; ein solcher Fall liegt hier ersichtlich nicht vor.
Für mich ist klar: Die Menschen, deren Heimat zum Gefahrengebiet erklärt wird, haben Anspruch darauf, von dieser einschneidenden Maßnahme und ihrer Begründung zu erfahren! Schließlich können sie jederzeit ohne Verdacht angehalten und ihr Pkw eingesehen werden. Auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Dr. Caspar hält eine Veröffentlichung von Gefahrengebieten für verfassungsrechtlich zwingend geboten.
Beklagt wurde auch, dass die veröffentlichten Dokumente so unzureichend geschwärzt worden waren, dass man durch die Schwärzung hindurch noch Namen von Sachbearbeitern und deren dienstliche Telefonnummer erkennen konnte. Dazu weise ich erstens darauf hin, dass diese Halbschwärzung vom Innenministerium vorgenommen worden ist und nicht von mir. Zweitens ist die Identität von Sachbearbeitern in der Regel nicht schutzwürdig und der Öffentlichkeit bekannt zu geben (§ 5 IFG). Dennoch habe ich die Unterlagen jetzt noch einmal “nachgeschwärzt”, weil die Gefahrengebietsanordnungen auch ohne Namen ausreichend aufschlussreich sind. Wir PIRATEN setzen uns weiter dafür ein, dass die Sonderrechtszonen in Schleswig-Holstein abgeschafft werden.
Weiter lesen:

Ergänzung vom 25.06.2014:
Die Kieler Nachrichten berichten heute unter der Überschrift “Datenpanne bei Piraten: Polizisten im Netz enttarnt” über den Vorfall. Dazu möchte ich ergänzend erklären:

  • Soweit es heißt, trotz Schwärzung seien auch Namen von Zeugen und Beschuldigten lesbar, ist klarzustellen, dass vom Nachnamen solcher Personen nur der erste Buchstabe angegeben war. Zur unzureichenden Schwärzung siehe oben.
  • Die Gewerkschaft der Polizei weist zurecht darauf hin, dass gerade im Rockermilieu die Geheimhaltung der Identität von Ermittlungsbeamten wichtig ist. Die Anordnungen der Gefahrengebiete enthalten jedoch nicht die Namen von verdeckten Ermittlern im Rockermilieu, sondern derjenigen Polizeibeamten, die die Gefahrengebiete angeordnet haben. Diese waren vom Innenministerium unzureichend geschwärzt und von mir unzureichend geschwärzt veröffentlicht worden, was nicht meine Absicht war. Ich habe die Namen unverzüglich nachgeschwärzt.

Ergänzung vom 25.06.2014:

Stellungnahme zur Veröffentlichung von Dokumenten
Zu der heutigen Berichterstattung der Kieler Nachrichten zur Veröffentlichung von Dokumenten erklärt der Abgeordnete Patrick Breyer:
Mit der Veröffentlichung von Verschlusssachen und noch lesbaren Namen aus Polizeiakten auf meiner Homepage habe ich einen Fehler gemacht. Das wird nicht wieder vorkommen.
Ich hatte die Unterlagen vor der Veröffentlichung unzureichend geprüft und bitte die Betroffenen um Entschuldigung.
Nun werde ich das persönliche Gespräch mit den betroffenen Polizeibeamten und der Gewerkschaft der Polizei suchen. Sobald ich auf das Problem aufmerksam gemacht wurde, habe ich sofort reagiert und alles, was jemanden schädigen könnte, von meiner Internetseite genommen.

Ergänzung vom 28.06.2014:

Gefahrengebietsanordnungen nach Rücksprache mit Landespolizeiamt überarbeitet
Nachdem der Landespolizeidirektor gestern auch die überarbeitete Veröffentlichung der Anordnungen von Gefahrengebieten in Schleswig-Holstein kritisiert hat, habe ich dieses Dokument sofort entfernt und bei dem Landespolizeiamt nachgefragt, an welchen Teilen Bedenken bestehen. Aus dem Landespolizeiamt ist mir mitgeteilt worden, dass die Gefahrengebietsanordnungen vorzugsweise insgesamt nicht veröffentlicht werden sollten, dass auf keinen Fall aber als Verschlusssachen eingestufte Teile dieser Anordnungen oder Personennamen veröffentlicht werden dürfen; insoweit wurden zwei konkrete Stellen dieses Dokuments beanstandet. Ich habe daraufhin diese konkret beanstandeten Passagen geschwärzt.
Insofern ist durch die Überprüfung des Landespolizeiamtes sicher gestellt, dass keine schutzwürdigen Personendaten oder von der Polizei „nur für den Dienstgebrauch“ bestimmte sensible Informationen in diesen Dokumenten enthalten sind. Unter dieser Voraussetzung hat in Anbetracht der Schärfe des Instruments der Gefahrengebiete, in denen ohne Verdacht und Anlass Anhalte- und Sichtkontrollen gegen jedermann durchgeführt werden durften und dürfen, die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf, über die sie betreffenden Gefahrengebietsanordnungen und ihre Begründung informiert zu werden.

Ergänzung vom 01.07.2014: Nach Rücksprache in der Piratenfraktion habe ich entschieden, auch die geschwärzten Anordnungen aus dem Internet zu entfernen.
Protokoll der Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vom 02.07.2014 dazu
Ergänzung vom 28.07.2014:
Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel vom 28.07.2014

Prüfvorgang betreffend Veröffentlichung von Unterlagen durch den Abgeordneten Dr. Patrick Breyer
In dem Prüfvorgang betreffend Dr. Patrick Breyer hat die Staatsanwaltschaft Kiel von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 152 Abs. 2 StPO abgesehen, da keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen.
Eine einzig in Betracht kommende Strafbarkeit wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses war zu verneinen. Abgeordnete können sich dieses Vergehens nur strafbar machen, wenn sie als “vertraulich (VS)” gekennzeichnete Dokumente veröffentlichen und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährden. Diese Voraussetzungen lagen bei den als “VS” gekennzeichneten Dokumenten, die der Abgeordnete Dr. Breyer veröffentlicht hat, nicht vor. Die Veröffentlichung von nicht als “VS” gekennzeichneten Dokumenten durch einen Abgeordneten stellt keine Verletzung des Dienstgeheimnisses dar.
Weitere Erklärungen werden nicht abgegeben.

Pressemitteilung vom 28.07.2014

Stellungnahme von Patrick Breyer zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kiel
Zu der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kiel, aufgrund fehlenden Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren gegen den Abgeordneten Patrick Breyer wegen der Veröffentlichung unzureichend geschwärzter Gefahrengebietsanordnungen einzuleiten, erklärt dieser:
„Nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Kiel haben sich die Vorwürfe einer strafbaren Verletzung des Dienstgeheimnisses oder besonderer Geheimhaltungspflichten als unbegründet herausgestellt. Die Strafanzeige wurde verworfen. Das freut mich. Dies macht den Weg frei für eine Aufarbeitung des Fehlers in geeignetem Rahmen, etwa im Datenschutzgremium des Landtags. Für die guten Gespräche, die ich zwischenzeitlich mit betroffenen und nicht betroffenen Polizeibeamten führen konnte, bedanke ich mich nochmals. Es würde mich freuen, wenn nun auch die Gewerkschaft der Polizei mein Gesprächsangebot annehmen würde. Dieses halte ich nach wie vor aufrecht.
Polizei und Justiz leisten wichtige Arbeit. Unabhängig von der unterschiedlichen politischen Bewertung einzelner Fragen erkenne ich dies ausdrücklich an.“

Ergänzung vom 28.07.2017: Aus aktuellem Anlass – wegen der Vorwürfe von Aussageunterdrückung und Mobbing gegen das Landeskriminalamt – habe ich die geschwärzten Anordnungen wieder eingestellt. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Anordnung für Neumünster.

Kommentare

14 Kommentare
  • Anonym

    Für einen Datenschützer und Piraten ganz schön peinlich.

  • woarp@web.de

    Gefahrengebiete werden eingerichtet, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist oder nicht aufrecht erhalten werden kann. Verbunden damit sind dann Sonderechte der Polizei.
    Als älterer Mitbürger sollte man diese Gefahrengebiete – zur Kieler Woche – meiden. Denn wenn man hier zu Schaden kommt, hat man selber schuld. Man weiß ja, dass man ein solches Gebiet betritt.

    • peter muff

      Genau woarp!
      Wer sich in Gefahr begibt, der kommt darin um.

  • Bernd Sabin

    Hallo Hr. Dr. Breyer,
    ich als Fußballspieler würde ich sagen, daß
    Sie ein “klassisches Eigentor” verursacht habe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd Sabin (Kriminalhauptkommisar)
    bernd.sabin@polizei.landsh.de od.
    bernd.sabin@sabin-kiel.de

    • Name (freiwillig)

      Hallo Herr Sabin,
      Ihnen ist schon bekannt, dass dienstliche Mailadressen nicht für private Zwecke benutzt werden dürfen?

      • Anonym

        Ihnen ist schon klar, dass jemand der seinen Namen und Dienstherrn angibt auch seine dienstl. E-Mail Adresse Preis gibt?

    • ProhibitionistensindMörder

      Und ich würde sagen, dass die deutsche Polizei durch die Umsetzung der menschenverachtenden und völlig willkürlichen Drogenprohibition Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht und die Allgemeinheit durch Kriminalitätserzeugung und tödliche Marktverzerrung zugunsten von Alkohol, Tabak und Medikamenten milliardenschwer schädigt, um sich als Beschützer zu gerieren, Herr Sabin.
      Angehörige prohibitionistischer Organisationen wie Sie sind de facto Mörder, Saboteure und Terroristen.

      • Anonym

        “Tötet den Boten”
        Das Prinzip von Ursache und Wirkung kennen Sie aber schon? Schön weiter kiffen, ist lustig was Sie so schreiben

  • Kaymar

    Ich fasse mal zusammen:
    – das Innenministerium wird von Patrick Breyer um Unterlagen bezüglich Gefahrengebieten gebeten.
    – das Innenministerium liefert, hält sich aber in keiner Weise an übliche Standards zum Datenschutz (Kennzeichnung, Schwärzung, etc.)
    – weil von der Einhaltung der Standards ausgegangen wird (Stichwort für mich als Hobby-Jurist: Treu und Glauben), werden die Unterlagen im Sinne der Transparenz von Patrick Breyer veröffentlicht.
    – nun entlädt sich eine Welle der Entrüstung von den politischen Gegnern wie auch der eigenen Partei (srsly?) über Patrick Breyer
    Ende vom Lied:
    die Abgeordneten müssen zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit auch noch prüfen, ob die Schlummis aus der Verwaltung ihren Job ordentlich machen.
    Da haben die Geheimniskrämer dann wohl gewonnen, weil die Abgeordneten eben mit Formalfoo beschäftigt sind, statt sich auf die Inhalte konzentrieren zu können.
    Wer jetzt böse Absicht unterstellt, ist ein Verschwörungstheoretiker, nehme ich an.
    An wen muß ich mich denn eigentlich wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde wenden, um den hochbezahlten “Experten” im Ministerium klar zu machen, daß Sie ihre Fehler in der Verwaltung nicht auf andere abzuschieben haben?

    • Ben Hart

      Das nenne ich mal eine eigentümlich Sicht. 🙁
      Herrn Dr. Breyer wurden Daten anvertraut. Ob er sie veröffentlichen darf und was konkret durch diese Aktion öffentlich wird, lag und liegt voll in der Verantwortung von Herrn Dr. Breyer. Und dieser Verantwortung wird er sich stellen müssen. Dieser Herr ist immerhin promovierter Jurist! Er sollte jetzt nicht versuchen, sich nun als Naivchen “Ja, ich konnte das doch nicht wissen…” herauszureden. Dann käme Lächerlichkeit zum Bisherigen hinzu und die Groteke würde noch schlimmer.

  • Ben Hart

    Mag ja sein, dass die Schwärzung unzureichend war, mag ja auch sein dass die “Nur für den Dienstgebrauch”-Stempel nicht formvollendet waren. Trotzdem haben Sie, Herr Dr. Breyer, diese Daten, die Ihnen wegen Ihres Amtes anvertraut wurden, verantwortungslos und ohne jede Sorgfalt veröffentlicht.
    Ich zumindest würde Ihnen gar nichts mehr anvertrauen wollen.
    Sollte ich nun alle Piraten derart als naive Plaudertaschen ansehen?

  • OLGR

    Da ich keinen Grund sehe, Herrn Breyers Ausführungen auf seiner Internet-Seite zu diesem Thema nicht zu trauen, bin ich gewillt anzunehmen, dass viele “Politiker” die Chance ergreifen, um auf einen unliebsamen Kollegen einzudreschen.
    Was Herr Breyer gemacht hat war nicht in Ordnung und das hat er auch bereits zugegeben. Ich möchte das auch nicht klein reden und Herr Breyer wird sich den Konsequenzen stellen müssen.
    Aber wenn es sich tatsächlich “nur” um Anfangsbuchstaben von Sachbearbeitern und deren Dienstnummern handelte, so finde ich, sollte hier eine Abwägung des tatsächlichen Ausmaßes und Schadens erfolgen.
    Aber gleich mit Snowden zu argumentieren (siehe Taz) zeigt eher die eigene Unfähigkeit, als die von Herrn Breyer, liebe Frau Lange! Ich gebe Ihr aber Recht: Unsere Polizei ist nicht die NSA. Und es liegt an Ihnen, liebe Abgeordnete, dass es auch so bleibt. Transparenz ist dafür Voraussetzung.

  • rico

    Vertraulich ?? Jetzt frag ich mal andersrum. Was is mit denen wo die polizei aus banalen zeugs eine riesen ermittlung macht..sich noch freut xd ..und man vor gericht steht in einer öffentlichen verhandlung wo jeder hinz und kunz kommen kann ..wo isn das dann vertraulich.ich hass die police und justice nur noch.unmenschlichkeit und so stwas habe ich erfahren müssen. Freche gerichtsschreiben und sonstwas.au h ein beamten von der bp klingenthal ..der voll nebn der spur im ausrasten erscheinte..sowas duerfte meines erachtens gar nicht mehr als beamter arbeiten. Ich find solche pressemitteilungen zum kotzen wo sich mal wieder ein polizei ober vize boss aufregt.was isn mit den klein menschen die wegen kleinkram zu einer gemeinsamen freiheitsentzugsmassnahme ein jahr in eine zelle gesteckt werden mit noch jmd zusamm(als einzelgånger) . Aber leider is das ein kampf wie david gegen goliath .ich erkenn kein unterschied zwischn ddr und heute.man hat zwar anwaelte..aber was nutzt es wenn in gerichten noch totale altna..s sitzen ?.

  • toddy

    Rico, nur weiter so…solange du in irgendeiner Zelle sitzt kannst wenigstens keinen Schaden anrichten…und wenn ihr euch die Schädel einschlagt…noch besser…gibt wenigstens Platz für neue Mitglieder in Eurem fröhlichen Knastzirkel.

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