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Mitmachen: Parlamentarische Anfrage zur Zweckentfremdung von Wohnraum in Schleswig-Holstein geplant

Anfragen Landtag Wirtschaft und Verkehr

In der gestrigen Sitzung des Finanzausschusses erklärte Innenminister Studt sinngemäß, nach ihm vorliegenden Erkenntnissen sei die Zweckentfremdung von Wohnraum in Schleswig-Holstein kein großes Problem. Im Hinblick auf die Flüchtlingssituation seien die Arbeiten an einem Gesetz dagegen eingestellt worden.
Verschiedene andere Bundesländer (z.B. Hamburg) untersagen dagegen mithilfe von Zweckentfremdungsverboten in Gebieten, in denen die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum besonders gefährdet ist, einen monatelanges Leerstehenlassen von Wohnraum ohne hinreichende Vermietungsbemühungen, die Nichtinstandhaltung von Wohnraum sowie dessen Zweckentfremdung für andere Zwecke (z.B. zur gewerblichen Ferienvermietung).
Wir Piraten haben schon 2014 einen Gesetzentwurf zum Schutz bezahlbaren Dauerwohnraums auch in Schleswig-Holstein vorgelegt, der von der rot-grün-blauen Koalition wegen des angekündigten Gesetzentwurfs des Innenministers nicht behandelt wird. Deswegen will ich mit folgender parlamentarischen Anfrage nachhaken:

Zweckentfremdung von Wohnraum in Schleswig-Holstein
Vorbemerkung: In der Sitzung des Finanzausschusses am 8. Oktober erklärte der Innenminister sinngemäß, nach ihm vorliegenden Erkenntnissen sei die Zweckentfremdung von Wohnraum in Schleswig-Holstein kein großes Problem. Verschiedene andere Bundesländer untersagen mithilfe von Zweckentfremdungsverboten in Gebieten, in denen die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum besonders gefährdet ist, einen monatelanges Leerstehenlassen von Wohnraum ohne hinreichende Vermietungsbemühungen, die Nichtinstandhaltung von Wohnraum sowie dessen Zweckentfremdung für andere Zwecke (z.B. zur gewerblichen Ferienvermietung).
Welche Erkenntnisse über das Ausmaß der Zweckentfremdung von Wohnraum in Schleswig-Holstein – insbesondere in Tourismusgebieten, im Hamburger Rand, in Lübeck, Kiel und Flensburg – liegen der Landesregierung vor (bitte im Einzelnen aufführen)?
Worauf stützt der Innenminister seine Annahme, die Zweckentfremdung von Wohnraum sei hierzulande – einschließlich der Tourismusgebiete, dem Hamburger Rand, Lübeck, Kiel und Flensburg – kein großes Problem?
Ist der Landesregierung die Untersuchung des IfS-Instituts bekannt, wonach auf der Insel Sylt

  • der Anteil der für das Dauerwohnen genutzten Wohnungen von 73% im Jahr 1987 auf 40% im Jahr 2010 zurückgegangen sei,
  • für die Zukunft ein weiterer Rückgang prognostiziert werde,
  • inzwischen bereits 36% der Wohnungen zur touristischen Vermietung genutzt würden und
  • die Abrissquote zehnmal höher als im gesamten Land Schleswig-Holstein liege?

Erkennt die Landesregierung auf dieser Grundlage die Zweckentfremdung von Wohnraum als relevantes Problem in Tourismusgebieten an?
Sind die Arbeiten der Landesregierung am Entwurf eines “Wohnraumpflegegesetzes” auf unbestimmte Zeit eingestellt worden?

Der Entwurf der Anfrage kann gerne im Pad direkt bearbeitet, ergänzt und kommentiert werden.
Die Anfrage soll dann in einigen Wochen eingereicht werden. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden im Landtagsinformationssystem sichtbar sein.

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