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Schleswig-Holstein: Keine Rechtsgrundlage für Vorratsdatennutzung

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Schleswig-Holsteins Polizei durfte verdachtslos gespeicherte Vorratsdaten bis 2010 präventiv nutzen – dann kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Die damals eingeführte Zugriffsermächtigung gilt aber nicht für das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2015. Auf Anfrage der PIRATEN bestätigt der Innenminister, dass Gefahrenabwehrbehörden und Verfassungsschutz nach dem geltenden Landesrecht keine Auskunft über anlasslos auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten verlangen können. Auch für Bestandsdatenauskünfte mithilfe von Vorratsdaten gebe es keine Rechtsgrundlage.
Ob andere Bundesländer dies genauso sehen und alte Zugriffsermächtigungen auf Vorratsdaten nicht anwenden, ist unbekannt.
Die rot-grün-blaue Landtagsmehrheit in Schleswig-Holstein will trotz Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung nicht ausschließen, präventivpolizeiliche und geheimdienstliche Zugriffe auf die Vorratsdaten in Zukunft wieder zu erlauben.
Nächste Woche berät der Schleswig-Holsteinische Landtag über den Antrag der PIRATEN, Schleswig-Holstein solle gegen das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Mein Kommentar:
“Die Mär von der Schutzlücke ist längst widerlegt. In Wahrheit gefährdet Vorratsdatenspeicherung Menschenleben, wo sie es unmöglich macht, anonym Hilfe und Rat zu suchen. Eine verdachtslose Sammlung aller unserer Telefon- und Internetverbindungen ist eine gemeingefährliche Massenüberwachungswaffe mit bisher ungekannter Streubreite, deren Einsatz die Sicherheit unserer Daten, die Pressefreiheit, die Verbrechensaufklärung, den Schutz Unschuldiger und den Rechtsstaat bedroht. Wir Piraten setzen alles daran, sowohl die Ansammlung als auch eine Weitergabe der anlass- und wahllos gesammelten höchstprivaten Daten zu stoppen.”

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