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Piraten legen Verfassungsbeschwerde gegen Pkw-Maut ein [extern]

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Das Gesetz zur Pkw-Maut ist seit Sommer 2015 in Kraft. Umgesetzt wird die umstrittene Infrastrukturabgabe aber bislang nicht, weil die EU-Kommission noch die Rechtmäßigkeit prüft. Foto: imago/Thomas Eisenhuth
Karlsruhe/Berlin.  Die Piraten ziehen vor das Bundesverfassungsgericht. Das Scanning von Kfz-Kennzeichen verstoße gegen Persönlichkeitsrechte, klagen sie.
Die Piratenpartei zieht wegen des geplanten elektronischen Kennzeichen-Abgleichs zur Kontrolle der Pkw-Maut vor das Bundesverfassungsgericht. Ein Gerichtssprecher bestätigte jetzt den Eingang einer Verfassungsbeschwerde zur Pkw-Maut. Die Piratenpartei kritisiert, eine Kennzeichen-Massenerfassung zerstöre das Recht auf datenfreie Fahrt. In der Beschwerdeschrift, eingereicht von Patrick Breyer, dem Datenschutzexperten der Piraten, wird unter anderem mit Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht argumentiert.
Das Gesetz zur Pkw-Maut ist seit vergangenem Sommer in Kraft. Die umstrittene Infrastrukturabgabe wird aber wegen eines Verfahrens der EU-Kommission zur EU-Rechtmäßigkeit bis auf weiteres nicht umgesetzt.
Mautzahler sollen statt an Klebe-Vignetten über das Nummernschild des Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch elektronischen Kennzeichen-Abgleich. Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden. Gegen das Pkw-Mautgesetz wurden schon zwei Klagen in Karlsruhe eingereicht. Beide wurden nach Justizangaben ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. (dpa)
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