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Landesregierung zu Beratungsleistungen an das Innenministerium

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Drucksache 18/4879
2016-11-29
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten
Beratungsleistungen an das Innenministerium
1. Was genau war der Anlass für die Inanspruchnahme einer “neutralen Moderation” zur “Konflikt-/Teamberatung”? Welcher Konflikt bestand zwischen welchen Personen?
Antwort: Gegenstand der fraglichen Konflikt-/Teamberatung waren Einsätze zur Konfliktbereinigung betreffend Arbeitsklima und Zusammenarbeit in zwei unterschiedlichen Sachgebieten des Landeskriminalamtes, siehe Antwort zu Umdruck 18/6678, S. 4. Darüber hinausgehende Angaben können zum Schutz der Vertraulichkeit des Instrumentes sowie der Rechte Betroffener nicht gemacht werden.
2. Was genau riet die Fa. Grün zur Dunkelfeldstudie der Landespolizei, um die Akzeptanz zu erhöhen?
Antwort: Die externen Beratungsleistung der Fa. Grün erfolgten im Zusammenhang mit der Prüfung der Ablauforganisation in IT-Angelegenheiten innerhalb der Landespolizei Schleswig-Holstein und nicht im Zusammenhang mit der Dunkelfeldstudie. Im Zuge der Erstellung der Drucksache 18/4545 kam es zu einem Übertragungsfehler; der Titel zur entsprechenden Beratungsleistung hätte „Prüfung der Ablauforganisation in IT-Angelegenheiten innerhalb der Landespolizei Schleswig-Holstein“ statt des fälschlicherweise eingetragenen Titels „Beratung zur Dunkelfeldstudie“ lauten müssen, siehe auch Umdruck 18/6678, S. 4.
3. In welchem beamtenrechtlichen Verfahren wurde ein Gutachten zur Frage der Beendigung des Beamtenverhältnisses kraft Gesetzes und/oder durch Disziplinarverfahren eingeholt und mit welchem Ergebnis?
Antwort: Durch das Gutachten wurden (abstrakt) die rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, der Versagung einer Ernennung zum Beamten auf Probe sowie einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe vor dem Hintergrund von Disziplinarverfahren gegenüber gestellt mit dem Ergebnis, dass bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf vorzugswürdig ist. Eine konkrete, inhaltliche Prüfung oder Beratung in dem zugrunde liegenden beamtenrechtlichen Verfahren war nicht Gegenstand des Rechtsgutachtens. Nähere Angaben hierzu können im Hinblick auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte Betroffener, laufender Verfahren sowie den Datenschutz nicht gemacht werden.

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