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Landesregierung zu Rechtssicherheit für Anbieter freier WLAN-Internetzugänge schaffen

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches Landtag

Drucksache 18/5059

17-01-31

Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie

Rechtssicherheit für Anbieter freier WLAN-Internetzugänge schaffen

Vorbemerkung: Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative einzubringen, die sicherstellt, dass WLAN-Internetzugänge rechtssicher und dauerhaft ohne Zugangscode und Identifizierung der Nutzer öffentlich angeboten werden können. Dazu sei gesetzlich klarzustellen, dass die Haftungsfreistellungen des Telemediengesetzes auch für Unterlassungsansprüche gelten.

In welcher Form und wann plant die Landesregierung eine Gesetzesinitiative entsprechend dem Landtagsbeschluss Drucksache 18/4825?

Antwort: Die Landesregierung steht derzeit in engem Kontakt mit dem für die Änderung des Telemediengesetzes zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Nach von dort vorliegenden Informationen plant das BMWi eine Gesetzesänderung , um die aus dem EuGH-Urteil vom 15.09.2016 resultierenden Probleme hinsichtlich der Störerhaftung zu beseitigen und damit eine weitgehende gesetzliche Abschaffung der Störerhaftung zu erreichen. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass angesichts dieser Aktivitäten der Bundesregierung , die in die gleiche Richtung wie der Beschluss des Landtages zielen, zum jetzigen Zeitpunkt eine Bundesratsinitiative nicht erforderlich ist. Sollte die Bundesregierung in absehbarer Zeit keinen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, wird die Landesregierung erneut eine Bundesratsinitiative prüfen.

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