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LKA-Affäre: Regierung täuscht und behindert Aufklärung

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v-leute photoAnfang Mai hatten die PIRATEN aufgedeckt, dass das Kieler Landeskriminalamt entlastende Aussagen unterdrückt und gewissenhafte Kriminalbeamte geschasst haben soll. Die Kieler Nachrichten berichten heute, dass das Landeskriminalamt auch eine Aussage zugunsten eines weiteren Beschuldigten – des später verurteilten Peter B. – unterdrückt haben soll, nämlich dass dieser nicht zugestochen habe. Vergangene Woche noch hatte der Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium, Jörg Muhlack, behauptet, die Polizei habe alle Erkenntnisse “unmittelbar und direkt mit der zuständigen Staatsanwaltschaft ausgetauscht und auf diesem Wege in das Ermittlungsverfahren eingebracht”. Und das Justizministerium behauptete auf Anfrage der PIRATEN sogar schriftlich, eine Unterdrückung des Hinweises habe es “nicht gegeben” (Drs. 18/5410).

Dazu der Innenexperte der PIRATEN Patrick Breyer: “Herr Muhlack hat der gesamten Polizeiführung und der Öffentlichkeit wider besseren Wissens eine reine Weste vorgetäuscht. Wer so verschleiert, ist in meinen Augen nicht mehr tragbar. Wegen der tiefen eigenen Verstrickung in den Fall ist Herr Muhlack zur Aufklärung und Aufarbeitung des Vorfalls ohnehin ungeeignet. Mit ihm wird kein Schlussstrich unter das Führen durch Erschrecken und die Seilschaften in der Landespolizei zu ziehen sein. Das Justizministerium hat sogar dem Parlament die Unwahrheit gesagt. Dieser Vorgang erschüttert das Vertrauen in Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit in unserem Land. Gerechte Urteile kann es nur geben, wenn die Wahrheit ans Tageslicht kommt.”

Breyer wirft dem Innenministerium außerdem vor, die Aufklärung der Vorwürfe gegen das Landeskriminalamt durch die Polizeibeauftragte des Landes zu behindern. Mit Erlass vom 1. Juni 2017 (“Beschwerdewesen in der Landespolizei”) schränkt das Innenministerium die Aufklärungsmöglichkeiten der Beauftragten massiv ein:

Bei laufenden Straf- und Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte soll die Beauftragte nur noch in “Ausnahmefällen” tätig werden und keine Akteneinsicht erhalten. Auch dürfe sie keine “Überprüfung der Verfahrensausgänge” vornehmen. Disziplinarakten dürfe sie ohne Einwilligung der Betroffenen auch nach Abschluss des Verfahrens nicht einsehen. Sie habe der Polizei über ihr Vorgehen zu berichten. Vor der Befragung von Polizeibeamten oder Vorortbesichtigungen habe sie die Polizeiführung zu informieren.

“Das Innenministerium, das in der LKA-Affäre massiven Vorwürfen ausgesetzt ist, versucht nun die Polizeibeauftragte als unabhängige Beschwerdeinstanz auszuschalten“, kritisiert Breyer. “In großen Teilen dürfte dieser Erlass gesetzeswidrig sein, denn die Polizeibeauftragte ist weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen, nicht aber Erlassen des Innenministeriums. Ich fordere den Innenminister auf diesen rechtswidrigen Gängel-Erlass unverzüglich zurückzunehmen und bei der Aufklärung der Vorwürfe vollumfänglich zu kooperieren.”

Breyer weist auch auf einen Konstruktionsfehler im Polizeibeauftragtengesetz hin: “Nach dem Gesetz muss die Polizeibeauftragte über ihre Erkenntnisse schweigen, selbst wenn Beschwerdeführer öffentlichen Druck wünschen. Nur ‘Vorschläge zur Verbesserung der Polizeipraxis’ unterbreiten zu dürfen, reicht nicht. Das Gesetz sollte nachgebessert und der Maulkorb für die Polizeibeauftragte umgehend aufgehoben werden. Sonst bleibt die Beauftragte ein Papiertiger.”

Der Erlass im Wortlaut

Grafik von AGRONAUTI, Lizenz: Attribution-ShareAlike License

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