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Patrick Breyer zu LKA-Affäre: „Innenministerium behindert Aufklärung durch Polizeibeauftragte“

Piratenpartei
LKA-Affäre

Patrick Breyer (Piratenpartei) wirft dem Innenministerium vor, die Aufklärung von Vorwürfen gegen das Landeskriminalamt (LKA-Affäre )durch die Polizeibeauftragte des Landes zu behindern.

Anfang Mai hatten die PIRATEN aufgedeckt, dass das Kieler Landeskriminalamt entlastende Aussagen unterdrückt und gewissenhafte Kriminalbeamte geschasst haben soll.[1] Auf Antrag der Beamten ermittelt die 2016 ernannte Polizeibeauftragte. Doch mit Erlass vom 1. Juni 2017 („Beschwerdewesen in der Landespolizei“) schränkt das Innenministerium die Aufklärungsmöglichkeiten der Beauftragten massiv ein:

Dr_Patrick_Breyer

Dr. Patrick Breyer

Bei laufenden Straf- und Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte soll die Beauftragte nur noch in „Ausnahmefällen“ tätig werden und keine Akteneinsicht erhalten. Auch dürfe sie keine „Überprüfung der Verfahrensausgänge“ vornehmen. Disziplinarakten dürfe sie ohne Einwilligung der Betroffenen auch nach Abschluss des Verfahrens nicht einsehen. Sie habe der Polizei über ihr Vorgehen zu berichten. Vor der Befragung von Polizeibeamten oder Vorortbesichtigungen habe sie die Polizeiführung zu informieren.

„Das Innenministerium, das in der LKA-Affäre massiven Vorwürfen ausgesetzt ist, versucht nun die Polizeibeauftragte als unabhängige Beschwerdeinstanz auszuschalten“, kritisiert Breyer. „In großen Teilen dürfte dieser Erlass gesetzeswidrig sein, denn die Polizeibeauftragte ist weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen, nicht aber Erlassen des Innenministeriums. Ich fordere den Innenminister auf diesen rechtswidrigen Gängel-Erlass unverzüglich zurückzunehmen und bei der Aufklärung der Vorwürfe vollumfänglich zu kooperieren.“

Breyer weist auch auf einen Konstruktionsfehler im Polizeibeauftragtengesetz hin: „Nach dem Gesetz muss die Polizeibeauftragte über ihre Erkenntnisse schweigen, selbst wenn Beschwerdeführer öffentlichen Druck wünschen. Nur ‚Vorschläge zur Verbesserung der Polizeipraxis‘ unterbreiten zu dürfen, reicht nicht. Das Gesetz sollte nachgebessert und der Maulkorb für die Polizeibeauftragte umgehend aufgehoben werden. Sonst bleibt die Beauftragte ein Papiertiger.“

 

[1] http://www.patrick-breyer.de/?p=570698

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