Change language: Deutsch
Teilen:

Kleine Anfrage zu Überwachungsdrohnen geplant

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Hier der Entwurf einer Kleinen Anfrage zu Überwachungsdrohnen in Schleswig-Holstein. Anregungen für Änderungen oder Verbesserungen sind willkommen.

Einsatz von Überwachungsdrohnen in Schleswig-Holstein
Einem bisher unveröffentlichtem Bericht des Bundesverkehrsministeriums mit dem Titel “Bericht über die Art und den Umfang des Einsatzes von unbemannten Luftfahrtsystemen” zufolge sollen bisher 500 Drohnen-Einsätze über dem deutschen Luftraum beantragt und meistens auch genehmigt worden sein. Die Drohnen würden zur Überwachung und Aufklärung sowie zur gezielten Personensuche eingesetzt. Der Einsatz erfolge unter anderem durch Landespolizeien. Dr. Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel merkte an, dass der polizeiliche Einsatz von Drohnen in Ermangelung einer “bereichsspezifischen Ermächtigungsgrundlage” unzulässig sei.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Einsätze von Drohnen gab es in Schleswig-Holstein in den letzten zwei Jahren und von wem wurden sie beantragt? (bitte aufschlüsseln nach Landespolizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Landesamt für Verfassungsschutz, sonstigen Behörden und zivilen Institutionen)
2. Welchem Zweck dienten die Drohnen-Einsätze in Schleswig-Holstein durch öffentliche Stellen und welche weiteren Einsatzzwecke sind geplant?
3. Mit welchen Sensortechniken sind die von öffentlichen Stellen eingesetzten Drohnen ausgestattet (z. B. Infrarot, Wärmebild, Gesichtserkennung, WLAN-Scanner)?
4. Über wie viele Drohnen welchen Typs verfügen welche öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein?
5. Sind Anschaffungen von (weiteren) Drohnen durch öffentliche Stellen in Schleswig-Holstein geplant?
6. In welcher Form sollen die Verwaltungsvorschriften betreffend eine Aufstiegserlaubnis von Drohnen in Schleswig-Holstein veröffentlicht werden und in welcher Form wird der Landtag daran beteiligt?
7. Wie steht die Landesregierung zu der Aussage des Leiters des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel, dass der Einsatz von Drohnen durch die Landespolizei eine Änderung des Polizeigesetzes voraussetze?

Die fertige Anfrage und die Antwort der Landesregierung werden im Informationssystem des Landtags nachzulesen sein.

Kommentare

4 Kommentare

Kommentar schreiben:

Alle Angaben sind freiwillig. Die Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.