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Vorstoß gegen Straßenprostitution an der B206: Dialog statt Sankt-Florian-Prinzip!

Juristisches Wirtschaft und Verkehr

Im Streit um die Straßenprostitution an der B206 will der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr nach Presseberichten gegen Prostituierte dort künftig mit Bußgeldern vorgehen und diese von der Polizei wegen “unerlaubter Sondernutzung” vertreiben lassen; dies gelte für alle Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
Ich halte das geplante landesweite Vorgehen gegen Straßenprostitution für rechtlich äußerst zweifelhaft und politisch für den ganz falschen Weg:

  • Rechtlich steht die Berufsausübung der Sexarbeiter unter dem Schutz des Grundgesetzes und, wenn sie aus dem Ausland kommen, des Europarechts. Ich bezweifle, dass eine landesweite straßenrechtliche Verfolgung von Straßenprostitution rechtlich Stand halten könnte. Meines Wissens ist der schleswig-holsteinische Vorstoß einzigartig unter allen Bundesländern.
  • Eine Totalprohibition wäre vor allem der Sache nach nicht sinnvoll und kontraproduktiv. Sie würde Prostitution lediglich an andere Orte verdrängen, wo es sie bisher nicht gab (z.B. in Gaststätten oder auf Spielplätze). Dieses Sankt-Florian-Prinzip ist schon im Fall von Neumünster gescheitert. Verbotsversuche setzen Sexarbeiter unter wirtschaftlichen Druck, so dass sie sich eher auf gefährliche Angebote (z.B. ungeschützten Verkehr) einlassen müssen. Eine Vereinzelung ist für Sexarbeiter gefährlich und macht sie für wichtige Beratungsangebote ebenso unerreichbar wie für behördliche Kontrollen. Verbieten und wegschauen ist keine Lösung.

Um allseits akzeptable Lösungen betreffend die Straßenprostitution an der B206 zu erarbeiten, sollte ein landesweiter „Runder Tisch Prostitution“ unter Beteiligung der zuständigen Landesministerien, der kommunalen Spitzenverbände, der Beratungsstellen und der Sexarbeiter eingerichtet werden. Ziel muss es sein, eine Konzept zu entwickeln, das sowohl den berechtigten Anliegen der Anwohner als auch der Sexarbeiter gerecht wird. Aus Sicht der Piraten ist die freie Entscheidung zur Ausübung der Prostitution legitim und von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren. Eine Diskriminierung und Kriminalisierung selbstbestimmt tätiger Sexarbeiter und ihrer Kunden lehnt die Piratenpartei ab.
Hintergrund: Die Landesregierung schätzt, dass in Schleswig-Holstein ca. 14.000 Personen als Prostituierte arbeiten.
Presseberichte:

Kommentare

1 Kommentar
  • Jürgen Drewes

    Hallo Herr Beyer
    im Prinzip stimme ich Ihren Ausführungen zu. Ich halte es für sehr Sinnvoll eine Regelung unter Berücksichtigung aller Beteiligten zu finden. Das ist auch das Anliegen welches wir in der Bürgerintiative immer wieder betont haben. Ich stimme Ihnen aber nicht zu, das die Prostituierten in weiten Teilen den Dienst “freiwillig” verrichten. In den meisten Fällen stehen doch Zuhälter bzw. organisierte Kriminalität dahinter. Dort wo es wirklich “nachweislich – frewillig” geschieht, schliße ich mich Ihrer Meinung an.
    Jürgen Drewes
    Mitglied der Bürgerinitiative der Gemeinden Bark und Hasenmoor – Prostitution an der B206! Nein Danke!

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