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#PiratenWirken: Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein soll Rechtssicherheit für Anbieter freier WLAN-Internetzugänge schaffen

Anträge Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Nach dem EuGH-Urteil zur Verschlüsselungs- und Identifizierungspflicht für WLAN-Anbieter (McFadden) will Schleswig-Holstein über den Bundesrat eine Gesetzesänderung anstoßen, um freies WLAN wieder zu ermöglichen. Einen entsprechenden Antrag der PIRATEN verabschiedete der Landtag heute mit den Stimmen auch von SPD, Grünen, SSW und FDP.
Der Landtag forderte die Landesregierung auf, über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative einzubringen, die sicherstellt, dass WLAN-Internetzugänge rechtssicher und dauerhaft ohne Zugangscode und Identifizierung der Nutzer öffentlich angeboten werden können. Dazu sei “gesetzlich klarzustellen, dass die Haftungsfreistellungen des Telemediengesetzes auch für Unterlassungsansprüche gelten”.
Begründung der Piraten-Initiative: Anonymität sei in vielen Fällen notwendige Voraussetzung der Kommunikation – beispielsweise bei Selbsthilfegruppen oder Presseinformanten.
Sven Krumbeck, netzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion:
“Es wird Zeit, dass wir endlich für Klarheit sorgen! Die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshof haben gezeigt, dass die halbherzige Novelle des Telemediengesetzes der schwarz-roten Bundesregierung die rechtlichen Probleme für Anbieter freier WLAN lediglich verschoben aber keinesfalls behoben hat. Zwar können Anbieter nicht mehr für die Rechtsverstöße Dritter zur Kassen gebeten, dafür kann die Content-Industrie jetzt vor Gericht die Sperrung des WLAN durch ein Passwort erstreiten – für diese gerichtliche Anordnung zahlt dann wieder der WLAN-Betreiber.
Zwar plant Bundeswirtschaftsminister Gabriel laut Medienberichten eine weitere Korrektur des Telemediengesetzes, nach dem Scheitern mit Ankündigung beim letzten Versuch ist unser Vertrauen aber begrenzt. Deswegen fordern wir erneut einen netzpolitischen Vorstoß aus Schleswig-Holstein um Deutschland endlich vom Image eines WLAN-Entwicklungslandes zu befreien!”
Zu der Streitfrage, ob Deutschland die WLAN-Haftung nach dem EuGH-Urteil überhaupt noch regeln darf, argumentiert der Antrag: Anordnungen nach der Urheberrechtsrichtlinie dürften laut EuGH niemanden von der rechtmäßigen Internetnutzung ausschließen, müssten Urheberrechtsverletzungen deutlich erschweren und Nutzer ernsthaft davon abhalten. Eine Passwort- und Identifizierungspflicht für WLAN-Anbieter erfülle diese Anforderungen nicht.
Der heute verabschiedete Antrag im Wortlaut

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