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Abstimmung über Piraten-Initiative zur Liberalisierung des Bestattungsgesetzes und gegen Friedhofszwang für Urnen

Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Juristisches Landtag

Heute behandelt der Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags die Initiative der Piraten zur Liberalisierung des Bestattungsgesetzes und gegen den Friedhofszwang für Urnen (Livestream am 14 Uhr). In zwei Wochen stimmt dann der Landtag final ab. Die regierungstragenden Fraktionen heben ihren Fraktionszwang für die Abstimmung auf (“Gewissensentscheidung”), deswegen ist das Ergebnis offen.

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir Piraten drei Punkte ändern: Wer eine Einäscherung wünscht, soll seinen Angehörigen schriftlich erlauben können, die Urne für bis zu zwei Jahre in ihrer Wohnung aufzubewahren, bevor sie bestattet wird. Das Verstreuen der Asche außerhalb von Friedhöfen, wie z.B. im eigenen Garten, soll in Zukunft möglich werden, wenn die verstorbene Person dies schriftlich verfügt hat. Und Muslimen und Juden soll zur Verhinderung von Sterbetourismus eine traditionsgemäße Bestattung schon am Folgetag des Todes ermöglicht werden, wenn die Leichenschau durchgeführt worden ist.

Unsere Motivation: Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung auch über seine sterblichen Überreste. Mit der Bevormundung der Bürger noch über den Tod hinaus muss Schluss sein! Bürgeranregungen, repräsentative Emnid-Umfragen und ein reger Sterbetourismus über das Ausland belegen eine verbreitete Ablehnung des veralteten Friedhofszwangs für Urnen hierzulande. Doch Friedhofsträger (Kirchen und Gemeinden) und die Wirtschaft (Bestatter, Steinmetze) wollen eine Reform mit allen Mitteln verhindern.

Unser Gesetzentwurf und Stellungnahmen dazu

Unsere Pressemitteilungen/Statements dazu: 1, 2, 3

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