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Anfrage zu Datenmissbrauch durch Polizeibeamte und andere Landesbedienstete geplant

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Nach einem Bericht der Kieler Nachrichten vom 08.08.2012 hat ein Beamter der Kriminalpolizei aus Neumünster seine dienstlichen Befugnisse missbraucht, um Belastungsmaterial für seinen privaten Rechtsstreit gegen einen lästigen Mieter zu beschaffen. Unter Vorspiegelung eines dienstlichen Anlasses habe der Polizeibeamte erfolgreich Daten über das Zahlungsverhalten seines Mieters bei dessen Netzbetreiber angefordert. Inzwischen sei ein Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz ergangen.
Ich möchte diesen Fall zum Anlass nehmen, bei der Landesregierung nachzufragen. Der Entwurf einer kleinen Anfrage findet sich unten; Änderungen oder Ergänzungen können bis Ende der Woche gerne im Pad vorgeschlagen werden.

Vorbemerkung des Fragestellers: Nach einem Bericht der Kieler Nachrichten vom 08.08.2012 habe ein Beamter der Kriminalpolizei aus Neumünster seine dienstlichen Befugnisse missbraucht, um Belastungsmaterial für seinen privaten Rechtsstreit gegen einen lästigen Mieter zu beschaffen. Unter Vorspiegelung eines dienstlichen Anlasses habe der Polizeibeamte erfolgreich Daten über das Zahlungsverhalten seines Mieters bei dessen Netzbetreiber angefordert. Inzwischen sei ein Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz ergangen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist wegen des in der Vorbemerkung genannten Vorfalls ein Disziplinarverfahren gegen den Polizeibeamten eingeleitet worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, weshalb nicht?
2. Wieviele Fälle der widerrechtlichen Erhebung oder Verwendung personenbezogener Daten durch Landesbedienstete zu privaten Zwecken sind der Landesregierung in den vergangenen 10 Jahren bekannt geworden? Welcher Sachverhalt lag jeweils zugrunde und welche Konsequenzen hatte er für den Täter?
3. Gibt es nach Auffassung der Landesregierung organisatorische Maßnahmen, welche die widerrechtliche Einsicht in personenbezogene Daten zu privaten Zwecken durch Landesbedienstete erschweren könnten (z.B. Vier-Augen-Prinzip)? Welche Maßnahmen werden eingesetzt oder sollen in Zukunft eingesetzt werden?

Die fertige Anfrage und die Antwort der Landesregierung werden im Informationssystem des Landtags nachzulesen sein.

Kommentare

1 Kommentar
  • Anonym

    Sehr gut Herr Breyer!
    Weiter so!

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