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Antragsentwurf: Schleswig-Holstein fahrradfreundlicher gestalten [ergänzt am 16.11.2013]

Anträge Landtag Wirtschaft und Verkehr

In unserem Landtagswahlprogramm heißt es:

… Gleichzeitig ist Fahrradfahren ein attraktives und vor allem innerstädtisch zukunftsweisendes Verkehrsmittel. Wir setzen uns dafür ein, dass die Infrastruktur für Radfahrer verbessert wird, etwa durch breitere Fahrradstreifen auf den wichtigsten Straßen oder die vermehrte Aufstellung eigener Fahrradampeln. Das Radwegenetz ist konsequent auszubauen. … Wir unterstützen die Errichtung von sicheren Fahrradgaragen an Bahnhöfen und anderen Umsteigepunkten. Fahrradwege müssen konsequent und deutlich ausgeschildert werden.

Bundesweite Umfragen zeigen, dass Schleswig-Holstein für Fahrradfahrer bislang nicht sonderlich attraktiv ist. Das liegt u.a. daran, dass es hierzulande keinen systematischen Ansatz zur Verbesserung der Attraktivität des Radverkehrs (mehr) gibt.
Deshalb habe ich folgenden Antrag entworfen:

Schleswig-Holstein fahrradfreundlicher gestalten
Der Landtag möge beschließen:

  1. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Einrichtung einer ständigen „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen“ zu initiiieren.
  2. Die Landesregierung wird aufgefordert, das Programm „Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein“ fortzuschreiben und zur Vorbereitung öffentliche dezentrale Dialogveranstaltungen landesweit anzubieten.

Begründung:
Bundesweite Umfragen zeigen, dass Schleswig-Holstein für Fahrradfahrer bislang nicht sonderlich attraktiv ist und einen großen Nachholbedarf hat. Dabei ist Radfahren gesund, umwelt- und klimafreundlich, kostengünstig und erhöht die Lebensqualität. Deshalb bedarf die Nutzung des Verkehrsmittels „Fahrrad“ in der Alltagsmobilität der Stärkung. Im Bereich des Tourismus stellt der Radverkehr einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar.
Voraussetzung für kontinuierliche Verbesserungen ist in Anbetracht der kommunalen Zuständigkeiten die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen, wie sie in anderen Bundesländern schon bestehen. Der Nationale Radwegeverkehrsplan ruft die Länder vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen mit diesem Instrument auf, dort, wo noch nicht geschehen, interkommunale Netzwerke nach diesem Vorbild zu initiieren.
Auf Landesebene gilt es außerdem, das Programm „Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein“ aus dem Jahr 1998 fortzuschreiben. In Anbetracht des heute andersartigen Radverkehrs (z.B. Pedelecs) genügen punktuelle, in Facharbeitskreisen diskutierte Änderungen nicht. Vielmehr gilt es, in einen breiten Dialog mit Radfahrerinnen und -fahrern einzutreten, um ambitionierte Ziele zu erarbeiten.

Der Entwurf kann gerne hier verändert, ergänzt oder kommentiert werden, bevor er am Dienstag in unserer Fraktionssitzung diskutiert wird. Der fertige Antrag wird im Informationssystem abrufbar sein.
Ergänzung vom 10.11.2013:
Auf der Fraktionssitzung haben wir entschieden, den Antrag vor Einreichung noch zu verbessern. Auch wenn sein Ziel nur die Schaffung eines Rahmens für eine Diskussion um den besten Weg zur Förderung des Radverkehrs ist, wollen wir eigene Vorstellungen entwickeln, mit denen wir in den Dialog gehen. Den vielen kritischen Rückmeldungen entnehme ich, dass die Aussagen in unserem Wahlprogramm zum Radverkehr dafür keine ausreichende Grundlage sind. Als ersten Schritt habe ich das Programm “Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein” aus dem Jahr 1998 besorgt (siehe auch die Kritik des Landesrechnungshofs daran). Außerdem sammele ich eure Rückmeldungen und Vorschläge für eine moderne Förderung des Radverkehrs, besonders im Alltag. Die Forderungen des ADFC zur Bundestagswahl finden sich hier.

Kommentare

6 Kommentare
  • Jens

    Wer hat denn diesen möglicherweise gut gemeinten, aber grottenschlechten Forderungskatalog ins Wahlprogramm geschrieben?

  • Markus Luft

    Ich möchte mal darauf hinweisen, daß ihr mit Radwegen den Radfahrern nichts Gutes tut. Durch Radwege werden Radfahrer behindert und gefährdet.
    Die allermeisten Radwege (innerörtlich nahezu alle) sind in S-H sogar rechtswidrig, da sie benutzungspflichtig sind und eine Benutzungspflicht darf nur dort angeordnet werden, wo eine *besondere*, *örtliche* Gefahr besteht, welche das Normalmaß *deutlich* überschreitet. Radfahrer kommen auf der Fahrbahn fast immer um ein Mehrfaches sicherer, bequemer und schneller voran.
    Wenn man also Radverkehr fördern will, dann sollte man auf Radwege verzichten und wenn man sie doch unbedingt bauen will (Die meisten Radfahrer fühlen sich entgegen der Realität dort sicherer), dann dürfen sie nicht benutzungspflichtig sein.
    Und das sie nicht benutzungspflichtig sind, muß auch nachkontrolliert werden, denn Straßenverkehrsbehörden haben sich bislang einen Dreck um die geltende Rechtslage geschert und massenhaft Benutzungspflichten angeordnet, welche dann nur schwer wieder wegzuklagen sind.
    Wesentlich sinnvoller wäre es die Fahrbahnbenutzung zu fördern. Statt Geld in alsbald holprige und von Anfang an gefährliche Radwege zu stecken, ist es sinnvoller rechtswidriges Verhalten von Autofahrern gegenüber Radfahrern zu kontrollieren und dann auch zu ahnden.
    Radfahrer fühlen sich ja nur deshalb auf Radwegen irrtümlich sicherer, weil sie auf der Fahrbahn Angst haben von hinten über den Haufen gefahren zu werden, ein Gefahr, die in der Realität nur relativ selten eintrifft, aber von Autofahrern absichtlich oder zumindest grob fahrlässig z.B. durch rechtwidriges Hupen oder durch rechtswidrig zu enges Überholen “simuliert” wird.
    Im Gegensatz zu Radwegen, wo die Gefahr systemimmanent ist, ist die Gefahr auf der Fahrbahn ein soziales, bzw. ein rechtliches, was man mit technischen Bauwerken nicht lösen kann, ganz im Gegenteil, man fördert rechtwidriges Verhalten von KFZ-Führern zu Ungunsten von Radfahrern sogar noch.
    Denn KFZ-Führer denken irrtümlich die Fahrbahn gehöre ihnen und versuchen Radfahrer von dort mit Gewalt in Seitenbereiche zu verdrängen.
    Seit 1997 (Da wurde die allgemeine Radwegbenutzungspflicht wieder abgeschafft, auch mit Hinblick auf die höhere Gefährung von Radfahrern auf Radwegen im Vergleich zur Fahrbahn), ist der Normalfall das Fahren auf der Fahrbahn, so wie das für alle anderen Fahrzeuge auch gilt. Das muß gefördert werden und nicht irgenwelche Sonderwegelchen!

    • Anonym

      Sehr gut zusmmengefasst. Ich möchte nur meine Meinung hinzufügen,
      dass jedem Menschen die Freiheit gelassen werden sollte, sein
      Fortbewegungsmittel zu wählen. Diese Freiheit muss manchmal
      eingeschränkt werden.
      Allerdings, ist es nicht akzeptabel, wenn diese Freiheit genommen
      wird, nur um eine bestimmte Industrie zu subventionieren. Denn
      Radwege dienten und dienen fast ausschließlich dazu, den
      Radverkehr abzudrängen oder sogar zu erschweren, um der Autoindustrie
      praktisch eine Art Alleinverfügungsrecht an der allgemeinen Fahrbahn
      zu geben. Rücksichts- oder Verständnislosigkeit zwischen
      Verkehrsteilnehmern wird durch solche Separierung gefördert.
      Deshalb unterstütze ich, was Markus sagte. Wenn der Radverkehr
      gefördert werden soll, dann Vorsicht bei “Radwegen” oder
      “Radverkehrsanlagen”.

  • Andreas

    Schleswig-Holstein ist bereits nahezu flächendeckend mit Radwegen versehen. Deren Zustand ist genauso nahezu flächendeckend desolat. Das betrifft alle Aspekte: die Qualität der Oberfläche, Breite, Konflikt mit Fußgängern und abbiegenden Kraftfahrzeugen, Verkehrsführung, Umwege, Nichtkonformität zu § 45 StVO, Missachtung einschlägiger Verwaltungsverordnungen und Richtlinien usw.
    Eines der negativen Ergebnisse dieser baulichen Scheinlösungen ist ein vergiftetes Verkehrsklima: Radfahrern wird zunehmend von Kraftfahrern schlicht das Recht abgesprochen, die “Autostraßen” zu benutzen.
    Mir fällt das besonders auf, wenn ich von den mitteldeutschen Mittelgebirgsregionen, in denen aus banalen Platzgründen sehr viel weniger “Radverkehrsanlagen” existieren, im Urlaub nach Norddeutschland komme.

  • Chris

    Stoppt bitte die Separierung der Radler von den Autoahrern. Ich fühle mich sicherer auf der Fahrbahn. Danke.

  • HC Edelmann

    Seperierung vom KfZ-Verkehr und Radverkehr kann durchaus Sinn machen, z.B. bei größeren Geschwindigkeits-Diverenzen. Nur ist die Umsetzung bei uns meist katastrophal, wie mit einer gemeinsamen Führung des Radfahrers und Fußgängers über die Hochborde. Oder auf Wegen mit zu geringen Breiten und schlechter Führung insbesondere an Kreuzungen. Den oft schlechten Zustand der Oberfläche brauch ich wohl nicht extra erwähnen. Na, eben Alibi-Wege, hauptsache der Radfahrer behindert nicht den PKW-Verkehr. Radweg heist “Rad weg von der Fahrbahn” um den Autoverkehrsfluß nicht zu behindern, Zustand und Führung des Radverkehrs war hier selten gut. Es geht natürlich auch anders, gute Beispiele findet man z.B. auch in Holland und Dänemark.

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