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Anzeige gegen Patrick Breyer: Polizeischule Eutin: Waren die Sexismus-Vorwürfe konstruiert? | shz.de [extern]

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Eutin/Kiel | Sexismus und Fremdenfeindlichkeit in der Polizeischule Eutin: Wegen dieses schwerwiegenden Verdachts hat das Land Anfang des Monats Disziplinarverfahren gegen zwei Polizeianwärter eingeleitet und ihre Ernennung zu Beamten gestoppt. In den Wochen zuvor hatte die Fraktion der Piraten entsprechende Vorwürfe öffentlich gemacht.
Rassismus und Sexismus bei der Polizei: Gegen mehrere Polizeianwärter in Schleswig-Holstein sind wegen Vorfällen an der Polizeischule Eutin Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Die Piraten hatten die Vorfälle publik gemacht.
Doch jetzt gibt es den Verdacht, dass ein Teil dieser Vorwürfe nur konstruiert ist. Das zumindest sagt eine der betroffenen Polizeianwärterinnen. Der jungen Frau  (22) war beim Schwimmunterricht von einem Kollegen auf den Po geschlagen worden. „Ich fühlte mich nicht sexuell belästigt, weil der Schlag gar keine sexuelle Intention hatte“, erklärt die Beamtin im Gespräch mit unserer Zeitung. „Auch die Darstellung weiterer Vorfälle ist stark aus dem Zusammenhang gerissen, weshalb ein irreführender Eindruck entsteht.“
Der Vater der Polizistin hat  bei der Staatsanwaltschaft Kiel Strafantrag wegen falscher Verdächtigungen und Vortäuschens einer Straftat gestellt. Der Strafantrag richtet sich gegen die drei Anwärterinnen, deren Aussagen Grundlage für das Disziplinarverfahren sind, und gegen den Piraten-Abgeordneten Patrick Breyer (Az.:  590 JS 47605/16).
„Meine Tochter ist instrumentalisiert worden“, sagt der Vater, Bürgermeister einer Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde. So hätten die drei Beschwerdeführerinnen in ihrem Schreiben an den Leiter der Polizeischule bezeugt, dass die Tochter den Schlag aufs Gesäß als sexuelle Belästigung empfunden habe. „Das stimmt aber nicht“, betont er. Dem Abgeordneten Breyer wirft er vor,  zu behaupten, mehrere Polizeianwärterinnen seien sexuell belästigt worden. „Auch das ist nicht richtig.”  Seine Tochter sagt: „Zwei der Beschwerdeführerinnen distanzieren sich mittlerweile von den erhobenen Vorwürfen.“
Bis zum 1. August müssen die beiden beschuldigten Anwärter die Zweifel an ihrer charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf ausräumen. „Das Verfahren läuft noch“, sagt Hendrik Peters, Sprecher im Innenministerium.