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Antragsentwurf: Bezahlbaren Wohnraum in Schleswig-Holstein durch Zweckentfremdungsverbot sichern

Anträge Landtag Wirtschaft und Verkehr

Der folgende Antragsentwurf kann im Pad editiert und kommentiert werden:

Antrag
der Fraktion der PIRATEN
Bezahlbaren Wohnraum durch Zweckentfremdungsverbot sichern
Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Gemeinden zu verordnen, in denen die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum besonders gefährdet ist. Das Verbot soll namentlich in den Städten und Gemeinden in direkter Nähe zur Hamburger Landesgrenze, in Kiel und Lübeck sowie auf Sylt gelten. Ausnahmen zur Gewährleistung der wohnungsnahen Versorgung können vorgesehen werden.
Begründung:
Die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum in Schleswig-Holstein ist gefährdet, wo deutlich über dem Landesdurchschnitt liegende Mietsteigerungen, Miethöhen und Unterschiede zwischen Bestandsmieten und Mieten bei Neuvermietungen vorzufinden sind. Dies ist nach den Erkenntnissen der Landesregierung insbesondere in den Städten und Gemeinden in direkter Nähe zur Hamburger Landesgrenze, in Kiel und Lübeck sowie auf Sylt der Fall.
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum trifft kinderreiche Familien, Menschen im hohen Lebensalter und Studierende in besonderem Maße. Die Entwicklung wird verschärft durch die schleichende Umwandlung oder Umnutzung des vorhandenen bezahlbaren Wohnraums in Gewerbeflächen einschließlich gewerblicher Zimmervermietung. Die schrittweise Zweckentfremdung des vorhandenen Wohnraums konterkariert die kostenintensiven Bemühungen um die Schaffung neuen Wohnraums.
Vor diesem Hintergrund soll die Landesregierung die im Gesetz zur Begrenzung des Mietanstiegs vom 4. November 1971 vorgesehene Möglichkeit nutzen, die Zweckentfremdung von Wohnraum in Gemeinden zu verbieten, in denen die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum besonders gefährdet ist. Um die wohnungsnahe Versorgung zu gewährleisten, können Ausnahmeregelungen etwa für Tagesmütter, Kitas, Ärzte oder Existenzgründer, die ihre Wohnung für berufliche Zwecke nutzen wollen, angebracht sein.

Kommentare

3 Kommentare
  • Andreas

    Moin nach Kiel,
    wieso wurde dieser Punkt von der Tagesordnung vom 18. Juni 2013 wieder abgesetzt?
    Vielen Dank für weitere Info´s hierzu und mit sonnigen Grüßen
    Sven

    • Patrick Breyer

      Hallo,
      aus Zeitgründen haben wir uns damit einverstanden erklärt, dass dieser Punkt in der nächsten Plenarsitzung (August) behandelt wird, wo er dann hoffentlich auch die ihm gebührende Aufmerksamkeit bekommt.

  • Anonym

    …besten Dank für die schnelle Rückmeldung, hierfür schon mal vorab ein großes Kompliment nach Kiel.
    Schauen wir mal wie es dann kommt. Speziell für die Wohnungssituation auf Sylt gehe ich gern mit dem Antrag konform und kann hier als eigener ehemaliger Vermieter dem zustimmen, dass es für hier für Einheimische sehr schwer ist. Nicht umsonst haben sich bereits in den letzten Jahren / Jahrzehnten sogenannte “Sylt-Ghettos” speziell auf dem Festland in Niebüll gebildet, wo ausschließlich in den neuen Baugebieten fast nur ehemalige Sylter leben.
    Für die anderen Regionen halte ich ihn für sehr überzogen, da hier wohl eher keine bezahlbare Wohnungsknappheit vorliegt. Insbesondere unter dem Stichwort der Verhältnismäßigkeit dürfte es hier schwer sein eine entsprechende Bedarfsdeckung stichhaltig nachzuweisen.
    Aber aus Sicht einer entsprechenden PR Wirkung wird sich der Antrag sicherlich dennoch als sinnvoll erweisen 😉
    Nochmals gern mit den besten Küstengrüßen nach Kiel

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