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Breyer vs. EU-Kommission: EU-Gericht entscheidet morgen über Transparenz von Gerichtsverfahren

Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches

Plakat_transparenz_3_europawahl_2014_02_09Das EU-Gericht in Luxemburg (EuG) entscheidet morgen um 9.30 Uhr über meine Klage gegen die EU-Kommission auf Offenlegung gerichtlicher Schriftsätze (Az. T-188/12).
Die EU-Kommission verweigert die Herausgabe der Korrespondenz in Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof – mit Ausnahme der von ihr selbst verfassten Schriftsätze. Meine von den Regierungen Schwedens und Finnlands unterstützte Klage könnte dies ändern und für mehr Transparenz von Gerichtsverfahren sorgen.
Konkret fordere ich die Herausgabe der Schriftsätze, mit denen sich Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof erfolglos gegen eine EU-Klage wegen Nichtumsetzung der grundrechtswidrigen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verteidigte.

Wenn ich Erfolg habe, sorgt meine Klage für eine zumindest nachträgliche Transparenz des Schriftwechsels in EU-Gerichtsverfahren. Wir brauchen diese Transparenz insbesondere da, wo die EU-Gerichte über Massenüberwachungsmaßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Die Gültigkeit solcher Eingriffe in unsere Grundrechte geht uns alle an. Die Argumentation und Anträge der Regierungen in solchen Verfahren müssen der öffentlichen Kontrolle unterworfen werden. In einer Demokratie ist die Staatsgewalt der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig, auch für ihr Verhalten vor Gericht. In diesem Zusammenhang halte ich auch die Schaffung eines direkten Einsichtsrechts in Akten der EU-Gerichte für erforderlich. Gerechtigkeit braucht Öffentlichkeit.

Nachdem ich die in meinem Klageverfahren gewechselten Schriftsätze im Internet anonymisiert veröffentlichte, forderte die EU-Kommission von mir vergeblich Löschung ihrer Schriftsätze und beantragte zuletzt, mir deswegen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Das Gericht wird dementsprechend auch zu entscheiden haben, ob die Parteien eines europäischen Gerichtsverfahrens die gewechselten Schriftsätze von sich aus veröffentlichen dürfen.
Weitere Informationen zu meiner Klage

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