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„Christchurch-Aufruf“: Internetzensur schützt nicht vor Terrorismus!

Freiheit, Demokratie und Transparenz Piratenpartei

Die Piratenpartei Deutschland warnt Regierungen und Internetplattformen vor der Unterzeichnung des sogenannten „Christchurch-Aufrufs zur Eliminierung terroristischer und gewalttätiger Online-Inhalte“, der morgen in Paris vorgestellt werden soll.

„Diese Internet-Zensurinitiative verkennt: Entscheidend ist die Verhinderung von Gewalttaten, nicht die Verhinderung ihrer Dokumentation“

erklärt Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

„Die Freiheit der digitalen Berichterstattung und des digitalen Informationsaustausches durch privatpolizeiliche Zensuralgorithmen und Uploadfilter einzuschränken, verhindert keine Gewalt, sondern verhilft letztlich extremistischem Terror gegen unsere offene und vielfältige Gesellschaft zum Erfolg.“

Der „Christchurch-Aufruf“ sieht vor, dass Internetanbieter die Veröffentlichung und Verteilung terroristischer und gewalttätiger Inhalte „verhindern“ sollen, während den traditionellen Medien eine verantwortungsbewusste Berichterstattung erlaubt bleiben soll. Das Europäische Parlament hat sich demgegenüber vor wenigen Wochen gegen den Einsatz sogenannter Uploadfilter zur Verhinderung „terroristischer Propaganda“ ausgesprochen und auf eine zügige Löschung nach staatlicher Anordnung gesetzt.

Im Einzelnen kritisiert die Piratenpartei:

  1. Die Veröffentlichung unerwünschter Inhalte im Internet verhindern zu wollen, setzt den Einsatz automatisierter Zensuralgorithmen privater Internetkonzerne voraus, die sich als extrem fehleranfällig erwiesen haben und auch legale Inhalte unterdrücken. Die Unterstützer des Zensuraufrufs stellen sich gegen die Entscheidung des Europäischen Parlaments, das Terrorfilter abgelehnt hat.
  2. Die Entscheidung darüber, ob Inhalte verboten sind oder nicht, muss in der Hand einer unabhängigen öffentlichen Stelle liegen. Der Staat darf seine Verantwortung nicht auf Privatkonzerne und deren überforderte Klickarbeiter abwälzen, die demokratisch nicht legitimiert sind und im Zweifel löschen werden.
  3. Digitalen Plattformen die Veröffentlichung „terroristischer und gewalttätiger Inhalte“ pauschal zu verbieten, während traditionelle Medien dazu berechtigt bleiben, ist eine ungerechtfertigte Diskriminierung und wird der digitalen Realität nicht gerecht.
  4. Nur wenige Staaten unterstützen den Zensuraufruf. Auch eine international anerkannte und verbindliche Definition „terroristischer und gewalttätiger Inhalte“ fehlt. Schon alleine dadurch kann die Zensurinitiative im globalen Internet nicht funktionieren. Sie begünstigt aber teils willkürliche Selbst- und Privatzensur durch private, profitorientierte Internetkonzerne und gefährdet dadurch den freien Informations- und Meinungsaustausch.

Am Mittwoch werden auch die Digitalminister der G7-Staaten über den „Kampf gegen Online-Hass“ beraten.

Quellen:
The Guardian vom 13.05.19
stuff New Zealand vom 14.05.19

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