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Depublikationspflicht: NDR musste 80% seiner Sendungen aus dem Internet löschen

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Auf meine Anfrage teilt die schleswig-holsteinische Landesregierung mit, der NDR habe seit 2013 6.524 der 7.895 Videos in der NDR-Mediathek wieder löschen müssen. Der Grund dafür sei “weit überwiegend” die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegte Verweildauerbeschränkung.
Mein Kommentar: Die Depublikationspflicht führt zu einer systematischen Vernichtung von uns bezahlten Wissens. Selbst politische Informationen (z.B. Ländermagazine, politische Talkshows, Auslandsmagazine, Themenwochen, Features) werden gezielt aus dem Netz gelöscht. Das hätte ich in einer Demokratie für undenkbar gehalten. So werden uns die Hintergründe zu aktuellen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklungen bewusst vorenthalten. Ich bezweifle, ob dieses System mit der Verfassung vereinbar ist. Um die irre “Verweildauerbegrenzung” für Mediatheken auszuhebeln, sollte in jedem Fall die Spiegelung solcher Informationssendungen zugelassen werden. Dazu sollten die Öffentlich-Rechtlichen verpflichtet werden, Informationssendungen unter eine freie Lizenz zu stellen und an die Deutsche Digitale Bibliothek abzuliefern. So könnten externe Archive aufgebaut werden, um das Wissen unserer Gesellschaft zu erhalten.

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