Deutschland fordert Nachschärfungen beim Digital Services Act

Das 2017 verabschiedete und erst im vergangenen Mai novellierte NetzDG zwingt Online-Plattformen mit mehr als zwei Millionen Nutzer:innen, ihre sozialen Netzwerke auf illegale Inhalte und Hasspostings zu scannen und diese gegebenenfalls zu löschen. [SHUTTERSTOCK]

Sowohl mit dem deutschen Netzwerkdurchsetzugsgesetz (NetzDG) als auch mit dem derzeit auf EU-Ebene verhandelten Digital Services Act (DSA) sollen Internet-Konzerne durch weitreichende Pflichten in die Schranken gewiesen werden. Das NetzDG geht jedoch in vielen Bereichen über den DSA hinaus – weshalb deutsche Politiker:innen und NGOs Nachschärfungen fordern.

Das 2017 verabschiedete und erst im vergangenen Mai novellierte NetzDG zwingt Online-Plattformen mit mehr als zwei Millionen Nutzer:innen, ihre sozialen Netzwerke auf illegale Inhalte und Hasspostings zu scannen und diese gegebenenfalls zu löschen. Da der Geltungsbereich der beiden Gesetze ähnlich gelagert ist, könnte der DSA das NetzDG jedoch verdrängen.

„Für die EVP und die Unionsfraktion steht seit Beginn der Verhandlungen fest, dass die Regelungen des Digital Services Act keinesfalls hinter dem Schutzniveau des deutschen NetzDG zurückbleiben dürfen,“ betonte der Unions-Abgeordnete Hansjörg Durz gegenüber EURACTIV.

Das NetzDG beinhalte in einigen Bereichen „sehr viel weitergehende Verpflichtungen für Plattformen in Bezug auf die Entfernung von illegalen Inhalten und Erreichbarkeit für die Nutzer als der bisherige Entwurf des DSA,“ so auch die Rechtsanwältin Josephine Ballon von der NGO HateAid.

Besonders hervorzuheben sind hierbei die strengen Fristen für die Löschung von illegalen Inhalten auf Online-Plattformen: Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen gemäß NetzDG innerhalb von 24 Stunden entfernt werden; bei weniger offensichtlichen Verstößen liegt die Frist bei einer Woche.

„Im DSA sind solche Fristen für Löschungen bislang nicht vorgesehen, wären aber dringend notwendig,“ betont Ballon.

Bundestag verabschiedet Gesetzesnovelle zu Hate Speech im Internet

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag (6. Mai) eine Änderung des umstrittenen Netzwerkdurchsuchungsgesetzes (NetzDG) beschlossen, die auf eine Stärkung der Nutzerrechte und der Verbesserung im Vorgehen gegen online Hate Speech abzielt.

Das „Overblocking“-Problem

Gerade die im NetzDG verankerten, recht eng gesteckten Fristen für die Löschverpflichtung von illegalen Hass-Posting werden auf EU-Ebene jedoch oftmals kritisch gesehen.

So lehnt etwa der Berichterstatter des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europaparlament, Patrick Breyer, die Verankerung von Löschpflichten im DSA ab. Dadurch würde man „globale Internetkonzerne wie Facebook zu Schnellzensoren und Richtern über Recht und Unrecht“ erklären, warnte Breyer gegenüber EURACTIV.

Auch in Deutschland ist das NetzDG nicht unumstritten. So kritisiert die FDP die „verstärkte Privatisierung der Rechtsdurchsetzung“ und bezeichnet das NetzDG als „politischen Irrweg,“ wie der FDP-Abgeordnete Mario Brandenburg gegenüber EURACTIV betonte.

Stattdessen sollte man Autor:innen vor der Löschung Zeit für einer Stellungnahme geben. So sagte Breyer, dass der parlamentarische Ausschuss „eine ‘unverzügliche‘ Prüfung ohne starre Zeitvorgabe für alle Anbieter,“ fordere, um den Einsatz von fehleranfälligen Uploadfiltern zu verhindern.

Oftmals wird außerdem auf die Gefahr des sogenannten „Overblockings“ – der ungerechtfertigten Löschung rechtmäßiger Inhalte – gewarnt.

Im Gegensatz dazu halten der SPD-Abgeordnete Jens Zimmermann als auch die NGO HateAid die Befürchtungen, es könne zu Overblocking kommen, zumindest für teilweise überzogen: So betont Ballon von HateAid, derartige Befürchtungen könnten durch die Erfahrungen mit dem NetzDG nicht bestätigt werden. Ganz im Gegenteil gebe es Anzeichen dafür, dass „Underblocking weiterhin die gängige Praxis“ sei, so Ballon weiter.

Zimmermann wiederum erklärte, dass es auf quantitativer Ebene „keine empirischen Hinweise“ dafür gebe, dass Overblocking ein Problem darstelle. Im NetzDG wurden zudem ein Gegendarstellungsverfahren festgeschrieben, um „ungerechtfertigte Löschungen“ zu verhindern.

„Es ist daher nicht verständlich, warum die Erfahrungen, die bereits in den Mitgliedsstaaten existieren, nicht auch auf europäischer Ebene genutzt werden,“ kritisierte Ballon den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen zum DSA.

Die Rechenschaftspflichten im Digital Services Act müssen bestehen bleiben

Die Bestimmungen des Digital Services Act zur Risikobewertung und Überprüfung von Tech-Unternehmen müssen bleiben und verbessert werden, wenn wir diese für schädliche Unternehmenspraxen und Rechtsverletzungen verantwortlich halten wollen, schreiben Nienke Palstra, Emma Ruby-Sachs, Claudia Prettner und Jesse Lehrich.

Fragmentierung

Von deutscher Seite wird des Öfteren betont, das NetzDG habe Pionierarbeit für europäische Regelungen geleistet, um Hass und Hetze in sozialen Netzwerken einen Riegel vorzuschieben.

So bezeichnete Durz das NetzDG als eine „Blaupause“ für den DSA; Zimmermann fügte hinzu, die Europäische Kommission habe bei ihren Vorschlägen wesentlich auf den deutschen „Erfahrungen aufgebaut“: Sie folge „hier dem deutschen Weg“.

Breyer wiederum betonte, gerade nationale Alleingänge wie das NetzDG seien der Grund dafür, „dass der DSA der EU auf den Weg gebracht werden musste, um die Regelungen zu digitalen Diensten zu vereinheitlichen“ und einer Zersplitterung des europäischen Rechtsraumes vorzubeugen.

Eine Sprecherin der EU-Kommission teilte gegenüber EURACTIV derweil mit, die Mitgliedsstaaten sollten sich nun darauf konzentrieren, den DSA so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen, um eine „Fragmentierung des EU-Binnenmarktes“ zu verhindern.

Zudem betonte eine Quelle in der Europäischen Kommission, die „unkoordinierten Maßnahmen“ der Mitgliedsstaaten zur Regulierung von digitalen Diensten – wie eben das NetzDG – würden nicht nur „Rechtsunsicherheit schüren“, sondern diese Fragmentierung letztendlich gerade den sehr großen Online-Plattformen zugutekommen. Schließlich könnten sich diese die höheren Compliance-Kosten in einem fragmentierten europäischen Rechtsraum eher leisten als kleinere Unternehmen.

Auch die FDP-Abgeordnete Katharina Willkomm kritisierte die Herausbildung eines nationalen Flickenteppichs. Schließlich seien die großen Plattformen „europaweit oder global aktiv“. Sie folgerte: „Auf keinem Feld ist eine europäisch einheitliche Regulierung so sinnvoll wie beim prinzipiell grenzenlosen Internet.“

Der SPD-Abgeordnete Zimmermann betonte hingegen, das NetzDG und der DSA stünden in keinem Konkurrenzverhältnis zueinander, sondern seien komplementär. Er schloss: „Nach der Verabschiedung des DSA wird man dann prüfen müssen, welchen Änderungsbedarf es am NetzDG gibt, und ob alle Regelungen so beibehalten werden können.“

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