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EU-Kommission will Internetveröffentlichung von Schriftsätzen zur Vorratsdatenspeicherung unterbinden [ergänzt am 09.11.2012]

Allgemein

Im April diesen Jahres habe ich die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, weil sie die Herausgabe eines Rechtsgutachtens und von Schriftsätzen betreffend die fatale EU-Richtlinie zur flächendeckenden Vorratsspeicherung aller unserer Verbindungsdaten verweigerte (Az. T-188/12). Das Rechtsgutachten musste die Kommission inzwischen herausgeben, und hinsichtlich der im abgeschlossenen Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich gewechselten Schriftsätze steht die Herausgabeverweigerung durch die EU-Kommission im krassen Gegensatz zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Offenbar ist es der EU-Kommission nicht recht, dass ihre aussichtslosen Geheimhaltungsversuche an das Licht der Öffentlichkeit gelangen. Sie hat mich nun ultimativ aufgefordert, binnen drei Tagen ihre Klageerwiderung (pdf) und sogar meine eigene Klageschrift (pdf) aus dem Internet zu löschen.
Wörtlich schreibt der Juristische Dienst der EU-Kommission meinem Rechtsanwalt:

Im Anbetracht des Vorangegangenen fordert die Kommission Ihren Mandanten förmlich dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Klage sowie die Klagebeantwortung der Kommission von der oben genannten Internetseite und jeder anderen Internetseite, auf der sich diese Dokumente ggf. befinden, umgehend entfernt werden und auch ansonsten nicht der Öffentlichkeit zuganglich gemacht werden. Dieses Entfernen hat umgehend zu erfolgen, spätestens aber innerhalb von drei Tagen nach dem Erhalt dieses Briefes.

Ich werde dieser Aufforderung natürlich nicht nachkommen und veröffentliche stattdessen die Aufforderung selbst (pdf).
Der Europäische Gerichtshof wird demnächst darüber entscheiden, ob die EU-Richtlinie zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung überhaupt mit unseren Grundrechten vereinbar ist (Az. C-293/12). Am nächsten Montag hört der Bundestag den Verfasser der von über 60.000 Bürgern unterstützten Petition gegen jede Form der verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung an. Am morgigen Samstag finden in 20 Städten Protestaktionen gegen eine Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten statt, wie sie im Internetbereich inzwischen auch die FDP einführen will.
Anhang: Meine Antwort an die EU-Kommission im Wortlaut

1. Das Urteil des EuG vom 17.06.1998 (Az. T-174/95) ist bereits nicht einschlägig. In jenem Fall hat das Gericht einen Verfahrensmissbrauch darin gesehen, dass der Kläger eine geänderte Fassung der Klagebeantwortung im Internet veröffentlicht hatte verbunden mit einer Aufforderung an die Öffentlichkeit, Kommentare an die Bediensteten des Rates zu senden, unter Angabe der Telefon- und Telefaxnummern dieser Bediensteten. Im vorliegenden Fall ist dagegen die Klagebeantwortung in unveränderter und anonymisierter Fassung ohne Namen oder Kontaktdaten von Bediensteten veröffentlicht worden. Die Veröffentlichung diente offenkundig nicht dazu, Druck auf die Kommission auszuüben oder die Öffentlichkeit dazu bewegen, bestimmte Kommissionsbedienstete zu kontaktieren.
2. Das Urteil des EuG vom 17.06.1998 (Az. T-174/95) ist außerdem durch die neuere Rechtsprechung des Gerichts überholt. Dieses hat inzwischen klargestellt, “dass es weder einen Grundsatz noch eine Vorschrift gibt, wonach es den Parteien eines Verfahrens erlaubt oder untersagt wäre, ihre eigenen Schriftsätze Dritten zugänglich zu machen, abgesehen von Ausnahmefällen” und dass die einzigen Verfahrensbestimmungen, die den Parteien eine Freigabe von Schriftsätzen verbieten, Vorschriften über den Ausschluss der Öffentlichkeit sind (Urteil des EuG vom 12.09.2007, Az. T-36/04, Rn. 87 ff.).
3. Das Gericht hat anerkannt, dass die Freigabe von Schriftsätzen aus laufenden Verfahren in einigen Mitgliedstaaten zugelassen und auch in Art. 40 Abs. 2 EMRK vorgesehen ist (Rn. 84), so dass ein gegenteiliger “allgemeiner Rechtsgrundsatz” gerade nicht existieren kann. Das Unionsrecht verfolgt vielmehr ausdrücklich das Ziel einer “größtmöglichen” Transparenz.
4. Es trifft nicht zu, dass der EuGH das Urteil vom 17.06.1998 bezüglich der genannten Ausführungen aufgehoben hätte (Urteil vom 21.09.2010, Az. C‑514/07 P u.a.). Der EuGH hat lediglich entschieden, die VO 1049/2001/EG verpflichte im Regelfall nicht zur Herausgabe von Schriftsätzen in anhängigen Verfahren. Die Ausführungen des EuG zum Veröffentlichungsrecht der Parteien hat der EuGH nicht behandelt.
5. Aus diesem Grund sind die Urteile in der Rechtssache API für die vorliegende Streitfrage von vornherein nicht maßgeblich. Dieser Rechtsstreit betraf nur die Reichweite der Veröffentlichungspflicht nach der VO 1049/2001 und nicht die Reichweite des Veröffentlichungsrechts der Parteien. Erst recht erfasst die Rechtskraft dieser Urteile den Kläger nicht, weil er nicht Partei war.
6. In einer Demokratie ist es normal und wichtig, dass die Staatsgewalt den ihr Unterworfenen (also der Öffentlichkeit) gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Dies schließt die Annahme aus, eine staatliche Prozesspartei könne jegliche Kritik Dritter an der Ausübung ihrer Staatsgewalt vor Gericht unterbinden. Auch das Gericht selbst muss sich damit abfinden, dass es mit einer demokratisch kontrollierten Prozesspartei verhandelt und deren Handeln öffentlich erörtert wird. Dies beeinträchtigt die Rechtspflege in einer demokratischen Gesellschaft nicht.
7. Die Annahme eines Rechts auf Kritikfreiheit würde im Übrigen nicht nur der wörtlichen Veröffentlichung von Schriftsätzen entgegen stehen, sondern selbst sinngemäßen Berichten über den Inhalt von Schriftsätzen, denn auch solche Berichte können öffentliche Kritik an der Prozesspartei nach sich ziehen. Dadurch würden öffentliche Gerichtsverfahren zu Geheimverfahren, wofür weder die Verfahrensordnung noch die Praxis der Mitgliedsstaaten irgend eine Grundlage bieten und was demokratischen Grundprinzipien widerspräche.
8. Im Übrigen ist in Art. 21 Abs. 4 der Verfahrensordnung die identifizierende Veröffentlichung des wesentlichen Inhalts von Klageschriften ausdrücklich vorgesehen. Bereits diese Veröffentlichung kann öffentliche Kritik an der Klageerhebung und an der Argumentation der klagenden Prozesspartei vor Gericht nach sich ziehen. Dies nimmt der demokratische Gemeinschaftsgesetzgeber erkennbar in Kauf. Warum der spätere Schriftwechsel vor Gericht eines weiter reichenden Schutzes bedürfen sollte als die Klageschrift, ist nicht ersichtlich.
9. Schließlich ist das besondere öffentliche Interesse gerade am vorliegenden Gerichtsverfahren hervorzuheben, welches an den Streithilfeanträgen deutlich wird. Wenn es in einem Rechtsstreit darum geht, die Reichweite des Grundsatzes der Öffentlichkeit zu klären, besteht selbstredend ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit an der Erörterung ihrer Rechte vor Gericht.
10. Nach alledem ist eine Beeinträchtigung der Rechtspflege richtigerweise erst dann zu besorgen, wenn auf eine Prozesspartei _unzulässiger_ Druck im Hinblick auf ihr Verhalten vor Gericht ausgeübt wird, etwa im Wege einer Nötigung. Derartiges liegt im vorliegenden Fall offenkundig fern.

Ergänzung vom 09.11.2012:
Die EU-Kommission hat eine Gegenerwiderung auf meinen letzten Schriftsatz eingereicht. Darin beklagt sie erneut eine angeblich “nicht autorisierte Veröffentlichung der Klageschrift und Klagebeantwortung auf [der] Internetseite des Klägers”.

Kommentare

65 Kommentare
  • Anonym
  • Anonym
  • Gottfried Feder

    Warum ist der Verbrecher, der diesen Brief unterschrieben hat, unkenntlich gemacht? Wir wollen wissen, mit wem wir es zu tun haben! Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.
    Die EU ist von vornherein ein deutschfeindlicher Verein, außerdem ist sie Feind jedes Volkes, das sie erobert hat. Wir sollten nicht abwarten, bis sie unser Freund wird. Das wird nie geschehen. Die richtige Lösung von diesem Problem, die sollen wir vergessen, denn die richtige Lösung von diesem Problem ist für Einige nicht angenehm.
    »Dieses ganze Projekt Europäische Einheit ist wegen Deutschland notwendig geworden. Es ging immer dabei darum, Deutschland einzubinden, damit es nicht zur Gefahr wird für Andere. Das dürfen wir in diesem Land nicht vergessen. Wenn irgendjemand glaubt — wenn Sie glauben –, daß das 65 Jahre nach Kriegsende keine Rolle mehr spielt, dann sind Sie vollkommen schief gewickelt.« — Günter Verheugen am 9.12.2010 in der ZDF-Sendung Maybrit Illner

    • Anonym

      “Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.”
      Schlechtes Argument, könnte man auch genauso gut für die Vorratsdatenspeicherung und Rasterfahndung und was weiß ich noch verwenden

      • Anonym

        Guten Morgen, Anon. Genau daher kommt’s doch…

    • Elohim Sarazenius van Rothschildt

      Du scheinst da was zu verwechseln – die EU ist in jedem Falle ein sehr wichtiges und friedenssicherndes Projekt – wir müssen nur dafür sorgen, dass die EU-Institutionen auch tatsächlich den Interessen der Bürger dienen und nicht von demokratiefeindlichen Lobbyisten und Finanz-Lakaien zum Machterhalt missbraucht werden.
      Zugegeben, die letzten 40 Jahre konnten diese Leute recht erfolgreich grosse Teile der EU-Institutionen unterwandern – aber dagegen kann man nicht mit Nationalgesülze auf Stammtischniveau vorgehen, stattdessen muss systematisches politisches Engagement zur Normalität werden – Patrick zeigt, wie es geht – und wie handelst Du? Deutschlandfahnen am Rückspiegel und denk-limitierende National-Mythen bringen uns genau null Millimeter weiter – die europäischen Völker zu einen und von Ihren Unterdrückern zu befreien bedarf inteligenterer Methoden.
      Dank an die Piraten und bitte niemals aufgeben!!!

      • Anonym

        die eu ist friedenssichernd? dafür verlegt sie denn kriege eben an die peripherie…rothschildchen verstehst du das unter friedenssichernd…?…man man

    • krater

      die trolle werden immer mieser…komm, hier, fein, haste deinen fisch…

    • Anonym

      Go, get the fish. OTiO.

  • Saibot

    Danke dafür, dass Du der Kommission mal den Stinkefinger zeigst und zu deinen Grundrechten stehst. Viele andere Leute, meiner selbst eingeschlossen, haben für sowas leider nicht die nötige Zivilcourage. Weiter so!

  • sic est

    Ich bin als Bürger der EU mit dem Verhalten der Kommission hier überhaupt nicht einverstanden, ich bin entsetzt, und denke, das sehen auch viele andere so. Breyers Erwiderung findet meine volle Unterstützung und ich schließe mich dem Gesagten an. Wer Transparenz und das Licht der Öffentlichkeit scheut, soll in einer Demokratie nicht in die Politik gehen. Aber die Heimlichtuerei hat wohl ihre Gründe…

  • Paul

    You sir, you’re a hero. Danke!

  • Fritzi

    Die EU-Kommission ist ein Schaden an der Demokratie und gehört abgeschafft.

  • OLGR

    Auf diese Art für unsere Grundrechte eintreten – aus dem System und mit den Mitteln des Systems – erscheint mir ein gut gangbarer Weg. Weiter so, Patrick.

  • Anonym

    Die erhebliche kriminelle Energie der Kommission ist durch ihr Schreiben offenkundig. An einer Strafsache gegen die versuchte Rechtsbeugung und Erpressung sollte kein Weg vorbeigehen.

  • piy

    hier fehlt flattr! ^^

    • Futschi

      Ich glaub, es hat schon seinen Grund, dass hier kein flattr button ist, piy. Sonst könnte es als Geldmache interpretiert werden (auch wenn’s nur 10 Euro oder so wären).

      • Anonym

        Schlechtes Argument.
        Der Brief, die Portogebühr, der Beamtensold der Verfasserin des Briefes und die Geheimhaltungsmethoden der EU-Kommission werden ohnehin von uns allen bezahlt. Warum sollte man nicht freiwillig diejenigen finanziell unterstützen, die für die Transparenz dieser Institution eintreten?
        Es wäre jedenfalls eine sinnvolle Methode um herauszufinden wofür unsere Gelder verwendet werden

    • Patrick Breyer

      Hallo piy,
      es freut mich, dass du uns unterstützen möchtest. Als Piratenabgeordneter nehme ich kein Geld von Dritten an, außerdem speichert flattr vermutlich jeden Besuch der Website auf Vorrat, während ich euch bei Besuchen meiner Website Anonymität ermöglichen möchte.
      Du kannst aber natürlich gerne die Piratenpartei durch eine Spende unterstützen.

  • Anonym

    1+ mit Sternchen Danke

  • Runkunkel

    Vielen Dank! Es sind Menschen wie Sie, die mit ihren Taten Mut machen und nebenbei auch noch ein positives Bild Ihrer Partei zeichnen.

  • Marc

    Super Patrick, du bist echt ein Vorbild! Danke für die wichtige Arbeit!

  • Anonym

    Besten Dank!

  • Pito

    Schönes Ding!
    Wenn für das Verfahren finanzielle Unterstützung benötigt wird, bitte Bescheid geben.

  • HafI

    Ich bin sehr froh, das es noch Leute wie Sie gibt.
    Danke.
    Meine Stimme gehört Ihnen und Ihrer Partei

  • Basti

    Danke, lass Dich nicht unterkriegen von diesen kaputtbürokrateten Superbeamten!
    Wie sollen die was bestimmen wenn sie nicht verstanden haben, dass aus teh Inturwebz nichts gelöscht werden kann!
    EU-Commission:
    Y U NO learning??

  • Anonym

    danke für Ihre gute Arbeit!

  • Anonym

    Daran sollten sich die übrigen Piraten, insbesondere die Berliner und die Bundespartei, ein Beispiel nehmen! Aber die sind lieber mit sich selbst beschäftigt, als mit der aktuellen Politik (z.B. beim aktuellen Thema “Nebeneinkünfte”).
    Viel Erfolg 🙂

  • Grundrechtler

    Sind Art. 11 und Art. 42 der Grundrechtecharta nicht einschlägig?

  • bussibäh

    Eine richtige Entscheidung. Gerade dieser Versuch, eine Geheimjustiz zu etablieren, muss öffentlich gemacht werden.
    Aber lösch doch bitte den Nazikommentar von “Gottfried Feder”. Solche Freunde braucht niemand, und man sollte ihnen auch keine Plattform bieten.

  • alex

    Transparenz gibt es nur in Diktaturen! (Peer Steinbrück)

  • Anonym

    Weiter so !
    Nicht unterkriegen lassen 😉

  • Dominic

    Vielen Dank auch meinerseits für Ihr wichtiges Engagement.
    Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg auf allen Ebenen, wo Sie dies zur Entfaltung bringen.

  • teiler

    you Sir, are a gentle and a scholar! And a hero, too!

  • teiler

    gentleman

  • wennSdennSOist

    Die Piraten haben in den letzten Monaten (leider!!) sehr viel `Porzellan´ zerschlagen … – vom Hoffnungsträger zum …
    Aber unabhängig davon:
    Vielen Dank und Alles Gute bei dem ungleichen Kampf auf des Gegners ´Schlachfeld´.
    Chapeau! 😉

  • Anonym

    Gute Arbeit! Respekt.

  • Anonym

    You sir, you’re a hero. Danke!

  • Elohim Sarazenius van Rothschildt

    Ich möchte noch anregen, ein HOWTO aus diesem Vorgang zu generieren, damit mehr Leute wissen, wie sie die EU-Kommission verklagen können. Wichtig wäre hier auch auf finanzielle Aspekte zu verweisen, inwiefern z.B. Rechtshilfe oder Versicherungen in solchen Verfahren nutzbar sind.
    Was hier stattfindet ist ein beispielhafter Vorgang und ist in seiner Bedeutung kaum zu überschätzen! Juristen, auch Richter, sind gezwungen, Ihre Legitimität durch Rechtstreue alltäglich unter Beweis zu stellen – sobald die Situation umkippt und sich Richter als korrupt, Regierungs- oder Konzernhörig und rechtsverbiegend erweisen, besteht keine Veranlassung mehr, von “Rechtsstaatlichkeit” auszugehen, Richter machen sich dann offen zu Kollaborateuren eines Mafia-Staates – was nach dem Machtwechsel (der IMMER kommt, früher oder später) zu unangenehmen Einzelverfahren gegen diese Kollaborateure führen wird – siehe Nürnberger Prozesse als Extremfall, aber auch viele kleinere Anti-Korruptions-Verfahren, die es ja zahlreich gibt.
    Zum Glück ist nicht überall in der EU die Rechtssprechung von Korruption durchdrungen – daher ist es richtig und wichtig, auf juristischer Ebene mit voller Kraft vorauszusegeln und die demokratische Legitimation des Verwaltungs- und Rechtssystems in zahlreichen Verfahren zu prüfen, gerade auch um demokratisch orientierte Richter und Juristen zu unterstützen und Ihnen beim “Reinhalten bzw. Aufräumen ihres Stalles” zu helfen. Staatsanwälte und Ermittler z.B. in Anti-Korruptions-Verfahren bekommen erheblichen Druck zu spüren und sind auf die Unterstützung und den Schutz durch die Öffentlichkeit angewiesen!
    Und noch wichtiger ist es, diese Verfahren öffentlich zu dokumentieren, insbesondere die NAMEN aller Beteiligten akribisch festzuhalten und systematisch zu beobachten, in welche Ämter und Positionen sich die Kollaborateure entwickeln, damit die Bürger auch Jahrzehnte später noch die “faulen Eier” identifizieren können – im Sinne einer zukünftigen Abwicklung der momentan vorherrschenden anti-demokratischen Initiativen innerhalb der EU-Institutionen wird für die dann stattfindenden Prozesse eine detaillierte Dokumentation sehr sachdienlich sein.
    Also klagt gegen die EU-Kommission und gegen korrupte Beamte, wo es nur geht – UND SCHREIBT DARÜBER!
    Es ist übrigens positiv zu beurteilen, dass diese Geheimhaltungsversuche überhaupt stattfinden – es zeugt davon, dass die Akteure sich Ihrer illegalen Handlungsweisen bewusst sind und die Tatsache, dass sie sich bereits grosse Mühen geben beim Spuren-Verwischen ist ein klarer Hinweis darauf, dass sie selber von einem baldigen Machtverlust ausgehen, zumindest noch zu Ihren Lebzeiten. Die Antidemokraten innerhalb der EU sind nicht “Untouchables” – es ist nur ein hauchdünner Schleier der Lüge und der Illusion, der sie schützt, und dieser Schleier wird immer löchriger – es ist also wichtig schon jetzt zu planen, wie wir mit diesen Leuten zukünftig umgehen werden.

  • Anonym

    Danke!

  • Eileen

    Lieber Herr Breyer,
    herzlichen Dank für Ihre Arbeit zu Gunsten unserer Grundrechte.
    Würde die gesamte Piratenpartei auf Ihrem Niveau agieren, die Piraten wären ein wirklich schlagkräftiger Verteidiger unserer Grundrechte.

  • tor

    Sicherheitshalber ein weiteres Backup der Dokumente via TOR im Onion Netzwerk unter
    http://titb5jdo4pihphnt.onion
    abgelegt.
    Für nicht Tor Nutzer können diese über den Dienst tor2web.org abgerufen werden. ACHTUNG: Bitte die Warnung zum Thema Sicherheit lesen, und noch einmal darüber nachdenken.
    Die Dokumente können am besten über einen geeigneten Tor-Proxy oder via Tails ( https://tails.boum.org ) abgerufen werden.

  • Astrid

    “The Nobel Peace Prize for 2012
    The Norwegian Nobel Committee has decided that the Nobel Peace Prize for 2012 is to be awarded to the European Union (EU). The union and its forerunners have for over six decades contributed to the advancement of peace and reconciliation, democracy and human rights in Europe.”
    (http://www.nobelprize.org/nobel_prizes/peace/laureates/2012/press.html)
    Ist das Absicht oder Zufall, dass selbst das betagte Nobelpreiskomitee die Menschenrechte bei der EU-Kommission an letzter Stelle sieht?

    • Mecki

      An den Menschenrechten der EU gibt es prinzipiell gar nichts zu bemängeln. Ich mag ihre Formulierung und sie umfassen auch alle wirklich wichtigen Grundrechte (andere Grundrechte ließen sich problemlos ggf. von den vorhandenen ableiten, so wie es auch in Dtl. in der Vergangenheit schon gesehen ist). D.h. theoretisch ist eigentlich alles im Lot. Es hapert lediglich hier und dort noch an der Umsetzung dieser Rechte. Papier ist geduldig und es ist nicht damit getan einfach nur Rechte aufzuschreiben, man muss sie auch umsetzen und man muss auch in der Praxis gegen eine Verletzung dieser Rechte vorgehen können. Gerade letzteres ist ein massives Problem.
      Bei Verletzungen der “Europäischen Menschenrechtskonvention” muss der “Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte” (EGMR) entscheiden und vor diesen darf jeder EU Bürger jederzeit ziehen, wenn er seine Rechte verletzt sieht. Leider ist die Menschenrechtskonvention aber wirklich nur die absolute Basis der Grundrechte. “Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union” hingegen enthält deutlich mehr und deutlich detailliertere Rechte, sie entspricht viel mehr dem, was Menschen von einer Grundrechtscharter erwarten. Bei Verletzungen dieser Chartar ist aber der “Europäische Gerichtshof” (EuGH) zuständig und hier ist das Problem: Privatpersonen können nicht vor den EuGH ziehen, das ist nicht vorgesehen. Außerdem findet diese Charter bei nationalen belangen keine Anwendung, sie ist nur relevant, wenn es um EU Richtlinien, EU Verordnungen, EU Verträge, sowie die Handlungsweise der EU selber geht. Hierin sehe ich ein massives Defizit beim Thema “Grundrechte in der EU”.
      Ich denke mal Nobelpreiskomitee hat hier die Grundidee an sich gewürdigt, aber bis die EU wirklich dort angekommen ist, wo sie eigentlich stehen müsste, muss noch einiges passieren. Das trifft auch auf dem Demokratieaspekt zu. Niemand möchte abstreiten, dass die EU prinzipiell auf den Säulen der Demokratie ruht, jedoch thront sie dort oben leider ziemlich weit weg von jeglicher demokratischen Basis und somit ist es nicht weiter verwunderlich, das immer mal wieder irgendwo ein demokratisches Vakuum entsteht. Um so wichtiger ist es, dass Transparenz herrscht, damit wir sehen können, wo die wirklichen Defizite liegen, denn die Lösung kann nicht heißen, die EU zu zerschlagen oder ganz abzuschaffen, die Lösung muss sein die EU solange zu reformieren, bis sie allen Anforderungen einer demokratischen Regierung zu jedem Zeitpunkt gerecht wird.

  • Anonym

    Ich weiß nicht was mir mehr Angst macht, die Art in der zentrale Institutionen wichtige Informationen vor dem Volk verschleiern, und somit die Kontrolle durch das Volk quasi unmöglich machen, oder die Tatsache dass ich 10 Minuten überlege, ob ich meinen echten Namen in dieses Feld eintrage und riskiere das ich mit einer “illegalen” Aktion in Verbindung gebracht werde – und mich feige für die einfache Lösung entschieden habe….
    Bitte kämpfen Sie weiter für unsere Rechte Herr Breyer!

  • Axel Harms

    Tipp Topp!
    Ist der EU-Kommission ihre eigene Position so peinlich, dass sie Angst vor Veröffentlichung hat? Unglaublich!

  • H. M. Schreiber

    Einfach nur DANKE!!!

  • Thomasius

    @Breyer; Wow ich bin begeistert über dein Engagement.
    Es braucht immer den Kampf eines Mutigen, damit Recht und Gerechtigkeit geschaffen wird!
    Viel Erfolg und danke für deinen Einsatz.

  • Bin ich hier bei den Piraten? Schön, dass es euch noch gibt!
    Das mag sich zynisch anhören… aber wenn die einzige politische Gruppierung, die man guten Gewissens wählen könnte, schon seit Monaten aus der öffentlichen Berichterstattung nahezu völlig verschwunden ist, ist Sarkasmus wohl eine verständliche Krücke.
    Auch ich schätze selbstredend das persönliche Engagement von PB und vermutlich vieler anderer Pirates – aber könntet ihr bitte so freundlich sein, die breite Öffentlichkeit an solchen Aktionen teilhaben zu lassen?!
    Da ist so viel seltene Offenheit für Veränderung in der schwabbelig-trägen Masse namens “Gesellschaft” – und ihr arbeitet im Underground vor euch hin, statt mit all diesen Projekten und Haltungen an die Öffentlichkeit zu gehen. Übrigens rede ich nicht von einer Semi-Öffentlichkeit à la Twitter & Co., die für mindestens 2 [Wähler-]Generationen keinerlei Bedeutung hat.
    In diesem Sinne: bindet bitte auch die Dödelmedien stärker in eure Aktivitäten ein, sonst seid ihr in einem Jahr zu den BTW bestenfalls eine Randerscheinung, und keine wählbare Volkspartei.

    • Patrick Breyer

      Hallo CB,
      danke für deine Anregung bezüglich unserer Pressearbeit. Wir geben durchaus Pressemitteilungen zu unseren Aktivitäten heraus (zu diesem Sachverhalt siehe hier). Leider werden sie von den Medien aber nur ausnahmsweise aufgegriffen. Viel lieber berichten sie über Personen und Querelen. Deswegen muss ich dazu raten, sich direkt bei uns zu informieren, z.B. durch unseren Newsletter.

      • Henrike

        Hallo Herr Breyer,
        es ist leider so, dass Sie mit Ihren Schwerpunkthemen Bürgerrechte, Datenschutz und Überwachung innerhalb der Piratenpartei eine Ausnahmestellung einnehmen.
        Ihre Fachkenntnisse als Jurist und ihr jahrelanges Engagement beim AK Vorrat sind unübersehbar.
        Würde die Piratenpartei als ganzes in ihren Kernthemen solch Schlagkraft besitzen, wie Sie es Herr Breyer zeigen, die Piratenpartei würde den Überwachern das Fürchten lehren.
        Leider wirken die Piraten insgesamt wie ein Häufchen Amateure. In den letzten Monaten gab es so viele Steilvorlagen (Meldegesetz, Staatstrojaner, NSU-Geheimdienst-Komplex, Funkzellenabfragen, Datenskandale, Videoüberwachung von Demos, Schufa-Facebook-Verknüpfung u.a.). Bei keinem dieser Themen waren die Piraten als Ankläger im Fokus der Öffentlichkeit.

      • Lieber PB,
        es geht doch nicht darum, dass ICH besser informiert werde – ich weiss, wem ich am D-Day meine Stimme gebe. Aber werden wir es dann gemeinsam überhaupt noch schaffen, euch zu einer relevanten Größe zu machen?
        Wie auch Hendrike schrieb: Politik findet in der Öffentlichkeit zurzeit leider komplett ohne Piraten statt. Pressemitteilungen rauszuhauen reicht da nicht, mit Verlaub. Gute PR-Arbeit geht so, dass man sich gezielt ein paar wenige, aber kluge Köpfe auskuckt und diese einlädt, sich sehr besondere Einblicke ins Piratentum zu verschaffen. Um dann gemeinsam ein großes, tragfähiges Thema zu erarbeiten, das durchaus angriffslustig (sprich: medientauglich) sein darf.
        Beim ZDF gibt es bspw. einen solchen klugen Kopf. Er hat im Mai einen nicht unkritischen, aber von Sympathie getragenen Beitrag über euch gesendet, den ich sehr bemerkenswert fand. Solche Leute gilt es mit den besten [kommunikativ befähigten(!)] Piratenköpfen zusammen zu bringen, um gemeinsam zu überlegen, welches Thema das größte Schnittmengenpotential besitzt, um es “der Gesellschaft” zur besten Sendezeit um die veränderungswilligen Ohren zu hauen.
        Für mich hat die gegenwärtige Situation fast den Ablauf einer Tragödie: aktuellen Umfragen nach ist rund ein Drittel der Deutschen hochgradig unzufrieden mit der politischen Situation in diesem Land – und ihr schafft es nicht, diese 30% einzusammeln, weil ihr euch völlig verzettelt bzw. nur noch Grundrauschen in die Öffentlichkeit sendet. Ich wünsche euch ehrlichen Herzens die Erkenntnis, dass gute Politiker nicht immer auch gute Kommunikatoren sind (vice versa), und dass ein guter Kommunikator nicht das gleiche ist wie ein Lobbyistenfuzzi. Macht euch eine Liste mit max. 10 Namen von Leuten, die trotz ihres Einflusses integer sind, und geht gezielt und offen auf sie zu. Ich bin sicher, dass euch jede Menge offener Arme erwarten.
        Abschließend: Hendrike führt jede Menge Einzelthemen an, zu denen die Piraten hätten Stellung beziehen können/müssen. Ich leg noch was drauf bzw. trete 1 Schritt zurück: die gärende Unzufriedenheit in der EU lässt sich in 2 großen Themenkomplexen zusammenfassen: 1. Machtmissbrauch / Korruption / Demokratie- und Freiheitsgefährdung sowie 2. Soziale und wirtschaftliche Schiefstlage / Betrug an ganzen Völkern durch 1% Eliten. Hierunter lassen sich ALLE Piratenthemen einsortieren – nur dass man eine große Bewegung eben nicht mit kleinen Splitterthemen erreicht, so wichtig und richtig sie sein mögen, sondern mit der Formulierung große Ziele und authentischen Taten.
        Bündelt euch endlich, krutzitürken. Schluss mit unfestgelegt. Klarmachen zum Handeln!

  • dth

    danke.
    Dieser Haufen abgehalfterter lehrer und sonstigem gesox gehört abgeschafft.
    nicht das ich europafeindlich bin, aber die tatsache, das sie auf die elementarsten fragen keine antworten haben und sich lieber im klein klein von verordnungen ergehen, als visionen zu erzeugen und menschen für diese visionen zu begeistern, dokumentiert für mich den grad des überflüssig seins.
    Bitte mach du damit weiter!

  • Einer der Eurokraten

    Sehr geehrter Herr Breyer, ich bin selber ein Mitarbeiter der Europäischen Kommission und begrüße Ihre Aktion. Zum Einen werden wir dadurch eine Klärung der Rechtsfrage erhalten, von der ich persönlich hoffe, dass sie in Ihrem Sinn entschieden wird, und zum Anderen lenken Sie das Interesse auf den EuGH, der viel in der Europäischen Einigungsgeschichte bewirkt hat.
    Zu den vielen europakritischen Kommentaren muss ich kaum etwas sagen, außer dass ich keine Intsitution und insbesondere keine Regierung kenne, die tasächlich Bürgerinteressen so sehr in den Focus ihrer Arbeit setzt. Aber wie überall gibt es verschiedene Ansichten, was richtig und was falsch ist und genau dies macht eine Demokratie aus.
    Guten Mut

  • Anonym

    Danke für Ihr Engagement!

  • ottoaktiv

    Die EU ist eine Verfassungswidrige Einrichtung. Solange, bis deutsche Staatsbürger erst mal gefragt worden sind, ob sie mit Änderungen der eigenen (deutschen) Staats identität einverstanden sind. Das ist bisher nicht erfolgt.
    Deutschland als selbst bestimmende Staatsform, gehört allen Deutschen und nicht ein paar davon. Wenn auch letztere durch Koalitionen von Parteien, die Mehrheit erreicht haben. So wurden die Mehrheiten nur durch Bundestagswahlen erreicht. Jedoch nicht bei einer Europawahl, an der alle Deutschen hätten beteiligt werden müssen.

  • daniel

    Jetzt kann ich nicht mehr nur lesen!
    Nicht nur die EU ist verfassungswiedrig – das Wahlgesetz, die Regierung und alle Parteien der BRD sind ebenfalls verfassungswiedrig und nicht legal!
    Am 23.05.1949 wurde das Grundgesetz für die BRD durch Veröffentlichung im BGBL I S. 1ff in Kraft gesetzt. Die BRD selbst wurde aber erst am 07.09.1949 gegründet. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese (erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949):
    S. 5 Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen…“.
    S. 6 „Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik [Deutschland], sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland.
    S. 3 Aber auch die „Rats“-Bezeichnung des Parlamentarischen Rates war treffend. Es entbehrte der beschliessenden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen, noch befugt, den nach diesem Grundgesetz verfassten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen.
    S.4 Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.5.1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer Verfassung vor dem Inslebentreten des Staates möglich sei, ist zu verneinen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat
    überleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen.
    Es ist festzustellen, dass das Grundgesetz ein von den Westalliierten klar angewiesenes
    Besatzungsstatut (Genehmigungsschreiben der Alliierten Pkt. 9) darstellt.
    (siehe auch: – Frankfurter Dokumente 01.07.1948 – Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 12.05.1949)
    Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten lt. Art.
    43 Haager Landkriegsordnung von 1907 RGBl. v. 1910 S. 147.
    Die Grundlagen einer Staatsbildung lagen aus folgenden Gründen ebenfalls nicht vor: Im Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, dass das Deutsche Reich rechtlich existiert. Es können keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren, somit gebührt, wie im o. g. Urteil erläutert, dem Deutschen Reich der Vorrang.
    * Die BRD hatte niemals ein Staatsvolk. Die Staatsangehörigkeit ist nach wie vor die des Deutschen Reiches. (siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.Juli 1913 ausgegeben am 31.Juli 1913 zuletzt geändert am 21.08.2002, BGBl.2002 T. I, S. 3322).
    * Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen. Die fehlende Staatsgewalt der BRD ist oben unter Grundgesetz bereits klar festgestellt und wird im immer noch geltenden Besatzungsstatut vom
    10.04.1949 von den drei Westalliierten Mächten bestätigt. Darin heisst es klar und unmissverständlich im Art. IV :
    „Die deutsche Bundesregierung und die Regierung der Länder werden befugt sein, nach ordnungsmässiger Benachrichtigung der Besatzungsbehörden den auf diesen Behörden
    vorbehaltenen Gebieten Gesetze zu veranlassen und Massnahmen zu treffen, es sei denn, dass die Besatzungsbehörden etwas anderes besonders anordnen.“
    Im Art. V lautet es „Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden.“
    Damit sollte bewiesen sein, dass die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein
    besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war.
    Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.07.1990 den Art.23 des Grundgesetzes
    gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.07. 0:00 Uhr 1990 handlungsunfähig untergegangen, denn wenn kein Geltungsbereich für ein Grundgesetz vorhanden ist, kann es (das GG)
    nirgends gelten. Jetzt sind aber wichtige völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluss und man könnte diese Tatsache nicht nachweisen.
    Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage (Az. S 72 Kr 433/93) vom 19.05.1992. In diesem wurde festgestellt, „das man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist.“
    Ersatzweise, um es anders zu beweisen, dass die BRD zu keiner Zeit eine rechtliche Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, dass der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 2 anordnet.
    Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages durch die Veröffentlichung des Gesetzes über den Einigungsvertrag im BGBl. II
    1990 S.885 am 23.09.1990 (vom 31.08.1990 zwischen der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung vom 16.10.1990 BGBl. II zum 29.09. 1990) wurde es der DDR am 03.10.1990 unmöglich auf Basis des aufgehobenen Grundgesetzartikel 23 beizutreten.
    Also hätte seit dem 18.07.1990 spätestens seit 29.09.1990 eine BRD keinen Geltungsbereich mehr und hätte somit keine Grundlage für ihre weitere Existenz und erst recht nicht die Möglichkeit sich auf
    das mitteldeutsche Gebiet auszuweiten (ehem. DDR /russisches Besatzungsgebiet).
    Hierzu die Beweise:
    Im Urteil 2BvF 1/73 steht unter Gründe B. III. Abs. 1
    „Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“
    „Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“
    „Sie, (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.“
    „Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den im Art. 23 GG genannten Ländern.“
    Im Einigungsvertrag ist wie oben aufgeführt im Art. 2 festgehalten, dass Artikel 23 Grundgesetz aufgehoben wird.
    Dies ist mit Wirkung vom 23.09.1990 geschehen , siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885 ff und Seite ff. Somit konnte auch hilfsweise so gesehen die DDR am 03.10.1990 dem Grundgesetz nicht mehr beitreten,
    da dieses spätestens seit dem 29.09.1990 nicht mehr bestand. Es wird jedoch daran festgehalten, dass der Art. 23 GG schon seit dem 18.07.1990 0.00 Uhr nicht mehr vorhanden war, siehe o.g. Urteil
    Az. S 71 Kr 433/93. Im Vertrag über abschliessende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1318 ff., Ausgabe 13.10.1990) lautet es im Artikel 1, Abs. 1
    „Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“
    Dieser Vertrag ist bis heute nicht ratifiziert, da nur das vereinte Deutschland dieses hätte tätigen können.
    Deutschland ist aber nicht die BRD oder DDR. Deutschland ist lt. Militärgesetz 52 des
    Alliierten Kontrollrates (ehemals SHAEF-Gesetz Nr. 52) Artikel 7, Abs. e) „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.Dezember
    1937 bestanden hat.
    Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990, BGBl. II 1990 S. 1274 ff , ausgegeben am 02.10.1990 ist festgehalten: Vorwort Abs. 6 „In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in bezug auf Berlin nicht berühren.
    Artikel 2
    Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder
    Verwaltungsmassnahmen der alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Massnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen
    Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und
    Verwaltungsmassnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
    Artikel 4
    Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und
    Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.
    Es kann überhaupt nicht deutlicher gesagt werden, dass Deutschland nicht souverän ist.
    Deutschland kann auch nicht souverän sein, da das Deutsche Reich zwar wie oben bewiesen, ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet hat, aber die Staatsgewalt in Ermangelung eines Friedensvertrages
    immer noch unter Besatzungshoheitlicher Gewalt steht.
    Ich selbst gehöre keiner Partei an, will Euch an der Stelle einfach informieren.
    Bevor Ihr im Sumpf mit Euren Schiffen, die da schon festgefahren scheinen untergeht.
    KLUGMACHEN ZUM ÄNDERN

  • ottoaktiv

    Lieber Daniel
    Also ich bin auch parteilos und habe auch kein Staatsrecht studiert.
    Deshalb will ich deine Ausführungen im einzelnen mal unbeachtet lassen.
    Das was ich bisher sagen kann ist, dass nach der Wiedervereinigung 3 von 4 Besatzungsmächte Deutschland verlassen haben. Demnach gehe ich davon aus, dass von Seiten der 3 Besatzungsmächte keine weiteren Besetzung- Ansprüche weiters vorgelegen haben. Weiter gehe ich davon aus, dass mit dem Verlassen des Staatsgebiets Deutschlands gleicher Zeit eine Rückgabe der Besetzten Zonen an Deutschland erfolgt ist. Mit Frankreich wurde mittlerweile ein Freundschaftsvertrag geschlossen. Nicht zuletzt auch deswegen, um unter die Vergangenheit ein Schlussstrich zu ziehen. Immerhin ist Deutschland in der Vergangenheit auch schon öfters von Frankreich angegriffen worden. Es ist auch für ein zukünftige nachbarschaftliches Zusammenleben sinnvoller einen Punkt zu setzen. Wenn man dazu nicht bereit ist, kann vermutet werden das es für die Zukunft Gründe gibt, das nicht zu vereinbaren.
    Allerdings ist die USA diesen Vorgang nicht gefolgt. Zwar haben Sie schon oftmals Deutschland mit freundschaftlichen Gesten beteuert, jedoch deutsches Staatsgebiet bisher nicht verlassen. Was eigentlich nicht wirklich nachvollziehbar ist. Deshalb kann ich in soweit behaupten, dass Deutschland immer noch von der USA besetzt ist. Die Grünen haben letztens mal wieder die USA aufgefordert ihre Atombomben aus Deutschland zu entfernen. Bisher hat sich die USA, offensichtlich geweigert dem nachzukommen.
    Demnach bleibt Zweifel an der Souveränität Deutschlands im ganzen bestehen. Auch die Zusammenhänge des zweiten Weltkriegs sind eigentlich nur einseitig aufgearbeitet worden. Was sich in dieser Zeit alles -wirklich- abgespielt hat, ist ebenso mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht alles an das Tageslicht gelangt.
    Für mich stehen viele Fragen offen. Insbesondere die Frage, ist Deutschland ein freies Land? Oder wird Deutschland in der Hauptsache von dritten zwängen gesteuert?
    Es ist auch mal an der Zeit, die immer noch behauptete Schuldverpflichtung aufzuarbeiten. Ideologisch wird Schuld bestimmt bestehen bleiben, jedoch materiell sage ich nein.

    • daniel

      lieber ottoaktiv
      Danke für die Antwort und insbesondere die Zweifel an der Souveränität Deutschlands.
      Die BRD wird von der UN auf der Liste aller Staaten und Länder der Welt als NGO (Non Gouverment Organisation) geführt!!!
      Die BRD ist eine “Verwalterin”, das wurde und konnte bis heute nicht wiederlegt werden! Und wenn eine BRD Finanz GmbH Schulden macht ist das deutsche Volk dafür nicht haftbar! Es gibt keine verfassungsmäsige Grundlage für den ESM und somit ist Frau Merkel dafür haftbar!
      BGB § 177 Abs.1 sowie BGB § 179 ist da auch interessant!
      Das mit der Wiedervereinigung Deutschlands ist nun auch wieder so ein Ding, das Sie eventuell unbeachtet lassen.
      Ich werde das mal sehr kurz fassen und trotzdem einbringen – also, die Besatzungsmächte, die Deutschland verlassen (neben den Ihnen bekannten atomaren USA-Militär sind da noch 20000 Briten icl. 6000 Panzer…)haben, haben am 17.07.1990 den Art.23 des Grundgesetzes gestrichen!!!
      Seit dem 18.07.1990 0.00 Uhr hat das GG keinen Geltungsbereich mehr!!!
      vielleicht beachten Sie mal doch mein erstes Schreiben und stellen dabei fest, daß sich die DDR somit nicht am 03.10.1990 auf Basis des aufgehobenen Grundgesetzartikel 23 wiedervereinen konnte!!!
      Das Wahlgesetz ist verfassungswiedrig, (bereits 03.07.2008 vom BVerfG festgestellt) und sollte bis zum 30.06.2011 auf einen verfassungskonformen Stand gebracht werden.Dieses Urteil wurde ignoriert und von der momentanen Regierung wurde 25.11.2011 ein äußerst fragwürdiger Entwurf abgeliefert, der unmittelbar massenweise Klagen beim BVerfG hervorrief.
      Durch BVerfG-Urteil vom 25.07.2012 zum Wahlrecht in der BRD wurde erneut die verfassungswiedrigkeit festgestellt !!!
      Das bedeuted das seit 1953, auf Grund der Unstimmigkeiten des Bundeswahlgesetzes sämtliche Entscheidungen, die der deutsche Bundestag getroffen hat rechtlich nichtig sind!!!
      Somit ist spätestens jetzt keine legale Regierung mehr vorhanden, kann auch kein gültiges Wahlgesetz mehr (auch nicht bis zur Bundestagswahl) entstehen und auch das BVerfG stellt sich selbst in Frage (es wurde ja von einer nicht gültigen, verfassunswiedrigen Regierung berufen)
      BEVOR IHR ZUR REGIERUNGSPARTEI WERDET, LASST EUCH DOCH VON DEN REGIERUNGSPARTEIEN DEN NACHWEIS DER VERFASSUNGSMÄSIGKEIT DER SELBIGEN ERBRINGEN
      Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt, es sei denn Ihr wollt das mal eben unbeachtet lassen.
      Das hat jedoch mit der EU-Kommission noch nicht viel zu tun – oder doch?
      KLARMACHEN ZUM KLAR MACHEN

  • daniel

    lieber ottoaktiv
    sorry, hab das mit Frankreich vergessen.
    Wir haben auch heute noch mit keinem der Besatzer einen Friedensvertrag. Auch nicht mit den französischen Freunden.
    Friedensvertäge wurden uns bereits massenhaft angeboten, unter der einzigen Forderung nach Neutralität. Zuletzt von Gorbatschow dem Herrn Kohl. Das wurde jedoch stets abgelehnt! Zuletzt von Herrn Kohl. Da ist es auch mal sinnvoll offiziell anzufragen warum. Es währe auch interessant zu wissen, was das für schwarze (bewaffnete) Helikopter sind, die da ohne Hoheitskennzeichen an der deutsch/polnischen Grenze herumpropellern?
    Was hat China mit Frankreich als Besatzungsmacht in Bezug auf Deutschland zu tun?
    Wie wollt Ihr denn das System mit Hilfe des Systemes ändern?
    WENN WÄHLEN WAS NÜTZEN WÜRDE DANN WÄHRE ES VERBOTEN !
    Lasst euch nicht im Nebel untergehen – ich freu mich sehr, das es Euch gibt. Ihr solltet einfach mehr Fragen (unangenehme) stellen und dann die Antworten hinterfragen. Das ist wesentlich ungefährlicher als Fragen zu beantworten und mit der Antwort an den Mast Eures Schiffes genagelt zu werden.
    KLUGMACHEN STATT KENTERN

  • daniel

    lieber ottoaktiv
    oder haben Sie Ihr Pseudonym zwischenzeitlich in -ottopassiv- abgeändert?
    Nach meiner anfänglichen Begeisterung, bezüglich der Piratenpartei, ist nun eine herbe Ernüchterung eingetreten. Leider mußte ich bei meinen Nachforschungen feststellen, daß Ihr so anders, wie Ihr Euch gebt, gar nicht seid.
    Der sinnfreie Kampf um die Pöstchen auf der Bühne der Politdarsteller ist im vollem Gange und da Ihr noch fleißig am Wachsen seid, ist ein Ende der Schlacht am kalten Büffet auch noch nicht in Sicht.
    Nahtlos reiht Ihr Euch ein und spielt das Spiel. Auch Ihr werdet gefällig sein und da ist es auch nicht weiter verwunderlich, wenn sich keiner um die Ursachen kümmert, die den Karren Deutschland beständig im Dreck halten.
    Ist trotzdem schön die bunten Fähnchen in dem Baum der deutschen Volksverarschung zu sehen, den Ihr so einfach abhacken könntet. Aber wer von Euch will schon einen Neubeginn, wo doch alles schon (noch) so kuschelig ist.Ihr seid halt noch jung und habt gern Euren Spaß – geht in Ordnung.
    Wenn Ihr Geschichte schreiben wollt, dann sorgt dafür, daß das deutsche Volk endlich einen Friedensvertrag bekommt.
    Die BRD Finanzargentur GmbH blast Ihr damit, zusammen mit den illegalen Politschauspielern weg. Die Geschäftsführerin Frau Merkel währe dann ebenfalls Geschichte.
    Wollt Ihr überhaupt einen freien, souveränen und demokratischen Staat?
    Wollt Ihr uns, den Bürgern dienen, uns in einem Verbund europäischer Nationalstaaten fair vertreten und für Freiheit, Gleichheit, Demokratie, Recht und Ordnung einstehen?
    Wollt Ihr das alle Macht vom Volk ausgeht?
    Seid Ihr für Werte, die jenseit von Eitelkeit, Gier und Machtbesessenheit liegen noch erreichbar oder seid Ihr bereits die Freibeuterpartei geworden?
    Das Spamschutzwort ist -ruhig- und daran halte ich mich jetzt Euch gegenüber. Wenn Ihr Euch auch daran haltet, werdet Ihr mein Potenzial weder kennenlernen noch nutzen können.
    AUFWACHEN ZUM ÄNDERN!

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