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Fall Wende wirft Fragen auf [ergänzt am 26.12.2016]

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Die ehemalige schleswig-holsteinische Bildungsministerin Waltraud Wende geriet Mitte Juni 2014 im Zusammenhang mit einer vereinbarten Rückkehroption an die Universität Flensburg in die öffentliche sowie die oppositionelle Kritik. Wende soll dabei unter anderem massiv an der Entstehung eines Präsidiumsbeschlusses mitgewirkt haben, der – nach Ende ihrer politischen Karriere – eine Rückkehr an die Universität absichern sollte. In Folge der öffentlich gewordenen Vorgänge kam es zu einer Prüfung des Sachverhaltes durch die Kieler Staatsanwaltschaft, die am 25. August 2014 ihre Privaträume, die Universität Flensburg, das Bildungsministerium und die Staatskanzlei durchsuchen ließ. Wende trat am 12. September 2014 als Ministerin zurück. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren eingestellt.
Dies wirft aus meiner Sicht Fragen an die Staatsanwaltschaft auf. Deshalb wird die Landesregierung meine folgende Kleine Anfrage zu beantworten haben:

Eingestellte Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige Bildungsministerin Wende
1. Wegen welcher Vorwürfe wurde in wie vielen Ermittlungsverfahren gegen Frau Wende ermittelt?
2. Welche Ermittlungsschritte in diesen Sachen sind wann von der Staatsanwaltschaft unternommen worden (überblicksartige Stichpunkte genügen)?
3. Hält die Landesregierung die Dauer der Verfahren für erforderlich und angemessen?
4. Wie steht die Landesregierung zu der Kritik der Beschuldigten, eine intensivere Prüfung der Vorwürfe am Anfang hätte eine Durchsuchung überflüssig gemacht?
5. Bereits vor der Einstellung war in der Presse zu lesen, dass eine Einstellung beabsichtigt sei. Ist dem Verdacht einer Verletzung des Dienstgeheimnisses in diesem Zusammenhang nachgegangen worden (bitte
begründen)?
6. Ist es richtig, dass die Beschuldigte von der Verfahrenseinstellung erst aus den Medien erfahren hat? Hält die Landesregierung dies für richtig und welche Maßnahmen sind gegebenenfalls geplant, um dies in Zukunft zu verhindern?

Meine Bewertung des Falles selbst: Aus der strafrechtlichen Bewertung haben wir Piraten uns von Anfang an herausgehalten (siehe unsere PM vom 27.08.2014). Wir haben auch die von CDU und FDP wiederholt beantragte Missbilligung abgelehnt. Politisch bleibt aber die Kritik richtig, dass die vereinbarte Rückkehroption nicht von Anfang an offen gelegt wurde und bewertet werden konnte. Dieser Verschleierungsversuch ist der Ausgangspunkt der nachfolgenden Entwicklung.
Ergänzung vom 26.12.2016:
Hier die spärlichen Antworten der Landesregierung.

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