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Han: Die Transparenzgesellschaft

Allgemein

In seinem Werk “Die Transparenzgesellschaft” kritisiert der Technikphilosoph Byung-Chul Han die Piratenpartei. Eine derartige “Meinungspartei” ohne eigene Ideologie diene bloß der Verwaltung gesellschaftlicher Bedürfnisse, lasse den Rahmen bereits vorhandener sozio-ökonomischer Verhältnisse aber unverändert. Die Piratenpartei sei als Anti-Partei außerstande, einen politischen Willen zu artikulieren und neue gesellschaftliche Koordinaten herzustellen. Transparenz stabilisiere das bestehende System.
Diese Thesen, denen eine Untermauerung durch Fakten fehlt, kann ich nicht teilen. Ich halte das Gegenteil für richtig: Gerade die etablierten Parteien stabilisieren das bestehende System und werden sich immer ähnlicher. Es ist gerade die Piratenpartei, die den bisherigen politischen Konsens sehr viel weiter gehend in Frage stellt als die etablierten Parteien, etwa mit der Idee eines Grundeinkommens für alle, einer Entkriminalisierung des Drogenkonsums, einer Entkriminalisierung des Beischlafs unter Verwandten oder durch die beispiellos transparente und basisdemokratische Arbeitsweise der Piraten.
Auch sonst ist das schmale Büchlein Hans von 80 Seiten eher enttäuschend: Zutreffend wird zwar vor den Folgen einer transparenten Gesellschaft im Verhältnis der Bürger untereinander gewarnt. Den Schutz der Privatsphäre hält aber gerade die Piratenpartei am höchsten. Warum es negative Folgen haben soll, wenn staatliches Handeln im Namen des Volkes von diesem nachvollziehbar ist, erläutert Han nicht.
Tiefpunkt der Argumentation ist sicherlich, dass sich Han hier auf Carl Schmitt beruft, für den es ohne Staatsgeheimnisse, ohne einen “Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung” “keine Politik mehr” gäbe. Carl Schmitt kritisierte schon früh den Parlamentarismus, die “Massendemokratie” und geheime Wahlen. Schon 1930 trat er für eine deutsche Diktatur ein. Er wurde nach 1933 “Kronjurist des Dritten Reiches”, der antisemitische Kampfschriften veröffentlichte und die Machtergreifung Hitlers und das Ermächtigungsgesetz als rechtmäßig verteidigte. Er verstieg sich gar zu der juristisch unhaltbaren Behauptung, “Der Wille des Führers ist Gesetz”. Schmitt ist daher eine denkbar schlechte Stütze für die Argumentation Hans gegen eine transparente Staatsführung in einer modernen Demokratie.
Sicherlich kann man über Grenzen der Transparenz streiten, über ihre Vor- und ihre Nachteile, über ihre historischen Folgen. Eine solche differenzierte Auseinandersetzung fehlt Hans Büchlein aber. Ich konnte es daher leider nicht mit Gewinn lesen.

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