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Initiative gegen Überwachung beim Einkaufen – Update

Freiheit, Demokratie und Transparenz

Vor einiger Zeit veröffentlichte ich ein Schreiben an den Landesdatenschutzbeauftragten, in dem ich meine Bedenken an der Infrarottechnologie äußerte, mit der in einem Einkaufszentrum in Neumünster die Anzahl und Bewegungen von Kunden und Mitarbeitern verfolgt wird.
Mittlerweile erhielt ich eine Antwort aus dem ULD, welche meine datenschutzrechtlichen Befürchtungen nicht bestätigt hat. Es soll mit dem System keine Verfolgung einzelner Personen möglich sein.

“Hallo Herr Breyer,
im Rahmen unserer Prüfungen konnten wir nicht feststellen, dass im DOC Neumünster mittels der Infarottechnologie personenbezogene Daten von Kunden/Mitarbeitern erhoben werden. Anhaltspunkte für eine Verknüpfung der Daten mit anderen Informationen (z.B. EC-Kartendaten) bestehen nicht.”
“nach unseren Ermittlungen konnten wir (nur) eine aggregierte Speicherung feststellen. Eine Darstellung einzelner Personen im Gebäude erfolgt nicht – entsprechende Funktionen des Systems haben wir nicht entdeckt. Da ein Besucherzählsystem, nach unserem Ermittlungsstand aber kein Besuchertrackingsystem betrieben wird, haben wir keine sichtbaren Ankündigungen für die Besucher eingefordert.”

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