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Künftig 18jährige zu Bürgermeistern und Landräten in Schleswig-Holstein wählbar

Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Juristisches Landtag

Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags hat soeben einstimmig einem Gesetzentwurf zugestimmt, demzufolge in Schleswig-Holstein künftig 18jährige zu Bürgermeistern sowie Stadt- und Landräten gewählt werden können (bisheriges Mindestwahlalter: 27). Eine Höchstaltersgrenze gibt es künftig nicht mehr.
Als Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag begrüße ich die Entscheidung ausdrücklich. Wir alle wollen doch die Besten als Bürgermeister und Landräte, und nicht diejenigen im besten Alter. Gerade junge oder ältere Menschen zeigen sich in diesen Ämtern immer wieder sehr engagiert. Letztlich kann der mündige Wähler selbst am besten darüber entscheiden, ob ein Kandidat gut geeignet ist oder nicht. Starre Altersgrenzen machen keinen Sinn, weil die individuelle Entwicklung von Menschen zu unterschiedlich ist. Wir Piraten konnten uns nicht damit durchsetzen, die Mindestaltersgrenze insgesamt zu streichen, aber die Wählbarkeit ab 18 ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin.
Hintergrund:
Wir Piraten hatten einen Antrag eingebracht, der eine komplette Streichung der bisherigen Mindest- und Höchstaltersgrenzen für Bürgermeister und Landräte vorsah.
Wir sind überzeugt, dass im Einzelfall auch eine 17- oder 20-jährige Person für ein solches Amt geeignet sein kann, wenn die Gemeinde oder der Kreis hinter ihr steht. Die Wählbarkeit zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister, zur Landrätin oder zum Landrat soll künftig nicht mehr von starren Altersgrenzen abhängen, weil die individuelle Entwicklung von Menschen zu unterschiedlich ist.
Es sollte nach unserem Gesetzentwurf insbesondere kein förmliches Mindestwählbarkeitsalter mehr geben (bisher 27). Allerdings scheiden Geschäftsunfähige jeden Alters aus, weil sie keine wirksamen Erklärungen (auch nicht für die Gemeinde oder den Kreis) abgeben können. Nach § 104 BGB ist man unter sieben Jahren geschäftsunfähig.
Als hauptamtlicher Bürgermeister oder Landrat sollte nach unserem Vorschlag außerdem (altersunabhängig) ausscheiden, wer durch rechtliche Verpflichtung daran gehindert ist, eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von wenigstens 35 Stunden dem Amt zu widmen. Dies gilt insbesondere für Vollzeitschulpflichtige, die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nicht nebenher in Vollzeit arbeiten dürfen. Vollzeitschulpflichtig ist man normalerweise bis 15. Danach schließt sich meist noch ein Jahr Berufsschule an.
Ich denke, das ist eine gute Lösung, die nicht auf Altersgrenzen setzt, sondern altersunabhängig Personen ausschließt, die wegen Geschäftsunfähigkeit oder anderen Verpflichtungen das Amt nicht ausüben können. So wird konsequent jede Altersdiskriminierung verhindert. Leider ist die Zeit dafür noch nicht reif gewesen.

Kommentare

1 Kommentar
  • JLloyd

    Auch im Hinblick auf die Aufhebung einer starren Höchstaltersgrenze ist das Urteil begrüßenswert, denn diese schließt pauschal und sachgrundlos eine maßgebliche Gruppe von aktiver politischer Teilhabe aus, welche über ein erhebliches Zeitbudget verfügt.

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