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LKA-Skandal: Gedächtnislücken vorzulügen, ist verfassungswidrig!

Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Ein vorgesetzter LKA-Beamter räumte heute im Untersuchungsausschuss zur “Rocker-Affäre” ein, einem V-Mann-Führer zur Vortäuschung einer “Amnesie” geraten zu haben, um unbequeme Fragen meinerseits zum Skandal um die Unterdrückung entlastender Aussagen nicht beantworten zu müssen.

Dass damals Vertuschen von Missständen ein gängiges Mittel in der Polizei war, war mir bewusst – nicht aber, dass selbst ein Belügen von Abgeordneten in Betracht gezogen wurde. Volksvertreter sind auf wahrheitsgemäße Antworten angewiesen, um ihrer Kontrollaufgabe nachkommen zu können. Gedächtnislücken vorzulügen, ist verfassungswidrig. Wenn der Vorgang nicht längst verjährt wäre, müsste er Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.

Da meine Fragen damals ohnehin nicht beantwortet wurden, hat sich der “Ratschlag” des LKA-Beamten wohl nicht ausgewirkt. Er erschüttert das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit der Polizei aber weiter. Um dieses wieder herzustellen, braucht es die Einrichtung einer eigenständigen Stelle für strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeibeamte beim Justizministerium. Die bisher zuständigen Stellen der Polizei im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums haben sich immer wieder als zahnlos erwiesen.

Meine damalige Anfrage, um die es geht

Meine daraufhin veröffentlichte Pressemitteilung, mir der der LKA-Skandal aufgedeckt wurde

Siehe auch:

Foto: PolizeiBerlin (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Polizeischüler.jpg), „Polizeischüler“, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode

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