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Millionenschaden durch “Sondervermögen”: Piraten fordern Auflösung

Allgemein Anfragen Juristisches Landtag

Auf Anfrage der Piraten räumt die Landesregierung ein, dass das hochverschuldete Land Schleswig-Holstein hohe Guthaben ungenutzt auf Sonderkonten parkt (“Sondervermögen”) und dem Land dadurch bereits ein Schaden in Millionenhöhe entstanden ist. Nach den Regierungsangaben belaufen sich alleine fünf dieser “Sondervermögen” auf 182,9 Mio. Euro und haben das Land auf der Grundlage des durchschnittlichen Refinanzierungssatzes bis heute 8,8 Mio. Euro an zusätzlichen Schuldzinsen gekostet. Die Piraten fordern eine Auflösung der schuldenfinanzierten Guthaben. Der Piratenabgeordnete Patrick Breyer erklärt:
“Das Handeln der Finanzministerin ist ungefähr so sinnvoll wie wenn man einen Dispokredit aufnimmt um das Geld auf ein Sparbuch einzuzahlen. Das Land zahlt Millionenschuldzinsen für Kredite, die es aktuell gar nicht benötigt. Dieses Verbrennen von Millionenbeträgen muss ein Ende haben, denn dieses Geld fehlt uns für dringende Aufgaben wie Bildung und den Abbau des uns finanziell lähmenden Schuldenbergs. Mit Ausnahme der Pensionsrücklagen müssen die landesrechtlichen Sonderkonten schnellstmöglich aufgelöst und zur Schuldentilgung eingesetzt werden. Unsere Infrastruktur hat nichts von herumliegenden Millionenbeträgen. Erst bei konkret anstehenden Investitionen dürfen Schulden in der jeweils benötigten Höhe aufgenommen werden. Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat bereits entschieden, dass Sondervermögen regelmäßig gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen und verfassungswidrig sind. Dies darf auch Finanzministerin Heinold nicht länger ignorieren.”
Hintergrund: Die Piraten setzen sich als einzige Fraktion konsequent gegen die Bildung schuldenfinanzierter “Sondervermögen” ein. Unter rot-grün-blauer Regierung hat das Land Schleswig-Holstein bereits sechs neue Sondervermögen eingerichtet. Diese Praxis kritisiert auch der Landesrechnungshof.
Nachweise:
[1] Die Antwort der Landesregierung
[2] Urteil vom 15.03.2011 (Abs. 102 ff.)
[3] Bemerkungen des Landesrechnungshofs zur Haushaltslage

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