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Mitmachen: Anfrage zur Videoüberwachung und automatischen Ereigniserkennung in Tunneln geplant

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

nie-wieder-ueberwachungSowohl im geplanten Fehmarnbelttunnel als auch im geplanten westlichen Elbtunnel bei Glückstadt (A20) sollen unbescholtene Autofahrer permanent videoüberwacht werden. Ich möchte diese Pläne kritisch hinterfragen und habe eine parlamentarische Anfrage entworfen. Im Pad könnt ihr den Entwurf gerne kommentieren und ergänzen.

Kleine Anfrage (Entwurf)
Videoüberwachung und automatischen Ereigniserkennung in Tunneln

  1. In welchen deutschen Tunnelbauwerken kommt derzeit nach Kenntnis der Landesregierung
    a) eine Videoüberwachung der Verkehrsteilnehmer
    b) eine Videoüberwachung der Notausgänge
    c) eine automatische, videobasierte Ereigniserkennung
    zum Einsatz und welche Produkte welcher Hersteller werden eingesetzt?
  2. Welche Tunnelbauwerke sind nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten 10 Jahren ohne solche Systeme fertiggestellt und in Betrieb genommen worden?
  3. Ist es heute allgemein anerkannte Regel der Technik, dass Tunnelbauwerke mit solchen Systemen zu versehen sind?
  4. Gibt es unabhängige empirische Untersuchungen zu der Frage, ob
    a) eine Videoüberwachung der Verkehrsteilnehmer
    b) eine automatische, videobasierte Ereigniserkennung
    in Tunnelbauwerken im Vergleich zu anderen Verfahren (z.B. Temperaturmessung, Sichttrübungsmessung, Messung der CO2-Konzentration, Infrarotkameras, Induktionsschleifen) die Zeit bis zur Branderkennung oder den dadurch entstehenden Schaden in der Praxis messbar reduzieren? Wenn ja, um welche Untersuchungen handelt es sich und zu welchen Ergebnissen kommen diese?
  5. Welche prozentuale Erkennungswahrscheinlichkeit und welche Fehlerrate weisen übliche Verfahren zur automatischen, videobasierten Ereigniserkennung in Tunnelbauwerken auf, getrennt nach
    a) false negatives (nicht erkannt) und
    b) false positives (Fehlmeldungen)?
  6. Bezüglich der im geplanten A20-Elbtunnel beabsichtigten Videoüberwachung wird um folgende Angaben gebeten:
    a) Zahl und Abstände der Verkehrs-Überwachungskameras
    b) Zahl und Abstände der Notausgang-Überwachungskameras
    c) Steuer- und Zoombarkeit der Kameras
    d) Möglichkeit der Identifizierung einzelner Fahrzeuge, Kfz-Kennzeichen oder Personen anhand der Bilder
    e) ständige Aufzeichnung der Aufnahmen und Speicherdauer
  7. Mit welchen Kosten für diese Systeme ist zu rechnen (ungefähre Größenordnung oder Bandbreite)?
  8. Im bestehenden Elbtunnel kommen nach meiner Kenntnis weder Videoüberwachung noch automatisierte Ereigniserkennung zum Einsatz, ohne dass die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet wäre. Mit welcher Rechtfertigung sollen diese Grundrechtseingriffe dann im Fall der westlichen Elbquerung vorgenommen werden?
  9. Mit welcher Rechtfertigung sollen laut Sicherheitsdokumentation Notausgänge oder Querschläge videoüberwacht werden? Woraus soll sich eine Verpflichtung zu einer solchen Videoüberwachung ergeben?
  10. Hat das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der geplanten Videoüberwachung und Ereignisdetektion geprüft und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann soll das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum dazu angehört werden?
  11. Es wird gebeten, die vorstehenden Fragen zur westlichen Elbquerung auch für die vorgesehene Videoüberwachung der festen Fehmarnbeltquerung zu beantworten.
Der Entwurf der Anfrage kann gerne im Pad direkt bearbeitet, ergänzt und kommentiert werden.
Die Anfrage soll dann in einigen Wochen eingereicht werden. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden im Landtagsinformationssystem sichtbar sein.

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