Neue Sperrklausel: Durchwinken im EU-Parlament?

Gerhard Soyka. Fotorechte beim Abgebildeten.

Die italienische Fünf-Sterne-Bewegung will der von Union und SPD gewünschten EU-Wahlrechtsänderung zu einer Mehrheit verhelfen

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Am Mittwoch steht im Europaparlament die Genehmigung einer Wahlrechtsreform auf der Tagesordnung, die der Ministerrat unlängst verabschiedet hat. Sie enthält zwar weder die vorher debattierten transnationalen Listen (vgl. Europawahl: Verfassungsausschuss für länderübergreifende Listen) noch die EU-weiten Spitzenkandidaten (vgl. Niederländer Timmermanns soll Spitzenkandidat der Sozialdemokraten werden), die Logos der Fraktionen auf den Wahlzetteln oder das Wahlrecht für EU-Bürger in Drittstaaten - aber eine Änderung, die praktisch nur in Deutschland und Spanien Auswirkungen hat: Die Einführung einer Sperrklausel zwischen zwei und fünf Prozent für einwohnerstarke Länder.

Dem Informationsstand von Gerhard Soyka nach wird dieses neue Wahlrecht wohl vom Parlament genehmigt. Soyka ist Stellvertretender Bundesvorsitzender der Jungen Europäischen Föderalisten (JEF), die für einen europäischen Bundesstaat eintreten, und schrieb seine Masterarbeit als Prozessanalyse über die Wahlrechtsreform. Ihm zufolge ersetzt die faktische große Koalition aus der christdemokratischen EVP und der sozialdemokratischen S&D-Fraktion die ALDE-Liberalen, die dagegen stimmen wollen, durch die polnische Regierungspartei PiS von der konservativen EKR- und die Fünf-Sterne-Bewegung aus Nigel Farages EFDD-Fraktion. Bereits die Zustimmung einer dieser beiden Parteien würde für eine Mehrheit reichen.

Die anderen Parteien in der konservativen ERK- und der euroskeptischen EFDD-Fraktion werden eher dagegen stimmen, wenn man ihr Verhalten bei der letzten Abstimmung über die (damals allerdings noch umfangreichere) Wahlrechtsänderung als Anhaltspunkt nimmt. Da sie von zwei britischen Parteien, den Tories und der UKIP, dominiert werden, die durch den Brexit nicht mehr lange im Europaparlament vertreten sind, ist ihr Interesse an der Frage begrenzt. Dass die ebenfalls nicht national betroffenen Parteien PiS und die M5S dafür stimmen wollen, liegt Soyka zufolge an der Gelegenheit, gegenüber der deutschen Bundesregierung die "Übernahme von Verantwortung" zu demonstrieren.

CDU und Front National

Stimmen M5S und/oder PiS tatsächlich für die Wahlrechtsänderung, wird es keine Rolle mehr spielen, wenn neben den liberalen Parteien aus der ALDE-Fraktion auch Linke, Separatisten/Autonomisten/Regionalisten und Grüne dagegen stimmen. Die Linken und die EFA-Parteien machten das bei der letzten Abstimmung geschlossen, bei den Grünen gab es einige Enthaltungen. Auf Bundesebene befürwortete die Grünen-Fraktion in einem Entschließungsantrag ein Gesamtpaket mit Sperrklausel transnationalen Listen und Spitzenkandidaten. Zur Umsetzung 2019 gibt es dort noch keine abschließende Position.

Wie die Parteien der ENF-Fraktion abstimmen werden, der unter anderem der (unlängst in Rassemblement National umbenannte) französische Front National, die italienische Lega und die österreichische FPÖ angehören, ist noch offen. Möglicherweise wird das Votum hier - wie bei der EFDD und der EKR - nicht einheitlich sein. Diese Uneinheitlichkeit in der ENF und der EFDD zeigt sich aktuell auch in der Frage der neuen Urheberrechtslinie mit Uploadfilterpflicht und Leistungsschutzrecht:

Während die österreichische FPÖ und die deutsche AfD diese Richtlinie im Plenum aufhalten wollen, wurde dieses Vorhaben des deutschen CDU-Abgeordneten Axel Voss im Rechtsausschuss mit Hilfe zweier aktiver Front-National-Mitglieder aus der ENR- und eines ausgetretenen Front-National-Mitglieds aus der EFDD-Fraktion verabschiedet. Mit so einer Zusammenarbeit auf europäischer Ebene hat die CDU anscheinend keine Probleme (vgl. Kippen Upload-Filter und Leistungsschutzrecht im Plenum?).

Bereits für 2019 "zwingend europarechtlich vorgegeben"?

Stimmt das Europaparlament dem Beschluss am Mittwoch zu, müssen ihn die einzelnen Mitgliedsstaaten noch nach Artikel 2 ratifizieren. Danach könnte die Bundesregierung die neue Sperrklausel bereits zur Europawahl 2019 umsetzen, wenn sie sich nicht um die Demokratiestandardvorgabe der Venedig-Kommission des Europarats kümmert, dass man ein Wahlrecht nicht innerhalb eines Jahres vor einer Wahl ändern soll (vgl. Europawahl 2019 doch ohne Sperrklausel?).

Wie der bei dieser Wahl auf der ersten Listenplatz der Piratenpartei stehende ehemalige schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Patrick Breyer anmerkt, könnte es für die Bundesregierung aber noch ein weiteres Hindernis geben, die Sperrklausel bereits 2019 anzuwenden. Ihr neuer Artikel 3 schreibt nämlich nur vor, dass die Hürde bis zur übernächsten Europawahl 2024 umgesetzt wird. Und da das Bundesverfassungsgericht Sperrklauseln zur Europawahl, die nicht zwingend europarechtlich vorgegeben sind, bereits 2014 für verfassungswidrig erklärte, wäre es denkbar, dass es eine Einführung für die Wahl 2019 kippt.

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