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Parlamentarische Anfrage geplant: Umgang mit Missbrauchsvorwürfen gegen Lehrer

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Der Entwurf der folgenden Anfrage kann im Pad ergänzt und kommentiert werden:

Umgang mit Missbrauchsvorwürfen gegen Lehrer
Ein Lehrer aus Schleswig-Holstein ist nach Medienberichten in den USA festgenommen worden, weil er ein Lockangebot des FBI zum sexuellen Missbrauch von Kindern angenommen haben soll. Seine Wohnung in Deutschland soll wegen des Vorwurfs der Verabredung zum sexuellen Missbrauch von Kindern und des Verdachts auf Besitz kinderpornografischer Schriften durchsucht worden sein. Er soll die Vorwürfe bestreiten.
1. Trifft es zu, dass der Schulleiter die Vorwürfe unter namentlicher Nennung des Beschuldigten den Eltern sämtlicher Schülerinnen und Schüler in einem Elternbrief bekannt gegeben hat, und zwar im Einvernehmen mit dem Bildungsministerium?
2. Hält die Landesregierung diese Bekanntgabe für verhältnismäßig und rechtmäßig, zumal in einer Situation, in der noch nicht einmal ein Disziplinarverfahren eingeleitet war? Wenn ja, warum?
3. Ist vor Erteilung des Einvernehmens eine Stellungnahme des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums eingeholt worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
4. Wäre als milderes Mittel zur Vorsorge nicht eine vorläufige Dienstenthebung in Betracht gekommen? (bitte begründen)
5. Ist inzwischen ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden?
6. Nach Angaben des Landeskriminalamtes wäre das FBI-Lockangebot in Deutschland nicht zulässig gewesen. Sind die dadurch erlangten Beweismittel in Schleswig-Holstein justiziell
a) verwertbar
b) verwertet worden?
7. Haben die schleswig-holsteinische Justiz oder andere Landesbehörden unmittelbar oder mittelbar (z.B. über Bundesbehörden) personenbezogene Informationen oder Beweismittel über den Beschuldigten an die USA weiter gegeben?
8. Hält die Landesregierung allgemein die Übermittlung personenbezogener Daten an US-amerikanische Strafverfolgungsbehörden für zulässig? (bitte begründen)
9. Ist nach Auffassung der Landesregierung in den USA ein “angemessenes Datenschutzniveau” gewährleistet (vgl. § 61a IRG), obwohl dort keinerlei gesetzlicher Datenschutz für ausländische Staatsbürger existiert? (bitte begründen)
10. Ist die Auffassung der Landesregierung zu Frage 9 mit dem Unabhängigen Landesdatenschutzzentrum abgestimmt oder beabsichtigt die Landesregierung, dies zu tun? (bitte begründen)

Weitere Informationen zum Fall:

Die Antwort wird in einigen Wochen im Informationssystem abrufbar sein.

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