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Parlamentarische Anfrage zu Kostenexplosionen bei Großprojekten geplant

Anfragen Landtag

Die Kosten für öffentliche Großprojekte übersteigen immer wieder den geplanten Kostenrahmen. Der Hamburger Senat hat auf Anregung des Hamburger Rechnungshofs nun Maßnahmen zur Gewährleistung kostenstabilen Bauens vorgestellt (Drucksache 20/6208). Ich möchte die Landesregierung fragen, wie sie zu einer Übernahme der Vorschläge in Schleswig-Holstein steht und warum. Hier der Entwurf einer entsprechenden Anfrage:

Kostenstabiles und transparentes Bauen
Die Kosten für öffentliche Großprojekte übersteigen immer wieder den geplanten Kostenrahmen. Der Hamburger Senat hat auf Anregung des Hamburger Rechnungshofs nun Maßnahmen zur Gewährleistung kostenstabilen Bauens vorgestellt (Drucksache 20/6208).
Wie steht die Landesregierung zu einer Übernahme der folgenden Vorschläge in Schleswig-Holstein und wie begründet sie ihre Position dazu:
1. Einführung eines einheitlichen Rollenmodells mit Bedarfsträgern und betrieblich organisierten Realisierungsträgern, um die Projektorganisation zu standardisieren und den Beteiligten eindeutige Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zuzuweisen.
2. Alle Kostenunterlagen ab 1 Mio. Euro, für den Landschaftsbau ab 500.000 Euro, werden durch technische Aufsichtsinstanzen u.a. auf die Themen Wirtschaftlichkeit, Baustandards, Kostenrisiken und -genauigkeit geprüft.
3. Öffentliche Gebäude werden schrittweise in ein modifiziertes Mieter-Vermieter-Modell überführt, um über Mietzahlungen eine verbesserte Ressourcensteuerung und eine Optimierung der Gebäudewirtschaft über den Lebenszyklus zu erreichen.
4. In der Senatskanzlei wird ein zentrales Baumonitoring eingeführt, das die Kosten- und Terminentwicklung von großen Bauprojekten ab 10 Mio. Euro und von geeigneten Bauprogrammen überwacht.
5. Ab 6 Mio. Euro Auftragsvolumen im Hochbau, im Tief- und Landschaftsbau hat stets eine Einzelveranschlagung von Projekten zu erfolgen.
6. Bei einzelveranschlagten Baumaßnahmen ist der technischen Aufsicht eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und eine Erklärung zur Genehmigung vorzulegen, mit der die Wirtschaftlichkeit der gewählten Maßnahme nachvollziehbar belegt wird (Vorschlag Rechnungshof).
7. Kostengenauigkeit und Kostenrisiken werden in Kostenunterlagen für politische Entscheidungsträger genauer als bisher dargestellt und erläutert. Jede Kostenunterlage enthält Angaben zu:
a) Planungsphase,
b) quantitative Einschätzung der Genauigkeit der Kostenermittlung,
c) Art, Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit der vorhersehbaren Kostenrisiken,
d) bereits ergriffene und im weiteren Projektverlauf noch durchzuführende Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Kostenrisiken.
8. Die Kosten von Baumaßnahmen in Kostenunterlagen für politische Entscheidungsträger werden untergliedert in
a) Basiskosten,
b) Ansatz für Kostenvarianz als prozentualer Zuschlag auf die Basiskosten,
c) Ansatz für Preissteigerungen,
d) vorhersehbare besondere Kostenrisiken nach ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit,
e) Planungs-, Einrichtungs- und Grunderwerbskosten zur Projektvorbereitung.
9. In der Öffentlichkeit wird zu jeder Kostenaussage die Genauigkeit der Angabe mitgeteilt. Zu jedem Zeitpunkt wird öffentlich dargestellt, welcher Aufwand bereits getätigt wurde und welche nicht mehr rückholbaren Kosten mit dem Beschluss über die nächste Phase ausgelöst werden.

Der Entwurf kann hier bearbeitet, ergänzt und kommentiert werden. Die Antwort wird hier veröffentlicht werden.

Kommentare

1 Kommentar
  • Peter von Rüsten

    Moin Patrick ,
    wäre mir noch zu brav .
    Was ist mit den Baumängeln ?
    Regress bei nicht Termineinhaltung ?
    Bei Korruption ..wie sind die Folgen ?
    Gruß Peter 🙂

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