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Polizeiliche Kriminalstatistik geschönt? Anfrage geplant

Anfragen Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Es ist lange bekannt, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik als reine Arbeitsstatistik keine Rückschlüsse auf die Kriminalitätswirklichkeit zulässt. Verzeichnet sie einen Anstieg, kann die Zahl der Straftaten tatsächlich zurückgegangen sein und umgekehrt.
Wird zusätzlich aber politisch motiviert in die Führung der Statistik eingegriffen, werden die Zahlen selbst untereinander (z.B. im Ländervergleich) nicht mehr vergleichbar. Genau dieser Vorwurf wird in Brandenburg intensiv diskutiert. Hier sollen nach einer Dienstanweisung mehrere gleichartige Straftaten, die in einer bestimmten Gegend während einer Nacht oder eines Tages passieren, als nur ein Fall gezählt werden.
Da die einschlägigen Richtlinien, Erlasse und Dienstanweisungen bisher nicht öffentlich zugänglich sind, will ich bei der Landesregierung nachfragen und habe eine Anfrage entworfen:

Ausgestaltung der Polizeilichen Kriminalstatistik
1. Welche für Schleswig-Holstein gültigen Richtlinien, Erlasse, Dienstanweisungen usw. über die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik gibt es (bitte für die letzten fünf Jahre aufstellen nach Datum, Urheber und Bezeichnung)? Es wird um Beifügung im Wortlaut gebeten, auch der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik.
2. Werden in Schleswig-Holstein mehrere gleichartige Straftaten, die in einer bestimmten Gegend während einer Nacht oder eines Tages passieren, als nur ein Fall gezählt? Wenn ja, seit wann ist dies so bestimmt worden?

Habt ihr Anregungen oder Ergänzungen zu den Fragen? Dann tragt sie am besten direkt im entsprechenden Pad ein.
Die Anfrage soll in den nächsten Wochen eingereicht werden. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden in im Informationssystem sichtbar sein.

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