Reaktionen auf Urteil zu Bestandsdatenauskunft: Beratungsresistenter Gesetzgeber

Der gerichtliche Erfolg gegen die Bestandsdatenauskunft ist allenfalls ein Etappensieg. Kritiker begrüßen das Urteil, sehen den Regierungskurs jedoch mit Sorge.

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Reaktionen auf Urteil zu Bestandsdatenauskunft: Beratungsresistenter Gesetzgeber

(Bild: BABAROGA/Shutterstock.com)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Monika Ermert
Inhaltsverzeichnis

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit zahlreicher Normen der Beauskunftung von Strafverfolgern und Nachrichtendiensten mit „ohnehin-da-Daten“ von Internet- und Telefonnutzern wurde von vielen Aktivisten und einem Teil des Parlaments begrüßt. Zugleich sind viele Kritiker ratlos bis zynisch ob des Regierungskurses in Richtung mehr Überwachung bei ständig erhöhtem Taktschlag in der Gesetzgebung.

Im Bundesjustizministerium (BMJV) gibt man sich gar nicht unzufrieden mit dem Urteil. Ein Sprecher des Ministeriums teilte auf Anfrage von heise online mit: „Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen an die Bestandsdatenauskunft weiter konkretisiert und die Rechte der Betroffenen gestärkt“, so der Sprecher.

Man werde nun sorgfältig auswerten und „die beanstandeten Regelungen müssen innerhalb der vorgegebenen Frist korrigiert werden“. Dabei besteht man darauf, dass insbesondere „eine Reihe von Regelungen aus dem Bereich der Sicherheitsbehörden betroffen sind, die in der Zuständigkeit verschiedener Ressorts liegen“. Regelungen aus dem Bereich des Strafverfahrensrechts, für das das BMJV zuständig ist, „sind nicht für verfassungswidrig erklärt worden.“ Das Justizministerium habe die entsprechenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 in § 100j StPO umgesetzt und sei „clean“.

Immerhin räumt der Sprecher auf Nachfrage noch ein, dass man mit Blick auf die erweiterten Bestandsauskunftsregeln im Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität eventuell noch nacharbeiten muss. „Die Auswertung des Urteils umfasst auch die Frage, ob und in welchem Umfang sich daraus Folgen für Vorhaben ergeben, die selbst nicht Gegenstand der Entscheidung waren, wie etwa das von Ihnen genannte Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Diese Frage werden wir mit den jeweils zuständigen Fachressorts erörtern“, erklärte der Sprecher.

Beim Innenministerium, das als Dienstherr der verschiedenen „Kunden“ der Bestandsdatenauskunft nach Ansicht des Justizressorts mehr zu tun hat, wird der Beschluss erst einmal „fachlich ausgewertet“. Der Sprecher des Innenministers teilte weiter mit, man werde prüfen, welche Anpassungen der geltenden Normen für eine verfassungskonforme Ausgestaltung erforderlich sind.

Bis Ende 2021 hat man dafür Zeit, bis dahin gilt eine – allerdings von den Verfassungsrichtern unter bestimmten Bedingungen gestellte – Übergangsregelung. Noch anderthalb Jahre herrscht also fast 'business as usual'.

„Ständig macht die Bundesregierung neue Überwachungsgesetze, stets gibt's Klagen dagegen, da Verhältnismäßigkeit und Überwachungsgesamtrechnung ignoriert werden. Dass Verfahren über 7 Jahre brauchen, in denen ein verfassungswidriges Gesetz angewendet wird, ist skandalös“, twitterte die Linken-Abgeordnete Anke Domscheit-Berg direkt nach der Entscheidung.

Domscheit-Berg gehört zu den knapp 6000 Bürgern, die sich der Klage 2013 angeschlossen hatten und gemeinsam mit den beiden Piratenabgeordneten Dr. Patrick Breyer und Katharina Nocun Karlsruhe anriefen. „Man braucht einen langen Atem beim Kampf gegen den Überwachungsstaat, aber trotz Erfolgen bleibt es ein Hinterherhecheln, weil ständig neue Überwachungsgesetze kommen“, so Domscheit-Berg.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, nannte den Beschluss der Karlsruher Richter „eine weitere dramatische Niederlage für die Bundesregierung, denn es wurde erneut bestätigt, dass die derzeitigen staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr die Rechte der Inhaberinnen und Inhaber verletzen.“

Doch auch von Notz verwies darauf, dass das Urteil alles andere als ein Einzelfall ist. Vielmehr sei es „nur ein weiteres Glied in der Kette von gerichtlichen Niederlagen für die Bundesregierung.“ Die Regierung habe nichts gelernt aus dem ersten Urteil gegen die Bestandsdatenauskunft 2012 und ignoriere Warnhinweise von Sachverständigen und Fachleuten konsequent. Von Notz nannte es „besonders beschämend“, dass es immer wieder Aktivistinnen und Aktivisten aus der Zivilgesellschaft sind, die die Einhaltung der Grundrechte vor dem Verfassungsgericht erstreiten müssen – oftmals ehrenamtlich und in ihrer Freizeit“.

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Auch einer der ungehörten Experten meldete sich in Gestalt des stellvertretenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu Wort. Jürgen H. Müller sieht die Linie seiner Behörde mit der heutigen Entscheidung der Verfassungsrichter zur Bestandsdatenauskunft bestätigt und bekräftigte den ungehörten Standpunkt der Datenschützer: „Nicht jede Ordnungswidrigkeit darf umgehend zu einer Abfrage bei den Telekommunikationsanbietern führen. Der BfDI hat seit Jahren auf die Unverhältnismäßigkeit dieser Regelung hingewiesen.“ Gerade bei der Auskunft anhand von IP-Adressen habe der BfDI immer wieder darauf hingewiesen, dass die Norm viel zu weit gefasst sei. Dies hat das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt und der anlasslosen Bestandsdatenauskunft eine Absage erteilt.

Fast schon beschwörend klingt Müllers Plädoyer: „Der Gesetzgeber muss nun bei der Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung stärker berücksichtigen."

Beschwerdeführer Patrick Breyer sieht sich gemeinsam mit den 6000 Aktivisten darin bestätigt, dass Regierung und Parlament ihre Hausaufgaben 2012 nicht gemacht haben und etwa bei der Eingriffsschwelle für IP-Adressen nachgefordert haben. Zugleich bedeutet das Urteil für Breyer aber auch eine Niederlage insoweit, als er eigentlich, wie er sagt, „für das Recht auf anonyme Telekommunikation streiten will.“

In der immer stärker digitalisierten Gesellschaft hofft er noch immer, dass sich die Grundüberzeugung durchsetzt, dass nur die Möglichkeit zu anonymer Kommunikation – bei allen Risiken – eine sichere Gesellschaft sein kann. Der Jurist und Abgeordnete im Europaparlament fürchtet, dass die Grenzziehungen zwischen Bestands-, Verkehrs- und Kommunikationsdaten im Netz stark verwischt. Der Glaube, dass ein starker Staat für Sicherheit sorge, werde überdies gerade durch die aktuellen Skandale um die NSU 2.0-Mails erschüttert.

Er selbst, so Breyer, nutzt die gegebenen Möglichkeiten zu anonymer Kommunikation über nicht-personalisierte SIM-Karten und Anonymisierungsdienste wie Tor. Auf solche Mittel verwies in einer Reaktion auf die Verfassungsgerichtsentscheidung jüngst auch die Organisation Digital Courage. Breyer unterstreicht, dass er solche anonymen Kanäle schon denen schuldig sei, die sich im Rahmen seiner Abgeordnetentätigkeit im Europaparlament mit brisanten Informationen an ihn wendeten. „Die riskieren dafür manchmal ihren Job“, so Breyer.

(tiw)