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Schleswig-Holstein: Länger feiern am Gründonnerstag, tote Hose am Karfreitag

Freiheit, Demokratie und Transparenz Gesetzentwürfe Landtag

Infoblatt-TanzverbotAm morgigen Gründonnerstag dürfen Diskotheken und Clubs im Norden erstmals bis 2 Uhr früh ihre Pforten geöffnet lassen, statt wie bisher nur bis 24 Uhr. Dafür ist am Karfreitag bis 2 Uhr des Folgetags geschlossen, lediglich private Partys sind erlaubt. Für die Osterfeiertage gibt es keine Einschränkungen. Dies steht so im Feiertagsgesetz des Landes, das auf Initiative der PIRATEN Anfang des Jahres liberalisiert wurde.
Der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer von der Piratenfraktion kommentiert: “Von den Verbrechen religiöser Fanatiker in Brüssel sollten wir uns unsere Kultur und unsere Lebensfreude nicht kaputt machen lassen. Das neue Feiertagsgesetz erlaubt uns Schleswig-Holsteinern 12 Stunden länger Kultur, Unterhaltung und Entspannung im Jahr. Kinos, Theater, Opern, Kabarett, Literaturlesungen, Poetry Slams und Musikkonzerte dürfen an Gründonnerstag, Volkstrauertag und Totensonntag bis in die Nacht stattfinden.
Leider haben SPD, Grüne und CDU unsere Forderung abgelehnt, auch den Karfreitagabend freizugeben – dafür brauchen wir noch viel mehr Unterstützung und Druck aus der Kulturszene! Ich kann nicht verstehen, warum Partygänger am Karfreitag nach Dänemark, Bremen oder Berlin jetten müssen. Wir PIRATEN lehnen Tanzverbote in geschlossenen Räumen generell ab und kämpfen für ihre Abschaffung.
Ich wünsche allen besinnliche oder fröhliche Feiertage.”
Nähere Informationen zum neuen Feiertagsgesetz

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