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Telekommunikationsunternehmen: Illegale Vorratsdatenspeicherung? | Golem [extern]

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Bis zu einem halben Jahr speichern manche Internet- und Telefonanbieter Metadaten auf Vorrat. Das ergibt eine Erhebung der Bundesnetzagentur. Der AK Vorrat hat Anzeige erstattet.

3. Januar 2019, 7:00 Uhr,
Moritz Tremmel

Die Vorratsspeicherung wurde im Juni 2017 ausgesetzt, dennoch speichern etliche Telekommunikationsanbieter weiter Vorratsdaten. Patrick Breyer, Pirat und Mitglied des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, erhielt interne Dokumente der Bundesnetzagentur, die einen Speicherzeitraum von bis zu sechs Monaten belegen. Breyer erstattete am 2. Januar Anzeige.

Bereits Anfang 2018 befragte die Bundesnetzagentur 14 Telekommunikationsunternehmen zur “Verkehrsdatenspeicherung aus betrieblichen Gründen.” Eine Teilnahme an der Umfrage war freiwillig. Sechs Unternehmen, die nach Angaben der Bundesnetzagentur “mehr als 90 % des Marktes” abdecken, machten Angaben zu ihrem Umgang mit Metadaten. Die einzelnen Unternehmen werden von der Bundesnetzagentur nicht genannt, auch die Zahlen werden nicht unternehmensspezifisch aufgeführt. “Ebenso wie die gesamte Öffentlichkeit habe ich einen Anspruch zu wissen, welcher TK-Anbieter meine Daten wie lange und zu welchen Zwecken verarbeitet”, entgegnet Breyer, der das Dokument durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten hat.

Bis zu einem halben Jahr auf Vorrat

Das Dokument führt die Speicherzeiträume nach verschiedenen Metadatenarten auf. Rufnummern und andere Kennungen werden demnach zu Abrechnungszwecken zwischen 90 und 180 Tagen aufbewahrt. Selbst für unbeantwortete oder erfolglose Anrufe werden die Metadaten bis zu sechs Monate lang gespeichert. Die Funkzelle, also der jeweilige Aufenthaltsort, wird bis zu einer Woche erfasst. Die IMEI, eine eindeutige Kennung des jeweiligen Mobilfunkgerätes, wird bis zu vier Monate lang gespeichert, die IP-Adresse der Internetzugänge bis zu drei Monate.

Die Speicherdauer kommt den vorgesehenen Zeiträumen der 2015 wieder beschlossenen und im April 2018 ausgesetzten Vorratsspeicherung erheblich nahe oder geht zum Teil sogar über sie hinaus. Die gesetzliche Vorratsdatenspeicherung sah eine Speicherdauer von vier Wochen für Standortdaten sowie zehn Wochen für die Kommunikationsdaten vor.

Illegale Vorratsdatenspeicherung?

Die Speicherzeiträume sind laut einer Mitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung “selbst nach dem Maßstab des industriefreundlichen Leitfadens der Bundesnetzagentur klar illegal und ordnungswidrig.” Aus diesem Grund habe man Anzeige erstattet sowie die Bundesnetzagentur und die Bundesdatenschutzbeauftragte zum Einschreiten aufgefordert.

Der Leitfaden der Bundesnetzagentur gestatte die Speicherung der IMEI nicht, zumal sie nicht abrechnungsrelevant sei, heißt es in der Anzeige. Die Speicherung der IP-Adresse sei maximal sieben Tage zulässig, nicht jedoch bis zu drei Monate. Eine Rechtsgrundlage für die Speicherung nicht zustandegekommener Verbindungen sei ebenfalls nicht gegeben.

Der Arbeitskreis befürchtet, dass die Standortdaten von Behörden für massenhafte Funkzellenabfragen, beispielsweise bei Demonstrationen, genutzt werden könnten. Den nicht genannten Telekommunikationsunternehmen droht ein Bußgeld.

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  • Patrick Breyer

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