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Volksinitiative: Landtag entscheidet über Fracking-Verbot in Schleswig-Holstein

Juristisches Piratenpartei Wirtschaft und Verkehr

Am heutigen Mittwoch entscheidet der Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtags über die Zulassung der Volksinitiative Zehntausender von Bürgern zum Schutz des Wassers vor Fracking und Erdölförderung.[1] Doch die Parlamentsjuristen schießen quer.

Bei 28.970 gültigen Unterschriften hat das Innenministerium zu zählen aufgehört.[2] Zehntausende Schleswig-Holsteiner unterstützen die Volksinitiative u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und der Piratenpartei. Die Volksinitiative will Fracking in Schleswig-Holstein verbieten, Bergbau-Unternehmen für Schäden haftbar machen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von “Geschäftsgeheimnissen” ein Ende setzen.

Doch nachdem der Bundestag das “konventionelle” Fracking 2016 zugelassen hat, halten die Landtagsjuristen ein Fracking-Verbot auf Landesebene für verfassungswidrig.[3] Der Landtag muss nun entscheiden, ob er dem folgt, ob er die Initiative trotz der ungeklärten Rechtslage zulässt oder ob er sie teilweise bezüglich der unumstrittenen Vorschläge zulässt (Haftung der Konzerne für Schäden und Offenlegung ihrer Bohrpläne).

“Zum Schutz unseres Wassers brauchen wir den Mut, als bundesweit erstes Bundesland aus dem hochriskanten und klimaschädlichen Fracking auszusteigen”, fordert die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei), selbst Jurist. “Kein Gerichtsurteil verbietet uns das. Sollen die Konzerne doch klagen, wenn sie sich den Zorn der Menschen einhandeln wollen, die ihre Heimat und ihre Lebensgrundlagen schützen möchten.”

Die Volksinitiative hat dem Landtag gegenüber angekündigt, notfalls vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen, sollte die Initiative ganz oder teilweise nicht zugelassen werden.[4] Die Landtagsfraktionen haben sich bisher nicht positioniert. Nur auf Bundesebene fordern die Grünen ein “ausnahmsloses” Fracking-Verbot und sprechen sich gegen eine Förderung des geplanten LNG-Terminals zum Import von Fracking-Gas aus.[5]

Hintergrund:

Sowohl der Landtag der letzten Wahlperiode als auch der Koalitionsvertrag der jetzigen Landesregierung haben sich eindeutig gegen Fracking in Schleswig-Holstein ausgesprochen. Bisher fehlt es jedoch an konkreten Maßnahmen, um Fracking in allen Gesteinsschichten rechtssicher auszuschließen.

Das mit dem Landesentwicklungsplan bereits angestrebte landesweite Fracking-Verbot ist nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags nicht rechtssicher und deshalb nicht ausreichend (Umdruck 18/4945). Deshalb sehen wir die Volksinitiative zum Schutz des Wassers als derzeit einzige Option für ein landesweites Fracking-Verbot an.

Die Gesetzgebungskompetenz des Landes ergibt sich aus Artikel 72 Absatz 3 Nummer 5 des Grundgesetzes. Das Verbot des Aufbrechens von Gestein bezieht sich nicht auf bestimmte Stoffe oder Anlagen, sondern ist als verhaltensbezogene Regelung einzuordnen (Umdruck 19/1386).

Zu § 88a Landesverwaltungsgesetz: Bisher werden die Pläne von Erdölkonzernen vielfach der Öffentlichkeit vorenthalten, um „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ der Unternehmen zu schützen. Die Gesetzesänderung schafft die eindeutige Grundlage dafür, dass Bürger und Behörden in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse erhalten und veröffentlichen können.

Nachweise:
[1] Tagesordnung des Innen- und Rechtsausschusses
[2] Ergebnis der Unterschriftenzählung
[3] Gutachten der Landtagsjuristen
[4] Stellungnahme der Volksinitiative
[5] Antrag der Grünen im Bundestag

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