Change language: Deutsch
Teilen:

Wahlrechtsausschluss: Pirat zieht vor das Bundesverfassungsgericht

Freiheit, Demokratie und Transparenz Piratenpartei

Der Bundestag hält daran fest, dass 16- und 17-jährige in Deutschland zur Europawahl nicht wahlberechtigt sein sollen. Dies hat der Bundestag 30 jugendlichen Beschwerdeführer/innen mitgeteilt und ihren Wahleinspruch abgewiesen, darunter den Einspruch des am Tag der Europawahl 17-jährigen Lukas Küffner (Piratenpartei) aus Nürnberg.

Zur Begründung schreibt der Bundestag, es könne offen bleiben, ob die erforderliche Reife bei „einzelnen Personen“ unter 18 vorliege. Generell bestehe bei Jugendlichen dieses Alters eine „höhere Gefahr, den notwendigen Grad von Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit noch nicht erreicht zu haben“. Zur Wahl dürfe eine Person nur zugelassen werden, wenn sie „entscheidungsfähig und zur freien Bildung ihres eigenen Wählerwillens fähig“ sei.

Lukas Küfner, inzwischen volljährig, will gegen diese Entscheidung nun gemeinsam mit anderen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

„Es heißt immer, Jugendliche würden sich nicht für Politik interessieren. Das stimmt jedoch nicht. Immer mehr Jugendliche gehen auf die Straße, um für ihre Zukunft zu demonstrieren, weil diese Zukunft bedroht ist. Warum sollten wir die Entscheidungen einer alternden Wählerschaft überlassen, die wenig bis gar nicht betroffen ist? Junge Menschen sollten über ihre Zukunft mitbestimmen dürfen!“

Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kritisiert die Entscheidung des Bundestags als „arrogant und bevormundend“.

„Dass junge Menschen Politik lieber den Experten überlassen sollten, ist Lindner’sche FDP-Logik. Diese Überheblichkeit hat mit der heutigen Lebenswirklichkeit und dem vielfältigen politischen Engagement junger Menschen nichts zu tun.“

In den EU-Ländern Österreich und Malta dürfen bereits 16-jährige an der Europawahl teilnehmen. Auch das Europaparlament hat sich für ein Wahlrecht ab 16 ausgesprochen.

Kommentare

1 Kommentar

Schreibe einen Kommentar zu Patrick Breyer Antworten abbrechen

Alle Angaben sind freiwillig. Die Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.