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Rechtswidrige Surfprotokollierung der Landesregierung muss ein Ende finden!

Allgemein

Auf meine Anfrage hat die Landesregierung eingeräumt, das Surfverhalten der Bürger auf Internetportalen der Landesbehörden aufzuzeichnen und drei Tage lang zu speichern. Entgegen ihrer ursprünglichen Darstellung werden diese Surfprotokolle keineswegs “ausschließlich zum Zweck der statistischen Auswertung” genutzt: Vielmehr sind in einer unbekannten Zahl von Fällen Personen, die über die “Onlinewache” anonym Anzeige erstatten wollten, mithilfe dieser Protokolle polizeilich identifiziert worden.
Die Surfprotokollierung der Landesregierung ist nicht nur rechtswidrig, wie das Amtsgericht Berlin in einem vergleichbaren Fall auf meinen Antrag hin festgestellt hat (Az. 5 C 314/06). Sie kann auch dazu führen, dass Bürger in Not aus Furcht vor Nachteilen darauf verzichten, sich auf Internetangeboten der Landesregierung beispielsweise über Krankheiten, psychische Störungen oder Sucht zu informieren. Wenn sich Menschen in Ausnahmesituationen nicht mehr anonym informieren können, kann dies ihre Gesundheit und die ihrer Mitmenschen gefährden.
Ebenso falsch ist es, dass die “Onlinewache” keine anonymen Anzeigen entgegen nimmt. Anonyme Hinweise können Leben retten! Wenn anonyme Hinweise auf Straftaten oder Gefahren (z.B. auf einen geplanten Anschlag) nicht mehr möglich sind, unterbleiben solche Warnungen möglicherweise ganz. Nicht umsonst sehen die Richtlinien für das Strafverfahren anonyme Anzeigen ausdrücklich vor.
Ich fordere die Landesregierung auf, die anlasslose Protokollierung jedes Klicks der Nutzer ihrer Internetportale unverzüglich einzustellen. Das es technisch auch ohne diese Vorratsdatenspeicherung geht, zeigt beispielsweise die Internetpräsenz des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums.

Kommentare

1 Kommentar
  • Anonym

    Sehr gute Arbeit Herr Breyer.
    Aber können Sie keine rechtlichen Schritte dagegen einleiten (Eingabe beim ULD oder Klage)?

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