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Europäischer Raum für Gesundheitsdaten

Am 4. Mai 2022 hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf zur Schaffung eines “Europäischen Raums für Gesundheitsdaten” (EHDS) vorgelegt. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Gesundheitsdaten von Patienten europaweit zu vernetzen. So sollen beispielsweise Krankengeschichten, Testergebnisse oder Rezepte von Patient:innen mit Krankenhäusern und Ärzten, die Patient:innen behandeln, in der gesamten EU geteilt werden, sofern der/die Patient/in den Zugang nicht einschränkt. Auch Industrie, Forschung und Behörden sollen Zugang zu personenbezogenen Gesundheitsdaten erhalten, bei denen lediglich der Name entfernt wurde (“pseudonomisiert”).

“Informationen, die Aufschluss über meine körperliche und geistige Gesundheit geben, sind äußerst sensibel. Wenn ich mich nicht darauf verlassen kann, dass diese Informationen von meinen behandelnden Ärzten vertraulich behandelt werden, werde ich mich vielleicht nicht mehr behandeln lassen. Das gefährdet kranke Menschen und ihre Familien.”

– Dr. Patrick Breyer, MdEP

Meine wichtigsten Ziele:

Der vorgeschlagene EU-weite Austausch von Gesundheitsdaten muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Nur der behandelnde Arzt sollte Zugang zu den selbst gespeicherten Gesundheitsdaten haben, wenn der Patient nicht in Zugriff durch einen anderen Arzt frei einwilligt. Dazu gehört auch die Tatsache, dass eine Person überhaupt von einem bestimmten Arzt behandelt wird. Es gibt gute Gründe, z. B. eine zweite Meinung einzuholen, ohne dass die beteiligten Ärzte von einander wissen.
  • Ohne die freie Zustimmung des Patienten dürfen Behandlungsinformationen nur lokal beim Arzt seines Vertrauens gespeichert werden und nicht automatisch in zentralen Datenbanken, wo der Patient die Kontrolle darüber verliert. Sonst besteht die Gefahr, dass bei einem Verlust der zentral gespeicherten Daten plötzlich die Daten der gesamten Bevölkerung verloren sind.
  • Wenn es überhaupt einen Zugriff durch die Industrie, die Forschung oder gar die Politik geben soll, dann nur auf anonymisierte und aggregierte Daten. Es reicht nicht aus, einfach die Namen der Patienten zu entfernen. Denn Behandlungsverläufe sind so eindeutig, dass sie leicht wieder der jeweiligen Person zugeordnet werden können.

Zeitplan

  • 6. Dezember: Erstes Treffen der Schattenbeauftragten
  • 11. Januar 2023: Sitzung der Schattenbeauftragten
  • Frist für die Übermittlung des Berichtsentwurfs (der ENVI- und LIBE-Berichterstatter) an die Übersetzung: 3. Februar 2023
  • ENVI/LIBE: Vorstellung des Berichtsentwurfs in Ausschüssen: 1. März 2023
  • Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen: 23. März 2023
  • 9. Mai 2023: Berichterstattertreffen
  • 24. Mai 2023: Berichterstattertreffen
  • 31. Mai 2023: Berichterstattertreffen
  • 13. Juni 2023: Berichterstattertreffen
  • 27. Juni 2023: Berichterstattertreffen
  • Abstimmung im ENVI/LIBE: 6. Juli 202
  • Abstimmung im Plenum: September 2023

Die Parlamentsakteure

LIBE (Co-Verhandlungsführer)

Berichterstatter: Annalisa Tardino (ID)
Schattenberichterstatter: ZARZALEJOS Javier (EVP), Petar VITANOV (S&D), Lucia ĎURIŠ NICHOLSONOVÁ (Renew), Patrick BREYER (Greens/EFA), Beata KEMPA (ECR), Konstantinos ARVANITIS (GUE/NGL)

ENVI (Co-Verhandlungsführer)

Berichterstatter: Tomislav SOKOL (EVP)

BUDG (Meinung)

Berichterstatter: tbc

IMCO (Meinung)

Berichterstatter: Andrey KOVATCHEV (EVP)

ITRE (Meinung)

Berichterstatter: Cristian-Silviu BUŞOI (EVP)

Dokumente

Legislative Observatory

Gesetzesentwurf

LIBE/ENVI-Berichtsentwurf

Auszug aus den Ergebnissen der Meinungsumfrage von Ipsos im Auftrag der Fraktion Grüne/Europäische Freie Allianz im Europäischen Parlament (vollständige Veröffentlichung folgt)

Unsere Änderungsanträge

Kritik am geplanten EU-Gesundheitsdatenraum (EHDS): BDP-Psychologinnen und -Psychologen sehen Nachbesserungsbedarf (Pressemittelung)