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Strafrechtliche Vorwürfe gegen Polizeiangehörige – Anfrage geplant

Anfragen Landtag

Zu den seit 2009 gegen Polizeiangehörige erhobenen Vorwürfen von Gewaltstraftaten (z.B. Körperverletzung, Nötigung, Drohung) – unabhängig von der Einordnung als Amtsdelikt oder nicht – wird um Mitteilung folgender Angaben gebeten (bitte nach Jahr und Deliktsart gesondert auflisten):
a) Zahl der eingegangenen Strafanzeigen
b) Zahl der eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und der darin Beschuldigten
c) Zahl der polizeilich aufgeklärten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
d) Zahl der öffentlichen Anklagen und ihnen zugrunde liegende Sachverhalte
e) Zahl und Ausgang abgeschlossener Strafverfahren nach Einstellung ohne Auflage, Einstellung gegen Auflage, Verurteilung oder Freispruch; bei Einstellung gegen Auflage unter Nennung des Sachverhalts und der Auflage; bei Verurteilung unter Nennung des Sachverhalts und des Strafmaßes
f) Zahl der eingeleiteten Disziplinarverfahren
g) Zahl und Ausgang der abgeschlossenen Disziplinarverfahren, bei verhängten Disziplinarmaßnahmen unter Nennung der Maßnahme und des zugrunde liegenden Sachverhalts
h) Zahl der zivilrechtlichen Klagen
i) Zahl und Ausgang der abgeschlossenen Zivilverfahren, im Fall der Verurteilung unter Nennung des zugrunde liegenden Sachverhalts
Soweit die erfragten Angaben bezogen auf Polizeiangehörige nicht vorliegen, wird gebeten, sie bezogen auf sämtliche Gewaltdelikte im Amt (z.B. Körperverletzung, Nötigung, Drohung) zu machen.
In wie vielen Verfahren ist die Kennzeichnung von Polizeibeamten nach dem entsprechenden Erlass des Innenministeriums mitgeteilt worden?
Gilt die Kennzeichnungspflicht für Polizeiangehörige des Landes auch für Einsätze in anderen Bundesländern?
Wie lautet der Erlass zur Kennzeichungspflicht im Wortlaut?
Welche besonderen Dienststellen, Abteilungen oder Fachbereiche bei der Polizei oder spezialisierte Abteilungen bei den Staatsanwaltschaften gibt es, bei denen die Zuständigkeiten für Verfahren gegen Polizeibeamte konzentriert sind?
Wie steht die Landesregierung zu der Praxis anderer EU-Mitgliedsstaaten, die Ermittlung bei Vorwürfen polizeilicher Straftaten im Amt einer unabhängigen Untersuchungskommission zu übertragen?
Unter welchen Voraussetzungen wird der Verdacht einer Straftat gegen einen Polizeiangehörigen als Straftat im Amt erfasst? Um die Beifügung von Richtlinien, Dienst- oder Verfahrensanweisungen hierzu wird gebeten.
Welche Berichts- und Mitteilungspflichten existieren bei dem Verdacht von Straftaten im Amt und bei dem Verdacht von Straftaten durch Polizeiangehörige allgemein?
Wie ist die Verfahrensweise bei wechselseitigen Anzeigen, z.B. wenn gegen einen Polizeiangehörigen Strafanzeige erstattet wird und dieser eine Strafanzeige gegen den Anzeigenden stellt? Wird hier nach einem Prioritätsprinzip oder gleichzeitig ermittelt und bearbeitet?

Der Entwurf der Anfrage kann gerne im Pad direkt bearbeitet, ergänzt und kommentiert werden.
Die Anfrage soll dann in einigen Wochen eingereicht werden. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden im Landtagsinformationssystem sichtbar sein.

Kommentare

3 Kommentare
  • Anonym

    Man fragt sich ernsthaft, was sie gegen die Polizei haben. Es drängt sich der Verdacht auf, dass sie ihr Amt nutzen, um irgendein Erlebnis zu rächen, in dem Sie Dinge unterstellen und alle Themen nur einseitig darstellen ohne Argumente der Gegenseite darzustellen. Warum trauen Sie jedem Menschen mehr als unserer Polizei. Es ist unsere Polizei, die Sie und Ihre Angehörigen schützt. Es sind Menschen, die den Beruf ergreifen um anderen zu helfen und die die Demokratie ermöglichen. Wir haben die rechtstaatlichste Polizei, die man sich wünschen kann. Ich wünsche Ihnen, dass Sie die Polizei nie brauchen. Das Glück eines straftaten- und Unfall- und Gefahrenfreien Lebens ist leider nicht jedem gegeben.

  • Arno Nym

    Je mehr ich von diesem Abgeordneten lese, desto tiefer sinkt er in meiner Achtung – einfach ne arme Wurst – eine Schande dass so jemand in ein Politisches Amt gewählt wurde!

  • schließe mich den vorrednern an, einfach nur unterirdisch. je mehr man liest, desto mehr wird die unfähigkeit offengelegt, mit der scheinbar die partei wählerstimmen erreichen möchte. aber das wird so sicher nichts! aber trommeln sie ruhig weiter auf unwichtigen themen herum…

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