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Mediathekendebatte: Werden Fernsehsendungen jetzt auch für den Vatikan gelöscht? [ergänzt]

Freiheit, Demokratie und Transparenz Juristisches

Gerade erst habe ich das ZDF dafür kritisiert, dass es nach Erhalt gerichtlicher Verfügungen eine Szene aus der Satiresendung “Die Anstalt” über die Verflechtung leitender Journalisten mit NATO-affinen Organisationen insgesamt aus der ZDF-Mediathek gelöscht hat, ohne die Zuschauer über die Gründe zu informieren. Jetzt ist der nächste Fall aufgetaucht, und diesmal ist eine kirchenkritische Sendung ganz ohne gerichtliche Verfügung gelöscht worden:
Am letzten Sonntag hat die ARD im Rahmen der Sendung “Titel, Thesen, Temperamente” einen Beitrag mit dem Titel “Verdammter Sex – Wie eine amerikanische Nonne den Vatikan aufschreckt” ausgestrahlt. In dem Beitrag wird die katholische Nonne und Professorin Margaret Farley interviewt. Sie tritt in ihrem auf deutsch neu erschienenen Buch “Verdammter Sex: Für eine neue christliche Sexualmoral” (Originaltitel: “Just love”) für einen menschlicheren Umgang mit den Themen Homosexualität, Masturbation, Ehescheidung, Wiederverheiratung, Verhütung und Zölibat ein als ihn die katholische Kirche lehrt. Noch unter dem letzten Papst hat der Vatikan ihre Thesen als “irrige Auffassungen” gebrandmarkt, die der offiziellen “Lehrautorität” widersprächen und “deren Verbreitung den Gläubigen schweren Schaden zuzufügen droht”.
Der ttt-Beitrag mit dem Interview der Autorin wurde zunächst in die ARD-Mediathek eingestellt, nach kurzer Zeit dort aber wieder gelöscht. Auf der Seite wird nun fälschlich behauptet, der Verfügbarkeitszeitraum des Beitrags sei abgelaufen, obwohl alle anderen Beiträge dieser Sendung weiterhin abrufbar sind. Auch hatte Das Erste ursprünglich das Manuskript zu der Sendung im Wortlaut veröffentlicht einschließlich der Äußerungen von Farley. Diese Seite ist nach etwa zwei Tagen ebenfalls von daserste.de gelöscht worden (sie ist aktuell noch im Google Cache abrufbar).
Meine Recherchen haben ergeben, dass die Löschungen auf Wunsch des Hessischen Rundfunks erfolgt sind, der die Sendung produziert hatte. Zur Begründung beruft sich der hr auf “rechtliche Gründe”. Das in den USA geführte Interview mit Farley dürfe nur einmalig ausgestrahlt werden. Die Löschung sei nicht auf Intervention von außen (also etwa von Seiten der katholischen Kirche) erfolgt.
Den Erklärungsversuch des Hessischen Rundfunks für die Löschung kann ich nicht nachvollziehen: Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, in den USA geführte Interviews nur einmalig ausstrahlen zu dürfen. Autorin der Sendung ist Ulrike Bremer vom Hessischen Rundfunk. Laut Sendungsbeschreibung ist das Interview mit Frau Farley auch von “ttt” selbst geführt worden. Die ARD-Anstalten führen ständig Interviews in den USA und stellen diese auch in die Mediathek ein (Beispiel hier ab Minute 6). Und selbst wenn Bildrechte fehlen würden, hätte man die Mediathekenfassung an der entsprechenden Stelle schwärzen können, wie es die ARD sonst auch tut. Das Manuskript mit den Wortzitaten der Nonne dürfte auch ohne Bildrechte an dem Interview vollständig veröffentlicht werden (Zitierrecht, in den USA “fair use”). Wenn also der öffentlich genannte Löschungsgrund falsch und die auf Nachfrage genannte Begründung nicht tragfähig ist, lässt das Raum für Spekulationen über andere Motive der nachträglichen Löschung.
Ich protestiere massiv dagegen, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten nach Gutsherrenart darüber entscheiden, ob sie die mit unseren Beiträgen produzierten Sendungen über ihre Mediatheken zur Verfügung stellen oder nicht. Nach meiner Überzeugung muss die Öffentlichkeit die von ihr finanzierten Sendungen auch nutzen dürfen. Die irre “Verweildauerbeschränkung” oder Depublikationspflicht für Mediatheken ist schlimm genug. Dass jetzt aber selbst ohne rechtliche Verpflichtung für die katholische Kirche unliebsame Beiträge über deren menschenfeindliche Morallehren aus der Mediathek gelöscht werden und die Zuschauer über die Gründe belogen werden, ist ein unglaublicher Vorgang. Da wir Piraten im hessischen Landtag leider nicht vertreten sind, kann ich in diesem Fall nur öffentlich protestieren.
Die ständige Mediathekendebatte zeigt, dass wir im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dringend Richtlinien über Löschungen aus Mediatheken brauchen, die Löschungen auf zwingende Fälle beschränken und eine Offenlegung der wahren Gründe dafür gegenüber dem Zuschauer gewährleisten.
Ergänzung vom 07.11.2014:
Hier die Stellungnahme des Hessischen Rundfunks im Wortlaut:

haben Sie vielen Dank für Ihre Mails zur Mediathekendebatte. Wir können Ihnen vorab versichern, dass der Hessische Rundfunk die im Rundfunkstaatsvertrag angelegte Verweildauerbeschränkung ebenfalls bedauert.
Grundsätzlich kann ich Ihnen mitteilen, dass der Hessische Rundfunk als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt zunächst neben der bereits erwähnten Verweildauerbeschränkung weiteren rechtlichen Beschränkungen unterliegt, die aus Rechtspositionen Dritter, bspw. den Urheber- oder Persönlichkeitsrechten, resultieren können. Wenn die Rundfunkanstalt die entsprechenden Rechte nicht hat, dann kann sie den entsprechenden Beitrag nicht einstellen, selbst wenn nach der Verweildauer noch eine Einstellung rundfunkstaatsvertraglich möglich wäre. Darüber hinaus gestalten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Online-Seiten als Ausfluss der Rundfunkfreiheit nach redaktionellen Erwägungen. Daher entscheiden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gerade nicht willkürlich darüber, ob sie Sendungen über ihre Mediatheken zur Verfügung stellen.
In Bezug auf die Sendung „Titel, Thesen, Temperamente“ und den Beitrag „Verdammter Sex – Wie eine amerikanische Nonne den Vatikan aufschreckt“ können wir Ihnen versichern, dass uns die katholische Kirche nicht zu einer Löschung aufgefordert hat und dass auch keine entsprechende Kritik der katholischen Kirche an dem Beitrag vorlag. Insofern ist der Eindruck, den sie in Ihrem Schreiben erwecken, dass der Beitrag gelöscht wurde, weil für die katholische Kirche/den Vatikan unliebsam, nicht zutreffend. Der Hessische Rundfunk hat den Beitrag herausgenommen, weil Angaben zur Person eines Interviewpartners nicht korrekt wiedergegeben worden sind und sich diese Person falsch dargestellt fühlte.

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