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Verkauf von Yachthäfen unwirksam?

Anfragen Landtag Wirtschaft und Verkehr

Das Land Schleswig-Holstein hat seit 2005 in 13 Fällen Küsten- und Uferflächen verkauft oder verschenkt, meist Sportboothäfen wie die Baltic Bay Laboe oder die Marina Wendtorf. Der Haken: Ich sehe nicht, dass das Land überhaupt Eigentümer dieser Flächen gewesen wäre. Die Landesregierung beruft sich auf ein Gesetz, nachdem das Land Eigentum an vom Land selbst oder einem Privaten mit Landeserlaubnis errichteten Häfen erwirbt (§ 1 Abs. 3 WaStrG). Nach Auskunft des Finanzministeriums sind die Häfen aber weder vom Land noch mit dessen Erlaubnis errichtet worden, so dass das Land kein Eigentum erworben haben dürfte, was es hätte veräußern können. Möglicherweise stehen die Häfen weiterhin im öffentlichen Bundeseigentum, was ich begrüßen würde. Ich will jetzt noch einmal nachhaken.
Hier die Antworten des Finanzministeriums vom 30.07.2014 im Wortlaut:

Laut BGHZ 107, 342 wird das Land Eigentümer nur, wenn es selbst Hafenanlagen errichtet oder Dritte dies aufgrund einer vor der Errichtung erteilten Nutzungserlaubnis des Landes tun. Die in Schleswig-Holstein veräußerten Sportboothäfen dürften dagegen zu einem Zeitpunkt von Dritten errichtet worden sein, zu dem das Land noch keine Nutzungsrechte übertragen hatte. Trifft diese zeitliche Abfolge zu?
Die Hafenanlagen sind auf der Grundlage von Nutzungsverträgen mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes von den Nutzern erstellt worden. Insoweit trifft dies zu.
In welchen Fällen haben die Erwerber vom Land erworbene Flächen weiter veräußert und zu welchem Preis? In welchen Fällen besteht deswegen gegebenenfalls noch heute ein Wiederkaufrecht?
Eine Teilfläche eines Hafens ist weiter veräußert worden. Der Kaufpreis ist nicht bekannt. Ein Wiederkaufsrecht besteht nicht.
In welchen weiteren Fällen erwägen Erwerber eine Weiterveräußerung?
Derartige Absichten sind nicht bekannt.
In welchen weiteren Fällen ist eine Übereignung ehemaliger Seewasserstraßenflächen durch das Land ggf. im Gespräch?
Es gibt Gespräche über Flächen im Bereich der Schlei.

Die Kaufverträge und Wertgutachten habe ich inzwischen einsehen können. Auszüge aus den Verträgen und Erklärungen kann ich hier veröffentlichen. Im Fall der Baltic Bay Laboe ist mir weiterhin unerklärlich, warum die GMSH den Verkehrswert am 17.05,2004 auf weniger als die Hälfte des ursprünglichen Schätzwerts vom 18.12.2003 festgesetzt hat (635.000 Euro statt 1,3 Mio. Euro). Auch im Fall des Hafens Fahrensodde scheint der ursprüngliche Wertansatz einkassiert worden zu sein, ich habe deswegen nachgefragt.
Und ich habe eine Nachfrage zum Gesamtkomplex in Form einer kleinen Anfrage entworfen:

Weitergabe von Seewasserstraßenflächen an Dritte (Zweite Nachfrage)
Vorbemerkung: Laut Bundesgerichtshof (BGHZ 107, 342) wird das Land nach § 1 Abs. 3 WaStrG Eigentümer von Seewasserstraßenflächen nur, wenn es selbst Hafenanlagen errichtet oder Dritte dies aufgrund einer vor der Errichtung erteilten Nutzungserlaubnis des Landes tun.
Sind die in Schleswig-Holstein veräußerten Häfen, Wasserwanderplätze und Buchten (Anlage zur Drucksache 18/1181) zu einem Zeitpunkt von Dritten errichtet worden, zu dem das Land ihnen noch keine Nutzungsrechte übertragen hatte?
Zu welchen Zeitpunkten und wodurch genau soll das Land jeweils Eigentum an den in der Anlage zur Drucksache 18/1181 aufgeführten Flächen erworben haben?
Nach § 892 BGB kommt ein gutgläubiger Erwerb auch vom Nichteigentümer in Betracht. Zu welchen Zeitpunkten ist das Land jeweils als Eigentümer der in der Anlage zur Drucksache 18/1181 aufgeführten Flächen in das Grundbuch eingetragen worden?
In welchen der 13 Fälle der Anlage zu Drucksache 18/1181 hat die Finanzministerin oder der Finanzminister in die Eigentumsübertragung eingewilligt oder auf die Mitwirkung verzichtet (§ 64 Abs. 1 LHO)?
Vor der entgeltlichen Veräußerung der Seewasserstraßenflächen ist jeweils der Finanzausschuss unterrichtet worden unter Berufung auf eine Bestimmung des Haushaltsgesetzes. Diese erlaubt Ausnahmen von der Landeshaushaltsordnung “zur ganz oder teilweise unentgeltlichen Übertragung des Eigentums … an Dritte zur Nutzung im öffentlichen Interesse, soweit das Land gemäß § 1 Abs. 3 des Bundeswasserstraßengesetzes Eigentümer oder Nutzungsberechtigter an gewonnenen Land- und Hafenflächen und errichteten Bauwerken geworden ist”. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die Veräußerungen 6-12 der Anlage zu Drucksache 18/1181 zum gutachterlich ermittelten Wert nicht “ganz oder teilweise unentgeltlich” erfolgt sind und die Landeshaushaltsordnung deshalb ohne Ausnahmen einzuhalten war?
Haben Küsten- und Uferflächen nach Auffassung der Landesregierung “besondere Bedeutung” im Sinne des § 64 Abs. 2 LHO?
In welchen der Fällen der Anlage zu Drucksache 18/1181 lag eine besondere Bedeutung im Sinne des § 64 Abs. 2 LHO vor?
Seit wann gilt die Bestimmung, dass ab einem 350.000 Euro übersteigenden Grundstückswert vor Abschluss (Wirksamkeit) des Vertrages die Einwilligung des Finanzausschusses einzuholen ist (Ziff. 4.9 VV zu § 64 LHO)?
In welchen Fällen der Anlage zur Drucksache 18/1181 haben die Erwerber vom Land erhaltene Grundstücke weiter veräußert und wann? Besteht aufgrund dessen ein Wiederkaufsrecht des Landes? Wenn nein, warum nicht?
Welche Sportboothäfen befinden sich zurzeit noch in öffentlichem Eigentum?
In welchen weiteren Fällen ist eine Übereignung (ehemaliger) Seewasserstraßenflächen durch das Land ggf. im Gespräch? Bitte die Flächen und den aktuellen Nutzer genau bezeichnen.

Anmerkungen und Ergänzungen zu den Fragen können gerne im Pad eingetragen werden.
Mich ärgert der Ausverkauf unserer Küsten und Ufer, zumal vom Land ein öffentliches Interesse vorgegeben wird, in Wahrheit aber nachfolgend teils im privaten Profitinteresse Luxusprojekte entwickelt werden. Unser Antrag “Privatisierung von Schleswig-Holsteins Küsten und Ufern verhindern” ist im Wirtschaftsausschuss noch nicht behandelt worden, weil sich die Koalition auf eine gemeinsame Linie bisher nicht hat einigen können. Unsere Forderung als Piraten ist aber klar: PIRATEN wollen weiterhin Privatisierung von Schleswig-Holsteins Küsten und Ufern stoppen. Aktuell sind bezogen auf die bereits veräußerten Flächen der Marina Wendtorf und der Baltic Bay in Laboe Klagen beim Verwaltungsgericht Schleswig anhängig (Az. u.a. 3 A 83/14).
Siehe dazu auch die Pressemitteilung der “Interessengemeinschaft Marina Wendtorf“.

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