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kleine Anfrage geplant: Gerichtsgebührenfreiheit der Kirche

Anfragen Landtag

Ich möchte der schleswig-holsteinischen Landesregierung folgende Fragen stellen:

Vorbemerkung: Mit Umdruck 18/2886 ist Aufhebung der Gerichtsgebührenfreiheit der Kirchen beantragt worden. Der Antrag ist zur Einholung einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes zunächst zurückgezogen worden. Dieser kommt zu dem Ergebnis, dass eine Abschaffung der Gerichtsgebührenfreiheit der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften möglich und mit den Kirchenverträgen vereinbar sei, dass jedoch im Fall von Meinungsverschiedenheiten darüber die Freundschaftsklausel zu berücksichtigen sei (Umdruck 18/3352). Auf Anfrage hat das Landeskirchenamt der Nordkirche mitgeteilt, seiner Auffassung nach sei eine Abschaffung der Gerichtsgebührenfreiheit mit dem Staatskirchenvertrag unvereinbar (Schreiben vom 18.12.2014).
Welche Meinung vertritt die Landesregierung zu der Frage, ob eine Abschaffung der Gerichtsgebührenfreiheit der Kirchen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen mit den Kirchenverträgen vereinbar ist?
Steht die Landesregierung in Verhandlungen zu dieser Frage oder beabsichtigt sie, in Verhandlungen darüber einzutreten?
Ist der Landtag nach Auffassung der Landesregierung durch die Freundschaftsklausel zurzeit gehindert, die gesetzliche Gerichtsgebührenfreiheit der Kirchen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen aufzuheben?
Welche Aktivitäten hat die Landesregierung bisher unternommen, um den Landtagsbeschluss „Verhältnis zwischen Kirche und Staat evaluieren” vom 12.12.2013 (Drs. 18/1411) umzusetzen?

Der Entwurf der Anfrage kann gerne im Pad direkt bearbeitet, ergänzt und kommentiert werden.
Die Anfrage soll dann in einigen Wochen eingereicht werden. Die Einreichung und auch die Antwort der Landesregierung werden im Landtagsinformationssystem sichtbar sein.

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