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Warum die Gottesfrage für PIRATEN in die Kirchen gehört und nicht in die Verfassung

Freiheit, Demokratie und Transparenz Landtag

Gestern wurde in Schleswig-Holstein eine Volksinitiative mit der Forderung gestartet, “in die Präambel der schleswig-holsteinischen Verfassung einen Gottesbezug aufzunehmen” (Website). Wir Piraten würden es begrüßen, wenn das Volk endlich über die Verfassung abstimmen dürfte. Eine Mitgliederbefragung hat aber ergeben, dass 70% der Piraten die Aufnahme einer Gottesformel ausdrücklich ablehnen. Folgende Gründe dafür möchte ich nennen:

  • Für die PIRATEN ist Religion Privatsache, und in einer staatlichen Verfassung hat die Frage, ob es einen Gott gibt, nichts zu suchen.
  • Die Trennung von Staat und Kirche ist aus guten Gründen in unserer Verfassung angelegt. Staat und Kirche müssen klarer voneinander getrennt werden (z.B. Staatsleistungen an Kirchen, Religionsunterricht an staatlichen Schulen, staatlicher Kirchensteuereinzug), nicht noch enger miteinander verwoben werden.
  • Gottesbezug bedeutet, dass die Verfassung “in Verantwortung vor Gott und den Menschen” gelten soll. Dies setzt voraus, dass ein göttliches Wesen existiert, woran viele Menschen in unserem Land aber nicht glauben. Wir geben diese Verfassung für alle Menschen in diesem Land. Wir erwarten, dass sich alle Menschen daran halten und sich damit identifizieren können. Unsere Verfassung soll niemanden von vornherein ausgrenzen. Am Anfang einer Verfassung sollte auf keinen Fall eine Formulierung stehen, die nicht von allen getragen wird.
  • Die Frage der Existenz eines Gottes lässt sich nicht demokratisch durch Mehrheit entscheiden. Oder wollen Gläubige etwa, dass bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen (z.B. in Ostdeutschland) die Nichtexistenz eines Gottes in die Verfassung geschrieben wird?

Wie geht es weiter? Mit 20.000 Unterschriften wird sich der Landtag mit der Volksinitiative befassen. Der Landtag wird aber weiterhin weit von einer 2/3-Mehrheit für die Aufnahme eines Gottesbezugs entfernt sein (zuletzt gab es dafür nicht einmal eine einfache Mehrheit). Dies entspricht auch der Meinung der Schleswig-Holsteiner, die nach einer Umfrage mehrheitlich gegen die Aufnahme einer Gottesformel in die Verfassung sind (nur 31% sind mit der Nichtaufnahme eines Gottesbezugs unzufrieden). Ob die Initiative dann überhaupt versucht, die 80.000 Unterschriften für einen Volksentscheid zu sammeln, lässt sie offen.
Tatsächlich ist Gegenstand der Volksinitiative ohnehin nicht die Änderung der Landesverfassung, sondern nur die Aufforderung an den Landtag, dies selbst zu tun. Für diese Aufforderung würde in der Abstimmung eine einfache Mehrheit genügen, die dann aber auch folgenlos bliebe. Ohne 2/3-Mehrheit im Landtag wird die Volksinitiative in dieser Formulierung nichts bewirken.
Aus gutem Grund versuchen sich die Initiatoren nicht an einem Gesetzentwurf zur Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung: Für die Initiatoren wäre es kaum möglich, die viel zu hohen Hürden zu einem erfolgreichen Volksentscheid zu nehmen. Beim Gottesbezug wird der CDU auf die Füße fallen, dass sie aus Misstrauen dem Volk gegenüber fast unüberwindbar hohe Hürden für Verfassungsreferenden aufgebaut hat. Einer Verfassungsänderung durch Volksentscheid müssten in Schleswig-Holstein 2/3 der Abstimmenden zustimmen und die Zustimmenden müssen mindestens 50% der Stimmberechtigten Schleswig-Holsteiner ausmachen. Würden 67% der Abstimmenden für einen Gottesbezug votieren, müssten also 75% der insgesamt im Land Stimmberechtigten an dem Referendum teilnehmen – kaum zu schaffen.
Wir Piraten hatten im Rahmen der Verfassungsreform vergeblich dafür geworben, die Hürden für verfassungsändernde Volksentscheide nach Hamburger Vorbild abzusenken. Nun wollen wir Initiatoren von Volksabstimmungen wenigstens das Recht geben, die Abstimmung auf den nächsten Wahltag legen zu lassen, um so die erforderliche Beteiligung leichter zu erreichen.
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