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Änderung der SH-Landesverfassung: Gottesbezug: Warum die SPD den Vorschlag umsetzen will [extern]

Freiheit, Demokratie und Transparenz Presseberichte

Kiel | Einige Politiker in SH wollen den Glauben an Gott in der Landesverfassung verankern – andere auf keinen Fall: Im Ringen um einen Gottesbezug in der Präambel der schleswig-holsteinischen Landesverfassung liegen inzwischen drei Vorschläge auf dem Tisch. Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags erörterte am Mittwoch auch einen jetzt von SPD-Fraktionschef Ralf Stegner und dem SPD-Abgeordneten Martin Habersaat eingereichten Text.
Bei dem Thema hat die SPD wohl auch den Wahlkampf im Blick. Denn NDR 1 Welle Nord sagte Ralf Stegner, es gehe auch darum, der AfD Wind aus den Segeln zu nehmen: Die alten Parteien würden nicht mehr das christlich-abendländische Erbe vertreten.
Sie hoffen damit auf einen mehrheitsfähigen Kompromiss. So heißt es, die Verfassung schöpfe „aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen universellen Quellen ergeben“. Zudem betont der Text die Unvollkommenheit menschlichen Handelns und unterstreicht den Toleranzgedanken.
Bisher gab es einen von 31 Abgeordneten unterstützten Vorschlag ebenfalls mit Gottesbezug. Der FDP-Abgeordnete Ekkehard Klug und acht weitere Parlamentarier setzen dagegen auf eine Formulierung, die auf den Europäischen Verfassungsvertragsentwurf von 2004 zurückgreift – ohne direkten Gottesbezug. Der Entwurf von 2004 bezieht sich auf das kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas als Fundament für universelle Menschenrechte und Werte, auf denen unsere staatliche Grundordnung aufbaut.
Ralf Stegner betonte: „Uns ist es wichtig, dass die Erwartungen an eine Toleranz- und Demutsformel zum Ausdruck kommen.“ Der Wille zur Stärkung von Demokratie und Frieden, Freiheit und Toleranz, Gerechtigkeit und Solidarität sei zentral. „Wir hoffen sehr, dass es uns gelingt, zwischen den bestehenden Vorschlägen eine Brücke zu bauen und haben unseren Vorschlag als offenes Angebot an alle Abgeordneten formuliert.“
Habersaat ergänzte: „Mit unserem Vorschlag wollen wir versuchen, den Stärken der Vorschläge und den Anliegen verschiedener Abgeordneter gerecht zu werden. Von der Volksinitiative, die sich für einen Gottesbezug in der Präambel einsetzt, habe er positive Signale erhalten für den neuen Vorschlag, sagte Stegner.
Bisher unterstützt sie wie die CDU den Vorschlag der 31 Abgeordneten. Die CDU-Fraktion will Stegners Vorschlag aber beraten. „Die Vielzahl der mittlerweile öffentlich diskutierten Formulierungen wird die Suche nach der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit nicht vereinfachen“, sagte CDU-Fraktionschef Daniel Günther. Piraten-Fraktionschef Patrick Breyer lehnte dagegen erneut jeden Gottesbezug in der Verfassung kategorisch ab.
Die Fraktionen lassen ihren Abgeordneten in dieser Gewissensfrage freie Hand. Der Rechtsausschuss werde am 13. Juli sich mit dem Thema befassen und vermutlich keine inhaltliche Empfehlung geben, sagte die Geschäftsführerin des Ausschusses, Dörte Schönfelder. In der Juli-Sitzung des Landtags vom 20. bis 22. Juli soll dann endgültig über eine neue Präambel abgestimmt werden.
Für die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung hatte eine Volksinitiative im vergangenen Jahr mehr als 42 000 Unterschriften gesammelt und die erneute Befassung des Parlaments mit dem Thema durchgesetzt. Das Parlament hatte die Verfassung im Oktober 2014 geändert, wobei die für einen Gottesbezug nötige Zwei-Drittel-Mehrheit damals nicht zustande kam. Notwendig wären 46 der 69 Stimmen im Landtag.
Die Befürworter eines Gottesbezuges wie Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) oder Stegner wollen eine Formel, in der sich alle Bürger des Landes wiederfinden – und dazu gehöre auch ein Gottesbezug, da es viele gläubige Menschen gebe, hatte Albig im April im Landtag gesagt.