BKA-Prüfbericht: Dokumentationschaos und vorauseilende Datenerhebungen | netzpolitik.org [extern]
Wenn eine Behörde aus dem Ausland wissen will, wer hinter der IP-Adresse eines deutschen Internetproviders steckt, meldet sie sich beim Bundeskriminalamt. Das BKA kann dann Auskunft beim Anbieter einholen und an die ausländische Polizei weiterleiten. Es darf aber nicht einfach auf alle Anfragen reagieren.
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