Change language: Deutsch
Teilen:

Chatkontrolle-Aus als Chance: 5-Punkte-Aktionsplan für echten Kinderschutz vorgelegt

Europaparlament Freiheit, Demokratie und Transparenz

Am morgigen 3. April läuft die EU-Verordnung 2021/1232 aus, die es US-Konzernen erlaubte, ohne Anlass und ohne Richterbeschluss private Nachrichten zu scannen (sog. Chatkontrolle). Die Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland, Kayra Kuyumcu, und der Bürgerrechtler und ehemalige Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer legen aus diesem Anlass einen 5-Punkte-Aktionsplan für wirksamen Kinderschutz vor. Sie veröffentlichen Statements von zwei Missbrauchsbetroffenen und fordern: Das Ende der Massenüberwachung muss der Beginn echter Schutzmaßnahmen sein.

Dr. Patrick Breyer, ehemaliger Europaabgeordneter und Bürgerrechtler, erklärt: „Das Aus der anlasslosen Chatkontrolle ist kein Rückschlag, sondern eine Chance für echten Kinderschutz. Mit anlassloser Massenüberwachung Kinder schützen zu wollen, ist, als würde man verzweifelt den Boden aufwischen, während der Wasserhahn einfach weiterläuft. Eine verdachtslose Chatkontrolle ist so inakzeptabel wie das wahllose Öffnen aller Postbriefe, sie hätte vor Gericht dementsprechend ohnehin keine Chance gehabt. Vier Jahre lang diente dieses gescheiterte System als Alibi, um echte Maßnahmen aufzuschieben und das BKA mit Fehlalarmen und Dubletten zu überlasten. Diese Ausreden entfallen jetzt. Unser Aktionsplan zeigt: Wir brauchen mehr Kinderschutz, nicht weniger – aber wirksamen statt Scheinsicherheit.”


Was sich mit dem Auslaufen der Verordnung 2021/1232 wirklich ändert – und was nicht

Was entfällt: US-Anbieter dürfen nicht mehr anlasslos und ohne Richterbeschluss unverschlüsselte private Nachrichten scannen – betroffen waren bisher Direktnachrichten über Instagram, Discord, Snapchat, Skype und Microsofts Xbox sowie E-Mails über Googles Gmail und Apples iCloud.

Was bleibt: Öffentliche Posts in sozialen Medien und Dateien in Cloudspeichern dürfen weiterhin gescannt werden. Private Nachrichten können weiterhin von Nutzern gemeldet oder mit richterlichem Beschluss per Telekommunikationsüberwachung mitgelesen werden.

Was schon vorher nicht gescannt wurde: Verschlüsselte Chats, etwa über WhatsApp, waren vom Scanning ohnehin ausgenommen. Und europäische Anbieter von Messenger- und E-Mail-Diensten haben noch nie eine Chatkontrolle praktiziert.

Was die Zahlen zeigen: Die Zahl der US-Verdachtsmeldungen ist seit 2022 durch zunehmende Verschlüsselung von Direktnachrichten bereits um 50 Prozent zurückgegangen. Nach Zahlen der EU-Kommission könnte sie mit dem Ende der Chatkontrolle um weitere 36 Prozent sinken (Anteil der Privatnachrichten an allen Verdachtsmeldungen im Jahr 2024). Von den eingehenden Verdachtsmeldungen sind laut BKA 48% von vornherein nicht strafrechtlich relevant. 40% der eingeleiteten Ermittlungen richten sich laut Kriminalstatistik gegen Kinder und Jugendliche selbst. im Rahmen der Chatkontrolle wurden zu schätzungsweise 99% durch den Meta-Konzern bereits bekanntes Material gemeldet, mit dem sich in aller Regel kein laufender Missbrauch stoppen lässt. Laut EU-Kommission lässt sich nicht belegen, dass das anlasslose Scannen privater Kommunikation zu mehr Verurteilungen führte.

Von einer „Schutzlücke” kann keine Rede sein: Die effektivsten Instrumente – richterlich angeordnete Telekommunikationsüberwachung, Nutzermeldungen, Scanning öffentlicher Inhalte und Cloudspeicher – bleiben vollständig erhalten. Was entfällt, ist ausschließlich das anlasslose Durchsuchen privater, unverschlüsselter Nachrichten Unverdächtiger auf wenigen US-amerikanischen Diensten.

Kayra Kuyumcu, Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland, kommentiert:

„Wer das Ende der anlasslosen Chatkontrolle als Katastrophe für den Kinderschutz darstellt, verwechselt Massenüberwachung mit Schutz. Das bisherige System hat Ermittler mit Hunderttausenden überwiegend irrelevanten Meldungen überflutet, Ermittlungsverfahren gegen Kinder ausgelöst und die Bilder von Betroffenen im Darknet unangetastet gelassen. Jetzt ist der Moment, Kinderschutz endlich wirksam und rechtsstaatlich aufzustellen. Die Bundesregierung ist am Zug, unseren Aktionsplan umzusetzen.”


Die Stimmen der Überlebenden: “Wir brauchen Privatsphäre, um Täter zu überführen”

Dass die Chatkontrolle den Opfern nicht geholfen hat, betonen Betroffene sexualisierter Gewalt ausdrücklich:

Alexander Hanff, Überlebender sexualisierter Gewalt und IT-Experte, stellt klar:
“Als Überlebender war ich auf vertrauliche Kommunikation angewiesen, um meine Geschichte zu erzählen und für 28 Schuljungen – mich eingeschlossen – Gerechtigkeit zu erkämpfen, was zur Verurteilung mehrerer Täter führte. Wir Überlebende brauchen Privatsphäre, denn ohne sie verlieren wir unsere Stimme. Die Chatkontrolle wurde nicht zum Schutz von Kindern geschaffen. Es ging Big-Tech-Konzernen wie Meta oder Google um den Zugriff auf unsere Daten für ihre Profitinteressen und den Staaten um den Ausbau von Massenüberwachung. Die EU-Kommission hat fünf Jahre und Millionen Euro auf Algorithmen verschwendet, die Kinder nicht schützen können und nie dafür gemacht waren. Dieses Geld hätte in echte Ermittlungen und Hilfe für Betroffene fließen müssen, von denen Millionen bis heute keinerlei Unterstützung erhalten haben.

Marcel Schneider* (Name geändert), der als Betroffener aktuell gegen Metas freiwillige Chatkontrolle vor Gericht klagt, ergänzt:
„Wer heute dem Ende der Chatkontrolle nachtrauert, hat nicht verstanden, was Betroffenen wirklich hilft. Massenüberwachung durch Konzerne wie Meta verhindert keinen Missbrauch. Echter Schutz bedeutet: Löschen von Material an der Quelle, proaktive Polizeiarbeit im Darknet und Apps, die von vornherein sicher für Kinder gestaltet sind.”


5-Punkte-Aktionsplan für echten, rechtssicheren Kinderschutz

1. Löschen statt Wegsehen – Freiwerdende BKA-Kapazitäten für systematische Löschung von Missbrauchsdarstellungen nutzen

Seit Jahren weigern sich deutsche Polizeibehörden wie das BKA mit dem Verweis auf fehlendes Personal, Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder in pädokriminellen Darknetforen systematisch löschen zu lassen – obwohl zwei Journalisten gezeigt haben, dass dies mit minimalem Personalaufwand möglich ist und ganze Foren zum Erliegen bringt. Durch das Auslaufen der freiwilligen Chatkontrolle sinkt die Flut an Zehntausenden oft irrelevanten oder längst bekannten Verdachtsmeldungen aus den USA, die BKA-Ermittler bisher band. Genau diese frei werdenden Kapazitäten müssen jetzt für das eingesetzt werden, was Betroffene seit Jahren fordern und was nachweislich wirkt: die proaktive, systematische Suche nach bekanntem CSAM in Darknetforen und auf öffentlich zugänglichen Websites – und dessen sofortige Löschung. Innenminister Dobrindt muss Bilder endlich an der Quelle entfernen lassen, damit der Missbrauch für die Betroffenen aufhört.

2. Sicher von Anfang an – Sicherheit als Designprinzip für Apps

Konzerne müssen aufhören, die Verantwortung auf Algorithmen abzuschieben. Apps müssen so gestaltet werden, dass Nutzer vor ungewollter Kontaktaufnahme durch Fremde geschützt sind. Profile dürfen standardmäßig nicht öffentlich sichtbar sein, Kontaktaufnahmen durch Fremde müssen standardmäßig blockiert sein, Nacktaufnahmen müssen standardmäßig ausgeblendet sein, vor der Preisgabe persönlicher Daten muss gewarnt werden, um Grooming und Belästigung technisch vorzubeugen. Die Bundesregierung hat diese Forderungen des EU-Parlaments in den laufenden CSAR-Trilogverhandlungen bisher nicht unterstützt.

3. Ermittlungsbehörden massiv stärken: Klasse statt Masse

Statt das BKA mit Zehntausenden falscher oder längst bekannter Treffer von US-Konzernen lahmzulegen, müssen die Ermittlungen professionalisiert werden:

  • Rechtssichere Instrumente: Gezielte, aber verpflichtende verdachtsbezogene Durchsuchungen privater Kommunikation Verdächtiger auf Basis richterlicher Anordnungen müssen entsprechend der Position des Europäischen Parlaments eingeführt werden. So wie die Polizei eine Wohnung nur mit richterlichem Beschluss durchsuchen darf, darf auch das Scannen privater Nachrichten nur bei konkretem Verdacht und auf richterliche Anordnung möglich sein. Wenn die Bundesregierung ihren Widerstand gegen dieses verdachtsbezogene, rechtssichere Vorgehen nicht aufgibt und weiter an dem gescheiterten Instrument freiwilliger Massenscans festhält, drohen auch die noch laufenden Trilogverhandlungen um die dauerhafte Kinderschutzverordnung zu entgleisen.
  • Technik und Personal: Wer Kinderschutz ernst meint, muss in Ermittlungskapazitäten investieren. Wir fordern für alle Bundesländer: spezialisiertes und ausreichendes Personal, moderne Technik zur Datenauswertung, zentralisierte Auswertungsstellen, verpflichtende Fortbildung und ein zentrales Monitoring von Verfahrensständen und Kapazitäten. Verdeckte Online-Ermittlungen gegen Täterringe müssen ausgebaut werden, um laufenden Missbrauch und die Flut an neuem Material an der Quelle zu stoppen.

4. Prävention an Schulen: Klassensatz zur Digitalen Selbstverteidigung bundesweit versenden

Kinder müssen befähigt werden, Täter frühzeitig zu erkennen und sich im Netz zu schützen. Wir fordern als Sofortmaßnahme die Finanzierung und Versendung eines „Klassensatzes Prävention” an alle 5. Klassen bundesweit, der den Schüler:innen altersgerecht zeigt, wie sie Grooming erkennen und sich schützen können. Wichtige Tipps zur digitalen Selbstverteidigung sind etwa, nie der angeblichen Identität anderer zu trauen, nie Standort oder Telefonnummern mit Fremden zu teilen, sich nie allein mit jemandem aus dem Netz zu treffen, übergriffige Nachrichten zu melden und nicht darauf zu reagieren. Einer Umfrage zufolge wünschen sich junge Menschen vor allem Schulungen über Risiken und Verhaltenstipps im Netz.

5. Schutzkonzepte vor Ort im analogen Leben verankern

Missbrauch findet im realen Leben statt. Wir fordern die verpflichtende Einführung von Schutzkonzepten in allen Organisationen, in denen sich Kinder aufhalten – in Schulen, Kitas, Kirchen, Sportvereinen, Kliniken und auf Jugendreisen.


Hintergrund: Die seit 2021 geltende EU-Übergangsverordnung 2021/1232 erlaubte es Messenger-, E-Mail- und Chatdiensten, freiwillig, verdachtslos und ohne richterlichen Beschluss private Kommunikation nach möglichem CSAM (Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder) zu scannen. Das Europäische Parlament stimmte im März 2026 gegen eine Verlängerung. Die Verhandlungen über eine dauerhafte Nachfolgeverordnung (CSAR oder “Chatkontrolle 2.0”) zwischen Rat und Parlament dauern an und sollen bis Sommer abgeschlossen werden.